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Wer Soll Aufkommen

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Gast Annika

Gast
Hallo Ich brauche euren Rat:
ich bin chronisch erkrank und lebe von AlgII ich bekomme von dem JC über 350€, ich lebe noch mit meiner volljährigen Tochter zusammen in einer Gemeinschaft.Meine Tochter bekommt 120€ von der Erwerbslosigkeitsrente, davon zieht das JC um die 35€ aber ab, dass ist aber auch alles was meine Tochter erhält, normalerweise müsste sie doch noch Geld vom JC erhalten aber das tut sie nicht.

Von wem sollte sie Geld für den Lebensunterhalt erhalten vom JC oder vom Sozialamt?
 
G

Gast

Gast
Hallo Ich brauche euren Rat:
ich bin chronisch erkrank und lebe von AlgII ich bekomme von dem JC über 350€, ich lebe noch mit meiner volljährigen Tochter zusammen in einer Gemeinschaft.Meine Tochter bekommt 120€ von der Erwerbslosigkeitsrente, davon zieht das JC um die 35€ aber ab, dass ist aber auch alles was meine Tochter erhält, normalerweise müsste sie doch noch Geld vom JC erhalten aber das tut sie nicht.

Von wem sollte sie Geld für den Lebensunterhalt erhalten vom JC oder vom Sozialamt?
wenn deine Tochter erwerbsfähig ist vom Jobcenter und wenn sie erwerbsunfähig ist vom Sozialamt.

Vielleicht habt ihr noch einen Anspruch auf Kindergeld, wenn Deine Tochter ausbildungssuchend ist.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Der Anspruch auf Kindergeld kann auch dann bestehen, wenn die Tochter NICHT ausbildungssuchend ist.
Nämlich dann, wenn sie wegen einer Behinderung nicht erwerbsfähig ist.

Da sie anscheinend EU Rente bekommt, scheint diese Voraussetzung ja erfüllt zu sein.
Für ein behindertes Kind gibts lebenslänglich Kindergeld!

Wichtig: es sollte direkt an das Kind weitergeleitet werden, bzw das Kind stellt einen Abzweigungsantrag, ansonsten wird es dir als Einkommen angerechnet.
Das Kind sollte mit EU-rente und Kindergeld sowie Wohngeld "versorgt" sein, denn wenn es darüber hinaus Sozialhilfe beantragen muß, kann es leider wiederum sein, daß das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird.

Vorgehen: Schwerbehinderung amtlich feststellen lassen, DANN Antrag auf Kindergeld wegen Behinderung (wichtig! nicht einfach nur normales Kindergeld beantragen sondern das für "ein erwachsenes behindertes Kind!).
Das Kindergeld gibts ab Feststellung der Behinderung bzw. Eintreten der Erwerbsunfähigkeit auch bis zu 5 Jahre rückwirkend, da ist also keine Eile geboten.

Ideal wäre für das Kind eine berufliche Reha, da KANN es Übergangsgeld geben, und das Kindergeld wird hierauf nicht angerechnet. Da steht sie finanziell deutlich besser da.
 

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