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WG mit meiner Freundin

Guten Abend Chikkou,

es wär womöglich nicht nur für mich hilfreich, wenn du mal klären könntest, was du unter "Wohngeldzahlung" verstehst.

Sofern deine Freundin arbeitslos ist, muß sie doch ohnehin zum Jobcenter. Und wenn ihr dann zusammen in einer Wohnung wohnt und eine Bedarfsgemeinschaft bildet, würden die doch ohnehin die Grundmiete, Heizung und Wasserkosten übernehmen.

Versteh jetzt grad nicht ganz dein Begehren!

Klär mich bitte auf.
Gruß Persil
 

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