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sugarsweetbabe
Gast
Hallo alle zusammen,
ersteinmal die story: ich bekomme noch über 400 euro von meinem exfreund, da ich ihm damals die wohnung überlassen habe. nun habe ich bereits einen vollstreckungsbescheid erwirkt, kann mir also jetzt praktisch aussuchen, was ich machen möchte.
ich bin mir aber unsicher, ob ich eine kontopfädung machen soll (er bekommt alg 2, ist davon überhaupt etwas pfändbar?) und hat sonst keine einkommen. kann man auch dritte personen verpflichten? die eltern zum beispiel? und wie würde es aussehen, wenn icvh den gerichtvollzieher zu ihm schicke? was kann er dann pfänden und was nicht? bitte gebt mir da ein paar tipps...inzwischen stehe ich auch schon auf kriegsfuß mit meinem ex, denn er will einfach nicht zahlen und bemüht sich noch nichtmal, irgendwoher geld aufzutreiben, denn er hat freunde, die ihm was leihen können oder seine eltern. aber er denkt, dass ich bluffe. und deshalb will ich ihm soviel schaden wie möglich zufügen.
vielen dank im voraus
sabrina
ersteinmal die story: ich bekomme noch über 400 euro von meinem exfreund, da ich ihm damals die wohnung überlassen habe. nun habe ich bereits einen vollstreckungsbescheid erwirkt, kann mir also jetzt praktisch aussuchen, was ich machen möchte.
ich bin mir aber unsicher, ob ich eine kontopfädung machen soll (er bekommt alg 2, ist davon überhaupt etwas pfändbar?) und hat sonst keine einkommen. kann man auch dritte personen verpflichten? die eltern zum beispiel? und wie würde es aussehen, wenn icvh den gerichtvollzieher zu ihm schicke? was kann er dann pfänden und was nicht? bitte gebt mir da ein paar tipps...inzwischen stehe ich auch schon auf kriegsfuß mit meinem ex, denn er will einfach nicht zahlen und bemüht sich noch nichtmal, irgendwoher geld aufzutreiben, denn er hat freunde, die ihm was leihen können oder seine eltern. aber er denkt, dass ich bluffe. und deshalb will ich ihm soviel schaden wie möglich zufügen.
vielen dank im voraus
sabrina