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Wechsel Studium nach nicht bestandener Prüfung

  • Starter*in Starter*in SelinaKranich
  • Datum Start Datum Start
S

SelinaKranich

Gast
Hallo,
ich bin aktuell im ersten Semester Wirtschaftspädagogik (Lehramt f. Berufsschulen) und habe mich entschieden, den Studiengang zu wechseln (Wirtschaftsinformatik).
Im März hätte ich ein Schulpraktikum, das ich nun abgesagt habe, da ich definitiv nicht Lehrerin werden möchte. Somit gilt diese "Prüfung" als nicht bestanden.
Die Mitarbeiterin der Universität sagte, dass dies nur ein Problem sei, wenn ich den gleichen Studiengang nochmal studieren wollte.
Auf den Seiten mancher Hochschulen liest sich das aber anders. Dort steht, dass man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht, die besagt, dass man den Prüfungsanspruch noch hat. Und dies wohl auch bei artverwandten Studiengängen.
Wisst ihr dazu evtl mehr?
LG Selina
 
Im Normalfall hat man an der Uni doch die Möglichkeit zweimal eine nichtbestandene Prüfung nachzuholen. Wenn das also dein Erstversuch war, ist es eigentlIch egal.
 
Hallo,
ich bin aktuell im ersten Semester Wirtschaftspädagogik (Lehramt f. Berufsschulen) und habe mich entschieden, den Studiengang zu wechseln (Wirtschaftsinformatik).
Im März hätte ich ein Schulpraktikum, das ich nun abgesagt habe, da ich definitiv nicht Lehrerin werden möchte. Somit gilt diese "Prüfung" als nicht bestanden.
Die Mitarbeiterin der Universität sagte, dass dies nur ein Problem sei, wenn ich den gleichen Studiengang nochmal studieren wollte.
Auf den Seiten mancher Hochschulen liest sich das aber anders. Dort steht, dass man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht, die besagt, dass man den Prüfungsanspruch noch hat. Und dies wohl auch bei artverwandten Studiengängen.
Wisst ihr dazu evtl mehr?
LG Selina
Ich denke, die Sperre gilt für alle artverwandten Studiengänge. Eine solche Sperre aufgrund Durchfallens würde ich immer vermeiden.
 

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