einen antrag auf übernahme der kindergartenkosten kannst du stellen wenn du den betreuungsvertrag mit der einrichtung unterschrieben hast.
dort ist dann auch sicherlich die höhe der betreuungskosten vermerkt.
In jeder stadt gibt es Ämter die solch kosten auf antrag übernehmen.
ob die kosten übernommen werden hängt von einigen sachen ab,die du auf anfrage beim amt erklärt bekommst.
Bei mir ist es so das die ganzen einnahmen mit einigen anerkannten ausgaben verrechnet werden und aus dem restbetrag an einkommen wird die summe ermittelt die mir übrig bleibt.
ich liege mit meinem einkommen unter dem was ich haben darf und somit werden die kitakosten voll übernommen.
wenn du zum amt gehst nimm am besten alle nachweise über einnahmen und ausgaben mit.dazu gehört z.bsp. deine miete(mietvertrag) .falls du ALG1 oder ALG2 bekommst muß die letzte bewilligung mitgenommen werden.
klick hier:
http://www.familienservice.uni-freiburg.de/famfrstudium/finanzstud/kibeko
Kindergartenbeiträge (Kostenübernahme) Der Jugendhilfeträger kann Kindergartenbeiträge ganz oder teilweise übernehmen, wenn
die Belastung dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern oder dem jungen Volljährigen nicht zuzumuten ist und die Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.
Für die Feststellung der zumutbaren Belastungen und des zu berücksichtigenden Einkommens gelten die Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes.
Quelle:
http://lk-wf.active-city.net/city_i...tails.cfm?region_id=81&design_id=1154&id=1218