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WG mit meiner Freundin

Chikkou

Mitglied
Hallo.

Folgendes.

Ich und meine Freundin möchten zusammen ziehen (Feste freundin, wir sind also in einer beziehung) Bei ihr so wie bei mir gibt es familiere probleme und grade bei mir drängt es das ich raus komm, daran arbeite ich mit meinen psychologen auch schon ein halbes jahr dran, allerdings ist die wohnungssuche bis jetzt vergebens. Aber auch sie leidet emotional extrem unter ihrer familie so das ich teilweise angst hab sie tut sich was, sie und ich müssen also von zu hause ausziehen

Meine freundin hat grad ihre prüfung gemacht und wird somit bald (etwa wenn sie übernommen wird oder sich eine neue arbeit sucht) mehr geld bekommen.

Wenn wir eine wohngemeinschaft machen dann würde ich automatisch, je nach dem wie viel sie kriegt, so gut wie kein geld mehr bekommen ( Ich krieg harz IV und kann im moment wegen privaten problemen nicht arbeiten und bin in einer Therapie die noch ne weile dauern wird, nach der therapie will ich mir dann ne ausbildung suche das dauert aber noch gut nen halbes jahr bis 1 jahr)

Deswegen möchten wir eine WG machen, mein Betreuer hat mich aber jetzt so ganz nebenbei informiert das wir da viele und bestimmte regeln becahten müssen und ich soll doch mal im internet schen, allerdings find ich dort nichts.

In einer WG müssen ja so sachen wie verschiedene schlafzimmer usw geregelt sein.

Hat wer da ne allgemeine übersicht oder seite wo steht was dann gegeben sein muss?

Und grad wegen der sache mit den zwei zimmern, wir würden es glaub überleben wenn wir in unseren eigenen zimmern schlafen müssten, aber jeder kann sich ja denken (grad weil ich extrem kuschelsüchtig bin und schlafprobleme hab und nur schlafen kann wenn meine freundin mich umarmt) das man am liebsten zusammen in einem bett schlafen möchte, darf man das dann ?

Auch hat er gemeint das er denkt das man 2 kühlschrenke usw braucht, wo bitte kriegt man aber ne wohnung her wo man 2 kühlschrenke rein stellen kann und dann noch platz für den rest der einrichtung hat? Reicht es da nicht wenn man klar fächer verteilt wo jeder seine Lebensmittel aufteilt?

Wer dankbar wenn ihr mir helfen könntet
 
Also: Generell ist es gegen das Gesetz dass muss dir klar sein!

Ich weiß nicht wie es das Forum hier hält bezüglich Anstiftung zu einer Straftat. Deswegen kann ich dir so im Thread hier da keine Tipps geben...
 
Ach, das ist verboten? Das wusst ich nicht ich ging nicht davon aus das es verboten ist da mein betreuer es mir sogar vorgeschlagen hat und der arbeitet immerhin mehr oder weniger fürs jobcenter :/
 
Das Einzige, was ich dazu anmerken möchte ist, dass das mit den Kühlschränken definitiv Unsinn ist.
Wir hatten in unserer WG einen Kühlschrank für 4 Personen und das war keinerlei Problem. Nur, um zumindest das mal klarzustellen.

Blackfield
 
Mach es einfach.

Sozialbetrug hin oder her. Hört sich ja so an, als würde man dafür ins Gefängnis kommen..... lächerlich.

Im übrigen kann man euch ja auch nichts nachweisen.

Ihr bräuchtet, falls es mal zur Kontrolle kommen sollte, zwei getrennte Zimmer. Also würde ich sagen 3 Zimmer, KDB. Eines für dich, eines für sie und eines als Wohnzimmer. Einen Kühlschrank und wenn die euch irgendwann kontrollieren oder was sagen, heftet ihr euch kleine Zettelchen an die Lebensmittel. Ich denke, das dürfte reichen. Mehr kann man wohl nicht verlangen.
 
WG mit meiner Freundin-- und NUR eine WG!

@ Hazelita :
Du irrst ,nicht nur heftig sondern auch noch peinlich 😉

@ Chikkou :

Ihr müßt NICHT die Schlafzimmer trennen.
Ihr seid eine WG, vielleicht noch eine NOTGEMEINSCHAFT--eingeschränktes Leben---gemeinsames Bett

könnt Euch LOGISCHERWEISE auch gar nicht gegenseitig "finanziell beistehen",

auch UNTERHALTSVERPFLICHTUNG ("Anrechnung von Lohn")
besteht NATÜRLICH absolut gegenseitig nicht.

Woher auch!

Und "Sozialbetrug" ist was GANZ ANDERES ..nicht das Zusammenziehen eines Liebespaares .

Da Ihr weder gemeinsame Konten,Rechnungen Verträge sonst noch GEMEINSAME LEBENFÜHRUNG habt ,nur den reinen intimen Privatbereich teilt
(der grundgesetzlich GESCHÜTZT ist und NIEMANDEN einen feuchten Kehrricht angeht !!! 😎) ,
seid Ihr zwei jeweils SEPARATE BEDARFSGEMEINSCHAFTEN VON JEWEILS EINER VOLLJÄHRIGEN PERSON.

Nichts anderes.

MINDESTENS 2 Jahre--es sei denn,Ihr verlobt Euch vorher oder heiratet!

Ob Ihr Euch liebt und in einem Bett schlaft--ist schnuwupi.
Ob Ihr gemeinsame Mahlzeiten einnehmt --ist schnuwupi.

Oder sind alle Kinder einer Kindergartengruppe plötzlich "EINE Bedarfsgemeinschaft" ?

Stellt im Schlafzimmer von mir aus,wenn Euch das beruhigt 😀 ein Doppelbett auf,das Ihr auch mal in der Mitte auseinanderrücken könnt---oder legt 'ne Besuchermatratze hin.

Wer wo wie wann wie lange schläft--ist PRIVAT!

Wenn die einzig von Euch wg.knapper Finanzen anmietbare Wohnung nur so UNGÜNSTIGE Räume hat ,
daß Ihr jw.alle Räume GEMEINSAM nutzen müßt--so what?

Sind halt schlechtere Zeiten im Lande....

Macht einen WG-Vertrag :

Hauptmieter und Untermieter mit "Mitnutzungsrecht an ALLEN Räumen" . Sondersituation.

Ihr habt alleine Angst beim Einschlafen.🙂

Trennt Wohnkosten, macht korrekte Überweisung (der Untermieter auf Konto des Hauptmieters) ,legt was zu LM,Strom,Telefon fest--wer zahlt wieviel...

Jeder sein Konto,jeder weiter SEINE ANSCHAFFUNGEN--
aber es geht AUCH ein gemeinsam gekaufter Kühlschrank!

So schwer ist das nicht...es gilt FORMFREIHEIT/Vertragsfreiheit!

Nur--Ihr müßt halt darlegen:
"Wir sind jeweils nicht Willens und im Stande,uns gegenseitig finanziell zu unterstützen.Wir sind NUR eine Wohngemeinschaft."

Natürlich kann NICHT bei jedem die VOLLE MIETE beachtet werden bei ALG2-->

DAS,und NUR DAS(!) wäre ein BetrugsVERSUCH eventuell!

Wie Ihr die Miete splittet,ist weitgehend frei gestaltbar--nur sollte es PLAUSIBEL sein.

Anstiftung zum Sozialbetrug jemandem vorzuwerfen ist "üble Nachrede" und "Verleumdung".


Die FAKTEN allein zählen!

Wenn sie verlobt (mehr als 2 Jahre gemeinsames WIRTSCHAFTEN) ,verheiratet oder durch Kinder verbunden wären ,
müßte dies ANDERS gewichtet werden.

DANN wäre eventuell von EINER BG auszugehen.

Auch bei EHE kann es "KEINE(!) BG" sein--wenn man sich AUCH INNERHALB DER WOHNUNG getrennt hat.

Die Folge ist IMMER nur,daß Kosten (Miete,NK,Strom,Wasser...) gesplittet werden müssen.logo.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Wenn Du einen Betreuer hast ,frag ihn, zeig ihm diese Überlegungen z.B.--und normalerweise sollte er es Dir bestätigen können.


Wenn man keinen "Dunst" hat,kann man sich heutzutage schlau machen.

Was eine "BG" wirklich ist, sollte inzwischen dann nun mal doch jeder
mitbekommen haben.

Schlimm,daß hier immer wieder vor allem junge Leute VÖLLIG VERUNSICHERT und KRIMINALISIERT werden.

DAS läuft bei mir unter "schon vorsätzlich strafbarem versuchtem Finanzschädigen". :mad:

Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke House, das hab ich ihm auch per pn geschrieben da ich sowas nicht öffentlich schreiben wollte.

und mickey: nach einer Änderung im Hartz V gesetz sind Partnerschaften unterhaltspflichtig, und zwei Betten müssen sein.
Ansonsten wird ihnen alles was sie zuviel gezalht haben (min. das)
als Schulden angerechnet und das Geld gestrichen.
Und ich wäre dir sehr dankbar wenn du deine Kritik nicht immer gleich mit nem typographischen Megafon äußern könntest, herzlichen Dank😛

AUßERDEM: Das mit den Kühlschranken hab ich überlesen, das is natürlich quatsch.
Aber meinem Berater damals musste ich auch anlügen, weil mein Freund und ich haben auch alles geteilt 50/50 waren aber n Paar. UND DA HÄTTEN WIR DREI MAL SAGEN KÖNNEN WIR SIND NIChT GEWILLT UNS ZU UNTERSTÜTZEN DAS WÄRE DENEN VÖLLIG PUPE!

Du erzählst doch letzendlich das gleiche wie cih Micky und reit nich auf meiner Formulierung rum, letzendlich ist nich legal.
 
Es liegt doch wohl auf der Hand, wenn Chikkou von einer festen Freundin und Beziehung spricht, sie ihn umarmt und er extrem kuschelbedürftig ist und man auch sein Nachtlager in einem Bett verbringt, dass es sich hier um weit mehr, als um eine Wohngemeinschaft handelt.

Die Beziehung von Chikkou und seiner Liebesbeziehung geht ja wohl über das "gemeinsame Wohnen" hinaus, so dass seitens des Amtes durchaus von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden kann.

In einer Wohngemeinschaft mögen ja auch solche Liebelein stattfinden, sie sind doch halt aber für eine WG nicht die Regel.

Seit 2007 gibt es im Hinblick auf die Bedarfsgemeinschaft, die Umkehrbeweispflicht. Das heißt, das Chikkou dem Amt glaubhaft beweisen muß, dass er keine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Dazu gehören, getrennt gelagerte Lebensmittel, eigene von einander getrennte Schlafstätten und die getrennte Aufbewahrung persönlicher Dinge, wie z.B. selbst Bekleidung.

Natürlich kann man das "Konzept Bedarfsgemeinschaft" kritisieren, weil hier seitens des Amtes, Partner auf gegenseitige Unterhaltsleistung verwiesen werden, auf die sie gar keinen Rechtsanspruch haben und demzufolge auch nicht einklagen können.

Die Beweislast liegt denoch bei Chikkou, nämlich zu beweisen, dass es sich nicht um ein eheliches Verhältnis handelt, obwohl ein solches gelebt wird.

Na dann mal viel Glück bei diesem Sozialbetrug.
 
Dank euch, ich hab noch mal ne frage und möchte diesen thread dazu benutzen.

Und zwar unabhängig davon ob ich jetzt eine WG oder eine Bedarfsgemeinschaft hab.

Der fall ist jetzt folgendes, meine Freundin hat die ausbildung nicht geschaft und kriegt jetzt noch ne weile ihr azubi geld, danach ist sie wohl arbeitslos.

Wie auch immer, sie kann sich weder von arbeitslosen geld noch von dem ausbildungsgeld wohl ne wohnung leisten, auch nicht wenn wir zusammen ziehen.

Deswegen die frage jetzt.

Was für hilfe kriegt sie wenn wir eine wg/bedarfsgemeinschaft machen.

Wie viel geld steht ihr/uns zu?

Wo kann man das unter welchen vorraussetzungen beantragen bzw wie genau läuft das ab, das ich wenn ich ne wohnung hab zum jobcenter gehen muss weiß ich, aber wo muss sie es beantragen das sie stütze für die wohnungszahlung kriegt?
 

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