F
Face01
Gast
Hallo,
ein Freund von mir ist seit über 4 Jahren geschieden. Er bezieht Krankengeld. Vom Krankengeld wird monatlich der Betrag an die Unterhaltsvorschußkasse abgezweigt, der über seinem Selbstbehalt liegt.
Diese Tatsache ist sowohl der Ex als auch ihrer Anwältin bekannt.
Nun haben die aber den Gerichtsvollzieher beauftragt, ein Auszahlungsverbot bei der Krankenkasse zu erwirken. Nach Rücksprache der Krankenkasse mit dem Anwalt meines Freundes, wurde dieses aber sofort wieder aufgehoben, da seine Pfändungsgrenze ja erreicht ist.
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher belaufen sich auf etwas über 100 Euro.
Wer zahlt die?
ein Freund von mir ist seit über 4 Jahren geschieden. Er bezieht Krankengeld. Vom Krankengeld wird monatlich der Betrag an die Unterhaltsvorschußkasse abgezweigt, der über seinem Selbstbehalt liegt.
Diese Tatsache ist sowohl der Ex als auch ihrer Anwältin bekannt.
Nun haben die aber den Gerichtsvollzieher beauftragt, ein Auszahlungsverbot bei der Krankenkasse zu erwirken. Nach Rücksprache der Krankenkasse mit dem Anwalt meines Freundes, wurde dieses aber sofort wieder aufgehoben, da seine Pfändungsgrenze ja erreicht ist.
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher belaufen sich auf etwas über 100 Euro.
Wer zahlt die?