S
SelinaKranich
Gast
Hallo,
ich bin aktuell im ersten Semester Wirtschaftspädagogik (Lehramt f. Berufsschulen) und habe mich entschieden, den Studiengang zu wechseln (Wirtschaftsinformatik).
Im März hätte ich ein Schulpraktikum, das ich nun abgesagt habe, da ich definitiv nicht Lehrerin werden möchte. Somit gilt diese "Prüfung" als nicht bestanden.
Die Mitarbeiterin der Universität sagte, dass dies nur ein Problem sei, wenn ich den gleichen Studiengang nochmal studieren wollte.
Auf den Seiten mancher Hochschulen liest sich das aber anders. Dort steht, dass man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht, die besagt, dass man den Prüfungsanspruch noch hat. Und dies wohl auch bei artverwandten Studiengängen.
Wisst ihr dazu evtl mehr?
LG Selina
ich bin aktuell im ersten Semester Wirtschaftspädagogik (Lehramt f. Berufsschulen) und habe mich entschieden, den Studiengang zu wechseln (Wirtschaftsinformatik).
Im März hätte ich ein Schulpraktikum, das ich nun abgesagt habe, da ich definitiv nicht Lehrerin werden möchte. Somit gilt diese "Prüfung" als nicht bestanden.
Die Mitarbeiterin der Universität sagte, dass dies nur ein Problem sei, wenn ich den gleichen Studiengang nochmal studieren wollte.
Auf den Seiten mancher Hochschulen liest sich das aber anders. Dort steht, dass man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht, die besagt, dass man den Prüfungsanspruch noch hat. Und dies wohl auch bei artverwandten Studiengängen.
Wisst ihr dazu evtl mehr?
LG Selina