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Wer muss Schulden übernehmen?

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Z

Zewa

Gast
Hallo.

Eine mir sehr gut bekannte Person sitzt in finanziellen Schwierigkeiten.
Er ist nun im 2. Lehrjahr und verdient etwas über 300€ netto (soweit ich weit) und wohnt noch zuhause, bezieht aber trotzdem Kindergeld.
Nun häufen sich aber Mahnungen und so an und deshalb ist meine Frage, können die Eltern belangt werden (Vater:Selbstständig, Mutter: Hartz4-Empfängerin). Das wäre ja nicht so toll...
Ach.. kann der Statt z.B. nicht das Kindergeld einbehalten oder geht das nicht....?!
 
C

Cylon

Gast
Hallo ,
es kommt auf die Höhe der Schulden an und wie sie abgewickelt worden ist ? Ist er oder sie schon 18 Jahre alt ?

Ich möchte dich ein wenig mehr über den Umstand der Dinge in Erfahrung bringen zulassen .


Der Anspruch auf Kindergeld - soviel ich weis - gehört der Eltern , denn dafür lebt er ja noch zu Hause oder ? .


Mehr Input . Mehr Hilfe ;-)
 
Z

Zewa

Gast
Es steht ihm aber nun zu, da sich der Vater nicht besonders um Essen und sowas kümmert, wofür ja das Kindergeld zum Teil genutzt werden sollte. Der Vater ist aber einverstanden, dass er es bekommt.
Die Person ist 20Jahre alt und hiervon kommen die gemachten Schulden:
- Handyvertrag wurde gekündigt, weil die das Geld nicht so bekommen haben
-die Kfz-Versicherung konnte er auch nicht immer so bezahlen...
- Internetdienste...SMS... verlangen Geld
- zulange zurechtmäßig Hartz4 bekommen
Das sind schon 700€, die sie wiederhaben möchten
- Internet konnte auch nicht immer bezahlt werden...

Ja man muss ja auch was zu Essen und so haben und die Firmen gehen ja meistens dann zu einem Inkasso-Unternehmen, was wieder viel Geld kostet.
Außerdem ist er auch mal geblitzt worden und mussten auch kleine Auto-Ersatzteile bezahlt werden...

Ich hoffe das reicht bis nun :)
 
C

Cylon

Gast
Hallo ,

bei soviele Schulden bzw. Verbindlichkeiten sollte man die Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen .
 

mikenull

Urgestein
Die Frage war doch wohl, ob die Eltern belangt werden können. Nein. Und warum auch? Der Mensch ist volljährig.
 
S

Stan

Gast
Die Eltern haben mit den Schulden des Sohnes nichts zu tun.

Der Sohn kann im Augenblick auch nicht belangt werden, da er mit seinem Einkommen unter die Pfändungsfreigrenze fällt.

Er sollte sich mal sein Konsumverhalten überlegen und sehen, wie er die Sache geregelt bekommt, da sich mit der Zeit die Schulden vermehren.

Mal hier reinschauen, das wäre auch nicht verkehrt:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/
 
Z

Zewa

Gast
Ja, ok... meine Frage ist beantwortet.
Aber wie hoch ist denn die Pfändungsfreigrenze?

Es ist auch irgendwo ein Teufelkreis.. Auto und Sprit braucht man heute schon auuf dem Land um zur Arbeit zu gelangen, außerdem bezahlen sich die teuren Berufsschulbücher auch nicht. Da muss man ja zwangsweise andere Dinge nicht bezahlen... :(
 

Knotti

Mitglied
Hallo Zewa,
so ganz verstehen kann ich das Gejammere nicht.Der junge Mann hat einfach über seine Verhältnisse gelebt und macht sich anscheinend keine Gedanken wie er seine Schulden bezahlen kann. Handy muss nicht sein. Man kann ggfls. eine prepaid Karte benutzen. Dann kann man angerufen werden und hat die Kosten besser im Griff.
Auto muss auch auf dem Land nicht sein. Es gibt ÜBERALL öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften.
Auch Schulbücher gibts bei Amazon gebraucht billiger oder sogar in der Schule.
Er sollte sich mal hinsetzen und aufschreiben was für Essen, Trinken und Fahrtkosten absolut sein MUSS.Den Rest sollte er so aufteilen, dass er davon zumindest in kleinen Raten seine Schulden bezahlt. Wenn er es ehrlich meint und die Zahlungen einhält, lässt jeder mit sich reden. Wenn er jetzt sagt ha ha , ich liege unter der Pfändungsfreigrenze, dann hat er recht. ABER er bekommt einen Eintrag bei der Schufa und bekommt nie mehr ein Auto auf Kredit oder sonstiges.
Wenn er regelmäßig tilgt, ist er 3 Jahre nach der Restzahlung wieder sauber.
LG knotti
 
Status
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