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Welche Strafe hat er zu erwarten?

G

Gast

Gast
Hallo,

ich hoffe, dass sich hier ein paar Rechtsexperten tummeln oder zumindest welche, die sich mit Strafrecht auskennen... ich beschäftige mich die letzten Tage intensiv damit, welche Strafe meinen Freund erwartet wenn es zur Verhandlung kommt...

Zur Geschichte:
Kurz und knapp, er hat im Suff 3 Polizisten geschlagen. Die wollten ihn mitnehmen und in eine Ausnüchterungszelle bringen, da ist er ausgeflippt.
Die Beamten sind wohl nicht ernsthaft verletzt (blaue Flecken halt). Ihm wird schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Nun meine Frage: Was erwartet ihn? Er ist vor kurzem 21 geworden (Erwachsenenstrafrecht?) und hat noch keine Vorstrafen.

Vielen Dank im Vorraus.
 
Welche Strafe ihn erwartet kann ich dir nicht sagen. Was ich dir aber sagen kann...es zählt das Alter zur Tatzeit. bis 21 kann der Richter auf Jugendstrafrecht entscheiden.Dazu entscheidend sind verschiedene Gesichtspunkte... kindheit...Ausbildung/Arbeit...soziales Gefüge etc. Am besten er geht damit mal zur Jugendgerichtshilfe...falls diese sich noch nicht eingeschaltet hat,um sich beraten zu lassen.
 
Nicht vorbestraft, nicht voll Zurechnungsfähig da er unter Alkoholeinfluss stand. Denke da dürfte er selbst im Erwachsenenstrafrecht mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. Er sollte sich aber auf jeden Fall mal mit seinem Anwalt kurzschließen.

Wenn ich einer der Polizisten wäre, dann würde ich ihn auf jeden Fall noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagen. Da sind bestimmt noch ein paar hunderter drin 🙂
 
Gehe mal auf 123recht.net - So einfach kann Recht sein ins Forum, da kann man Dir vielleicht helfen.

Aber ich kann mich dem anschliessen, das das Alter der Tatzeit zählt...da er unter 21 war zu diesem Zeitpunkt, sollte eigentlich das Jugendstrafrecht zählen!

Des weiteren könnte es wirklich sein, das einer der Polizisten, wenn nicht auch alle, eine Zivilklage wegen Schmerzensgeld erheben werden bzw. können tun sie es auf alle Fälle! Das würde dann auch teuer werden können, wenn einer der Beamte z.b. Dienstausfall usw gehabt hat!


Aber ein Anwalt wäre da vielleicht nicht mal schlecht, wenn man ihn einschalten würde.

Viel Glück
 
Ich denke dein Freund sollte sich schleunigst bei den 3 Polizisten persönlich und Aufrecht entschuldigen.
Absgesehen von Strafe für Ihn, ist das etwas, was die Polizisten erwarten können.
Falls Er vom charakter her, dazu nicht in der Lage ist, ist es eigentlich egal was er für eine Strafe bekommt.

Ich denke es kommt dann auch so ein bisschen auf die beteiligten der Justiz an. Ein Staatsanwalt der ein bisschen was gegen solche Delikte mehr hat, macht deinem Freund das leben schon schwer. Und wenn der Richter noch in der Verhandlung erkennt das dein Freund keinen Anstand besitzt und sich nicht entschuldigt hat, wird er Tagesformabhängig und launenhaft (wie viele Richter eben sind) deinem Freund einen überbraten.

Es gilt also jetzt im Moment alles erdenkliche zu tun um den Schaden für deinen Freund zu begrenzen.

Polizisten sagen vor Gericht immer die Wahrheit und logischerweise braucht der Angeklagte auch nicht versuchen, sich dämlich, aus so einer Situation herauszureden. Fang bloß net vor Gericht an, irgendeine blöde Ausrede oder Rechtfertigung für dieses Verhalten vorzutragen. Zum Beispiel die polizisten hätten Dich zuerst geschlagen. Soetwas gibt es nicht weil Polizisten soetwas nicht tun dürfen.
Polizisten-Angreifer finden keine Gnade bei Gericht.
Und wenn Du die Nummer mit dem Alkohol vorfährst kann das nämlich auch verdammt ins Auge gehen. Am Ende schickt der Richter Dich zur Alktherapie und stellt in irgendeinem Zusammenhang die Rechtfertigung da, für den Entzug des Führerescheins.

Gehe morgen zum Revier mit 3 Blumensträussen und entschuldige Dich bei den 3 Polizisten. Du wirst sehen, es wird lindern. Am besten geht die freundin mit.

Aber jetzt mal ganz ehrlich, wenn Du nicht zu einer Entschuldigung bereit wärst, würde ich Dich als Richter auch mit max. möglichem Strafmass verurteilen. Schließlich hätte ich als Richter gleich 3 zeugen welche auch noch von der Polizei sind.
Gehe also schleunigst los und pflücke die schönsten Blumen aus Nachbars Garten.
Viel Erfolg
 
Polizisten bekommen keine blauen Flecke,sondern teure Hämatome.

Man sollte Ringelblumen überreichen,die wirken besonders heilend.


L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo gast,
der staatsanwalt kann schon fordern, aber der richter entscheidet....
und von wegen, polizisten sagen immer die wahrheit, das ist schlicht weg gelogen !!!!!
am einfachsten ist es, sich sofort einen strafverteidiger zu suchen,
der holt sich dann die akteneinsicht und berät einen...
blumen, pralinen, alkohol oder sonstige dinge den cops zu überreichen,könnte auch als beamten- bestechung gesehen werden.

also,los und schleunigst einen anwalt aufsuchen.
läuft sicherlich unter Pkh....
viel glück...
 
Also erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.

@ Gastjura: Wie schon gesagt, geht es um meinen Freund nicht um mich 😉 und wenn er sich entschuldigt, würde ich auch mitkommen.

Ihr verwirrt mich nur ein bisschen, soll er nun hingehen oder nicht?

Bei der Jugendgerichtshilfe war er schon, doch eine wirkliche Hilfe waren die nicht 🙁
 
Selbstverständlich Lügen Polizisten wie gedruckt. Vielleicht haben Sie Ihm auch eine verpasst, aber vor Gericht wird man die Glaubwürdigkeit der Polizisten doch nicht in Frage stelle. Schließlich ist es die Polizei.

Dein Freund sollte sich entschuldigen und auf gar keinen Fall etwas schön reden. Einen Angrif auf die Polizei, dafür gibt es definitiv keinerlei Begründung. Das Gericht will das auch von Ihm hören oder feststellen können das Er das verstanden hat.
Die Entschuldigung wird sich Strafmildernd auswirken. Der Gedanke das es Bestechung sein könnte ist hier fehl am Platz.

Einen Rechtsanwalt kann man beratend hinzuziehen aber ich würde mich dem Gericht an Anwalt Präsentieren. D.h. schriftlich würde ich Reue und Einsicht zeigen.
Schreibe an die Staatsanwaltschaft das Du gnädigst um Entschuldigung bittest. Du für dieses Fehlverhalten eine Strafe verdient hast aber Du darum bittest eine gnädige Strafe zu erhalten. Vielleicht aus eigenem Antrieb den Vorschlag machst, gemeinützig im ortsansässigen Altersheim die nächsten 3 Monate für die älteren leute einkaufen zu gehen oder in irgendeiner Form Hilfestellung zu leisten.
Wenn ich STA wäre würde mich positiv stimmen. jemand der aktiv Reue und Einsicht zeigt und sich gleich bemüht die Sache glatt zu Bügeln, das ist doch was.
Mit ein bisschen Glück gibt es keine Verhandlung sondern nur ein Strafbefehl, d.h. eine schriftliche Geldstrafe welche dann auch in gemeinützige Arbeit umgewandelt werden kann. Das ist das mit der STA auszumachen.

Ziel sollte also sein ohne Verhandlung herauszukommen.
Wenn es zu einer Verhandlung kommt, gibts ne dicke Packung. Schließlich bedeutet das, das 3 Polizisten geladen werden, das Gericht braucht einen termin, usw, das kostet alles Geld.

Werdet also sofort aktiv.
 

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