Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Weiterbildung/ Arbeitsamt

G

Gast

Gast
Hallo

bin arbeitslos und würde mich gerne weiterbilden. leider zahlt das Arbeitsamt die weiterbildung nicht obwohl nach § 77 eigentlich das sein sollte. Das problem ist leider das ein ärztliches Attest bei der Rentenversicherung ist und ich auf eine umschulung hoffe. in diesem zeitraum hab ich anscheined keinen Anspruch auf eine Weiterbildung, was jedoch ein Selbständigkeit bzw eine rückkehr ins Berufsleben unmöglich macht. wer kann mir helfen?

Mit freundlichen Grüßen

elli
 
Hallo!
Ja, in der Tat gibt es leider keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. D.h. Du musst es leider hinnehmen, wenn Dir die Finanzierung von Weiterbildungsmassnahmen verwehrt wird. Letztes Jahr - noch kurz vor der Bundestagswahl - hat die ARGE das Geld beidhändig rausgeworfen und jedem Trottel auch noch die letzte unsinnige Weiterbildung bezahlt. Logische Sache: Geld aus dem Konjunkturpaket war zu genüge vorhanden, und jeder Arbeitslose, der in einer Massnahme ist, taucht nicht in der Arbeitslosenstatistik des Bundes auf.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben