Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wasserschaden (in Österreich)

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 124470
  • Datum Start Datum Start
G

Gelöscht 124470

Gast
Meine Freundin berichtete gerade, dass eine junge Familie einen Mietvertrag unterschrieben hat, in dem von rostigen Rohren die Rede ist . Das wäre Sache des Mieters.
Prompt lief nachts das Klo über, weil ein Ventil nicht schloss.

Etwas später platzte in der Küche ein Absperrventil. Zwar saß der junge Mann unter der Spüle, konnte aber mit der Hand den Wasserschwall nicht auf halten.
Der Vermieter war nicht zuständig, man rief die Feuerwehr, die den Hauptwasserhahn absperrte und das ausgetretene Wasser in der Wohnung ab pumpte.
Der Vermieter meint, es wäre deren Sache. Sie würden dann ja auch die Neutapezierung der Wohnung darunter tragen müssen, Trocknungskosten, etc.

Nach deutschem Recht schuldet der Vermieter dem Mieter eine gebrauchsfähige Wohnung und nicht eine, wo die Decke runter kommen könnte und man das einfach im Vertrag fest hält.

Ist das in Österreich komplett anders?!
 
A

Anzeige

Re: Wasserschaden (in Österreich)
Kann ja nicht.
Wenn ich eine Wohnung miete, muß ich ja darin wohnen können.
Kann ich das nicht, wegen Wassereinbruch, kann ich die Miete mindern und auf eine Reparartur bestehen.
Das ist schon was anderes wie ein abgenutzter Teppichboden.
Wenn ich etwas als Abstellraum miete, ist das was anderes. Da werde ich dann keine Wohnqualität verlangen können.
So ist das Vermietung einer Schrottwohnung! Vermutlich ist das gar nicht zulässig.
 
Bin mal gespannt was sich ergibt. Ich hab empfohlen, den vertrag auf Nichtigkeit von Klauseln prüfen zu lassen, die gar nicht so selten vorkommen (www.arbeiterkammer.at/infopool/akportal/Studie_Wohnungsmietvertraege_2004.pdf)
Scheinbar ist es auch noch eine ausländische Familie, man versucht es dann halt.

Sie haben leider die Hausrat nicht auf die neue Adresse umgeschrieben. Da hakt es nun auch, man sagt: die Verletzung der Vertragsobliegenheit führt dazu, dass wir nicht leisten brauchen. Ob das so ist weiss ich nicht, könnte auch ein "Fehler" sein, der nicht zur Nichtigkeit führt. Immerhin sind ja die Möbel versichert und nicht die Adresse.
Oder ist Hausrat in Österreich nicht mehr versichert, wenn man den aus der Wohnung trägt?
Hier nennt man das wohl "Aussenversicherung", es kann ein Bestandteil sein, muss aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der junge Mann war unter der Spüle und dann ist ganz zufällig das Absperrventil geplatzt? Was hat er den unter der Spüle gemacht? Hört sich eher so an als ob er den Wasserschaden verursacht hat. Wie kann das Klo einfach so überlaufen, dann muss es ja gleichzeitig auch verstopft gewesen sein. Hier passt wirklich gar nix zusammen.
 
Hoffe nicht.
Das wäre dann eine andere Situation. Der Vermieter hat wohl angekündigt, die Böden raus reissen zu lassen etc.
Die Familie soll sich aber selbst kümmern wo sie bleibt und wer es bezahlt. So meine Info.
Ist das stimmig oder passt da was nicht?
 
Vielleicht steht in diesem Mietvertrag auch drin, dass den Vermieter keine Schuld trifft wenn alle Mieter an einer Kohlenmonoxidvergiftung sterben. Stand ja im Mietvertrag: Ofen defekt.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben