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Was will das Jobcenter von mir?

Sinnphony

Mitglied
Hallo zusammen,

heute hatte ich Post vom Jobcenter im Briefkasten, mit dem Vorwurf, dass ich über Einkommen oder Vermögen verfügen würde, das ich nicht angegeben hätte.

Genannt ist der Zeitraum April bis Juni diesen Jahres, aber weder mein Ex noch ich haben in dem Zeitraum Leistungen vom Jobcenter bekommen. Ich bekomme ja jeden Monat einen Rentenzuschlag von ca. 20€ zur EM-Rente dazu, das aber auch schon seit vielen Monaten.

Es hat auch vor diesem Zeitraum keiner von uns Leistungen vom Jobcenter bekommen.

Was ich nicht verstehe ist, ob das Jobcenter das denn nicht in seinem System nachsehen kann, dass für diesen Zeitraum hier gar niemand Leistungen vom Jobcenter bekommen hat? Es macht auch keinen Sinn, mir mit der Streichung von Geldern zu drohen, weil ich ja gar nichts vom Jobcenter bekomme.

Auch keinen Sinn macht, dass der Brief an mich ging obwohl ich in unserer früheren Bedarfsgemeinschaft aufgrund meiner vollen EM-Rente sowieso nie Leistungsempfänger vom Jobcenter war.

Jetzt wäre meine Frage, ob ich auf dieses seltsame Schreiben überhaupt reagieren soll? Zum Einen hätte ich wirklich besseres zu tun, als mich darum zu kümmern, dem Jobcenter ohne Notwendigkeit Nachweise über mein Einkommen zuzuschicken. Und zum anderen, ob sie überhaupt Nachweise fordern dürfen, von jemandem der gar keine Leistungen vom Jobcenter erhält?

LG Sinnphony.
 
Was ich zu der Thematik so grob nachsehen konnte ist, dass es bei Bezug von Leistungen des Jobcenters - so es dann zu Rückforderungen kommt - keine Gesamtschuldnerschaft gibt, sondern zwar die Bedarfsgemeinschaf betrachtet wird, aber Ansprüche einzeln berechnet werden.
Damit müsste dann ausscheiden, dass jemand von einer Bedarfsgemeinschaf zu viel profitiert hat, der andere es aber begleichen soll.
Für die EM Rente müsste eh die deutsche Rentenversicherung zuständig sein, während das Jobcenter für eine Prüfung der Aufstockung zuständig wäre, also eventuell für die 20 Euro.
Sind sie dafür zuständig, können sie natürlich Belege verlangen - und auch Leistungen kürzen.

Deine Reaktion wäre sinnigerweise nicht keine Reaktion, da dies zu keiner Klärung führt, weil beim Jobcenter der angestoßene Vorgang noch länger auf Termin gelegt wird und Du eines Tages durch die Sachbearbeiterin oder deren Urenkel wieder angeschrieben wirst.

Drum würde ich da anrufen , vorher aber eine Gesprächsstrategie entwerfen.

Zb indem Du fragst, ob das Jobcenter für DICH zuständig ist, wenn ja im betroffenen Zeitraum auch, darin für welche Leistungen, an welchen Bezieher ?!

Spontan vermute ich, dass am Telefon auf Datenschutz verwiesen wird.
Also dann schriftlich.

Mach Kopien , schreib drauf wann was passierte oder getan wurde.
Sonst hast Du keine Aktenlage, sie aber schon.
 
Ich würde Shorn Recht geben da wir hier keine Fachleute für Justiz sind. Zumal wir gar nicht wissen ob Ihr eine BG oder was auch immer im Sinne des JC seid (irgendwas müsst Ihr ja sein wenn Du 20 Euro bekommst). Du schriebst ja: "Ich bekomme ja jeden Monat einen Rentenzuschlag von ca. 20€ zur EM-Rente dazu, das aber auch schon seit vielen Monaten."

Ich persönlich würde mich ganz sicher mit der Behörde auseinandersetzen, da eine Nichterklärung von Einkommen oder Vermögen auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Sozialbetrugs führen kann, mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie Rückforderungen der zu Unrecht erhaltenen Leistungen. Die Behörden führen regelmäßig Datenabgleiche durch, um dies aufzudecken.

Werde ich beschuldigt über Dinge, die ich nicht getan habe, dann werde ich das klären und zwar so umfassend wie möglich.

Eventuell wurden Deinem Mann Zinsen gut geschrieben, Guthaben aufgelöst welches Dir nicht bekannt ist das JC aber über die üblichen Kontoabgleiche erfahren haben könnte. Ebenso könnte sich Deine Rente erhöht haben (was normalerweise aber nicht zu dem von Dir genannten Zeitpunkt passiert).

Du sprachst aber doch in mehreren Deiner Beiträge davon, dass Du diverse Anträge gestellt hast wegen zukünftiger Finanzierung Deiner neuen Wohnung, die Du derzeit suchst. Auf Grund dessen wurde ganz sicher eine Prüfung durchgeführt, mit Ergebnissen, die eine reibungslose Bewilligung von Geldern nicht ermöglicht. Willst Du von denen Unterstützung, dann arbeite mit. Willst Du keinen eventuellen Ärger weil Dir irgendetwas nicht bekannt ist, was Dein Mann aber wissen müsste, dann kommuniziere mit denen.

Gruß von Grisu
 
Hallo zusammen,

heute hatte ich Post vom Jobcenter im Briefkasten, mit dem Vorwurf, dass ich über Einkommen oder Vermögen verfügen würde, das ich nicht angegeben hätte.

Genannt ist der Zeitraum April bis Juni diesen Jahres, aber weder mein Ex noch ich haben in dem Zeitraum Leistungen vom Jobcenter bekommen. Ich bekomme ja jeden Monat einen Rentenzuschlag von ca. 20€ zur EM-Rente dazu, das aber auch schon seit vielen Monaten.

Es hat auch vor diesem Zeitraum keiner von uns Leistungen vom Jobcenter bekommen.

Was ich nicht verstehe ist, ob das Jobcenter das denn nicht in seinem System nachsehen kann, dass für diesen Zeitraum hier gar niemand Leistungen vom Jobcenter bekommen hat? Es macht auch keinen Sinn, mir mit der Streichung von Geldern zu drohen, weil ich ja gar nichts vom Jobcenter bekomme.

Auch keinen Sinn macht, dass der Brief an mich ging obwohl ich in unserer früheren Bedarfsgemeinschaft aufgrund meiner vollen EM-Rente sowieso nie Leistungsempfänger vom Jobcenter war.

Jetzt wäre meine Frage, ob ich auf dieses seltsame Schreiben überhaupt reagieren soll? Zum Einen hätte ich wirklich besseres zu tun, als mich darum zu kümmern, dem Jobcenter ohne Notwendigkeit Nachweise über mein Einkommen zuzuschicken. Und zum anderen, ob sie überhaupt Nachweise fordern dürfen, von jemandem der gar keine Leistungen vom Jobcenter erhält?

LG Sinnphony.
Hallo Sinnphony,
hatte oder hat Dein Ex Leistungen beantragt? Du schreibst von einer Bedarfsgemeinschaft, da braucht es bei einem Leistungsantrag auch Nachweise von der anderen Person.
Auch wenn es nervig ist, Du solltest der Sache mal nachgehen.
Liebe Grüße
 
Jetzt wäre meine Frage, ob ich auf dieses seltsame Schreiben überhaupt reagieren soll? Zum Einen hätte ich wirklich besseres zu tun, als mich darum zu kümmern, dem Jobcenter ohne Notwendigkeit Nachweise über mein Einkommen zuzuschicken. Und zum anderen, ob sie überhaupt Nachweise fordern dürfen, von jemandem der gar keine Leistungen vom Jobcenter erhält?

LG Sinnphony.
Es wäre sinnvoll, die Angelegenheit zu klären oder willst du, dass das Geld für dich ganz gestrichen wird? Das ist alles ziemllich unabhängig davon, ob du daran Interesse hast oder nicht. Meints du das Jobcenter interessiert es, ob du daran Interesse hast, die Angelegenheit zu klären.
 
irgendwas müsst Ihr ja sein wenn Du 20 Euro bekommst
Der Rentenzuschlag geht von der Rentenversicherung aus an viele Bezieher von EM-Rente ab einem bestimmten Jahrgang. Mit dem JC hat das nichts zu tun.

sowie Rückforderungen der zu Unrecht erhaltenen Leistungen
Wir bekommen und bekamen beide keine Leistungen vom JC deswegen wundert mich dieses Schreiben ja auch.

Auf Grund dessen wurde ganz sicher eine Prüfung durchgeführt,
Ich habe beim JC nichts beantragt.

oder willst du, dass das Geld für dich ganz gestrichen wird?
Ich bekomme ja wie gesagt gar kein Geld vom JC.
 
Wenn du Montag zum Jobcenter gehst wird du um einiges schlauer sein. Hier im HR Rätselraten zu betreiben ist nicht Sinn und Zweck des HR und seiner User.
 
Wenn Du nie Geld vom JC bekommen hast und nicht bekommst, bräuchtest Du theoretisch gar nichts machen.

Warum sprichst Du dann von Bedarfsgemeinschaft, in der Du bist? Dann muss ja jemand in Eurem Haushalt Leistungen beziehen. Sozialhilfe vielleicht?

Ich würde wissen wollen, was da los ist und eine E-Mail dorthin schicken, am Montag.
 

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