111kleinbuchstabe
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@111kleinbuchstabe
In diesem Falle nicht, denn durch die erste Zahlung hat der TE bereits bestätigt, dass es zu einem Vertrag gekommen ist und daher ist es schwer bis unmöglich zu beweisen, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist.
Ach.@111kleinbuchstabe
Das wurde sogar mit dem gleichen Unternehmen bereits festgestellt von einem Oberlandesgericht, darüber gibt es, so wirst du sicherlich wissen, nur noch den Bundesgerichtshof.
Daher lese dir bitte meinen vorherigen Beitrag bitte einmal nochmals durch.
Siehe auch Impressum webtains.deheise.de meinte:Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt. [...] Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision am Bundesgerichtshof eingelegt werden. [von hier]
Irgnediwe hab ich das Geüfhl, Du willst mich auf diesen neuesten Artikel hinweisen.
Richtig - darüber ist nur noch der Bundesgerichtshof. 😀 ohne mich jetzt bewusst freuen zu wollen...