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Gelöscht 124470
Gast
Meine Freundin berichtete gerade, dass eine junge Familie einen Mietvertrag unterschrieben hat, in dem von rostigen Rohren die Rede ist . Das wäre Sache des Mieters.
Prompt lief nachts das Klo über, weil ein Ventil nicht schloss.
Etwas später platzte in der Küche ein Absperrventil. Zwar saß der junge Mann unter der Spüle, konnte aber mit der Hand den Wasserschwall nicht auf halten.
Der Vermieter war nicht zuständig, man rief die Feuerwehr, die den Hauptwasserhahn absperrte und das ausgetretene Wasser in der Wohnung ab pumpte.
Der Vermieter meint, es wäre deren Sache. Sie würden dann ja auch die Neutapezierung der Wohnung darunter tragen müssen, Trocknungskosten, etc.
Nach deutschem Recht schuldet der Vermieter dem Mieter eine gebrauchsfähige Wohnung und nicht eine, wo die Decke runter kommen könnte und man das einfach im Vertrag fest hält.
Ist das in Österreich komplett anders?!
Prompt lief nachts das Klo über, weil ein Ventil nicht schloss.
Etwas später platzte in der Küche ein Absperrventil. Zwar saß der junge Mann unter der Spüle, konnte aber mit der Hand den Wasserschwall nicht auf halten.
Der Vermieter war nicht zuständig, man rief die Feuerwehr, die den Hauptwasserhahn absperrte und das ausgetretene Wasser in der Wohnung ab pumpte.
Der Vermieter meint, es wäre deren Sache. Sie würden dann ja auch die Neutapezierung der Wohnung darunter tragen müssen, Trocknungskosten, etc.
Nach deutschem Recht schuldet der Vermieter dem Mieter eine gebrauchsfähige Wohnung und nicht eine, wo die Decke runter kommen könnte und man das einfach im Vertrag fest hält.
Ist das in Österreich komplett anders?!