D
Delfao
Gast
Also im Gesetzestext steht:
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
Der verkauften Sache, also nach dem bezahlen. Also sehe ich das so, dass solange die Ware nicht bezahlt ist das Risiko beim Verkäufer liegt, nicht beim Käufer.
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
Der verkauften Sache, also nach dem bezahlen. Also sehe ich das so, dass solange die Ware nicht bezahlt ist das Risiko beim Verkäufer liegt, nicht beim Käufer.