Na mit so einer Reaktion hatte ich gerechnet, als ich den Beitrag las... bei mir zeichneten sich ebenfalls einige Fragezeichen ab, wieso in diesem Fall "Wachrütteln" für nötig gehalten wurde...
Achs so, ja, und das...
... stimmt glaube ich auch nicht. Mir wurde es mal so erklärt, dass eine geplante Straftat angezeigt werden muss... nicht aber eine, die bereits stattgefunden hat.
Ina, ich finde eigentlich, du hast schon genau das Richtige getan. Was mich allerdings wundert... in dem Brief deines Anwalts steht nur was von einem "heftigen Faustschlag", gar nichts von dem Trümmerbruch des Jochbeins... war ihm das evtl. noch gar nicht bekannt, als er das Schreiben aufsetzte? Das könnte dann natürlich Auswirkungen auf seine Einschätzung des zu erwartenden Strafmaßes haben. Also frage ihn doch noch mal.
Wenn dein Mann allerdings krank ist, dann erscheint mir eine Haftstrafe sowieso nicht sehr sinnvoll. Ich denke, du solltest in erster Linie zusehen, dass du und dein Kind nicht gefährdet seid und das auch so bleibt. Wenn dein Mann nicht völlig auf sein Umgangsrecht mit eurem Kind verzichtet, dann könnte das ja doch Probleme geben in Zukunft... vielleicht könntest du dann die Drohung einer Anzeige wegen Körperverletzung ein wenig als Druckmittel gegen ihn einsetzen, damit er seine Medikamente wieder einnimmt und sich in psychotherapeutische Behandlung begibt? Vielleicht nützt das was, wenn er so ein Schisser ist...
Danke für die nette Antwort!!!!
Die Krankheit i.A. nachzuweisen ist eher schwierig - da ich denke, dass das jetzt wieder nur der Anfang einer manischen Phase ist.
Da ja jeglicher Kontakt für ihn untersagt ist, weiss ich nichts
(UND DARÜBER BIN ICH AUCH FROH - nicht, dass es hier bei anderen wieder zu Missverständnissen kommt)
über seine jetztige Psyche. Ich weiss nur von damals, dass dies ein längerer Prozess über Monate hinweg war, der sich dann immer mehr hochschaukelte, bis er freiwillig sich in Psychatrie begab.
Kann sein, dass er auch noch ganz normal erscheint - für die Menschen, die ihn nicht näher kennen.
Das als Druckmittel zwecks Medi-Einnahme sowie psychotherapie- ging mir auch bereits durch den Kopf....
Das mit der Trümmerfraktur wusste mein Anwalt noch nicht - richtig.
Anbei habe ich mal geschrieben, was ich meinem Anwalt als nächstes Vorgehen geschrieben habe:
Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass er mit sich verhandeln lässt, wenn ich vorschlage mich mit ihm außergerichtlich zu einigen:
- wäre ja auch in seinem Sinne nur, dass ich mir Schmerzensgeldansprüche vorbehalten möchte (ich weiss nicht, ob das geht ohne Anzeige), weil ich die Folgeschäden, des Geschehens noch nicht absehbar sind und der kosmetische Aspekt auch nicht zu verachten ist! (Narbe)
Oder geht das über die Krankenversicherung, die nämlich inzwischen wissen möchte, wie das passiert sei und ob eine andere Person Schuld an dem "Unfall" ist.
und ob ich bereits Schadensgeldansprüche geltend mache..... - was soll ich dort am besten wie ausfüllen?
Weiterhin: ich alleiniges Sorgerecht für Dean haben möchte (ansonsten muss ich ihn wegen jedem Mist erst fragen....)
Ich ihm "Besuchsrecht" für ca. 2 h / Wo. mit einer Begleitperson meiner Wahl erstatte - jedoch möchte ich keinen Verbleib übers Wochenende allein bei ihm.....(die Horrorvorstellung aller, die ihn kennen!)
(das war auch ein Vorschlag vom Jugendamt übrigens - es ist nämlich wirklich so, dass ich ihm auf Dauer nicht verbieten kann, sein Kind zu sehen)
Weiterhin natürlich jeglicher Kontakt mit mir untersagt ist...
..... vielleicht fallen uns gemeinsam noch weitere Dinge ein.
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Viele Grüße Ina