Die Bearbeiterin kann nicht einfach so darauf beharren. Sie muss gefälligst nachvollziehbare Gründe nennen! War deine Tochter untergewichtig, verlaust, verdreckt? Oder deine Wohnung? WIE wird diese angebliche Vernachlässigung begründet?!
Und wenn das Mädchen in der Einrichtung, in der sie lebt, nicht auffällig ist - wie kommt dann die Kinderschutzambulanz darauf, dass sie traumatisiert sei? Und woher meint man zu wissen, dass ein eventuelles Trauma nicht auch daraus resultieren könnte, dass die Kleine mit fünf Jahren einfach mal so von ihrer Mutter getrennt wurde? Womit wird begründet, dass dem vermeintlichen Trauma damit begegnet werden kann, dass das Mädchen weiterhin von dir getrennt bleibt? Es muss doch dann wohl angenommen werden, dass du einen negativen Einfluss auf sie hast?!
Also, jetzt noch mal. Auf welche Weise wurde dir vom alten Jugendamt mitgeteilt, dass deine Tochter jetzt in eine therapeutische Wohngruppe wechseln soll? Das müsste doch schriftlich geschehen sein, oder nicht? Und in diesem Schriftstück müssten dann auch Gründe genannt werden... und es müsste auch Bezug auf die Untersuchung in der Kinderschutzambulanz genommen worden sein. Liegt dir so ein Schreiben vor, oder nicht?
Und was hat deine Anwältin denn dazu gesagt, dass das alte Jugendamt ja eigentlich gar nicht mehr zuständig ist?
Minimaus, also wirklich - ich an deiner Stelle würde mich mit absolut NICHTS einverstanden erklären, was da jetzt weiter geplant ist, wenn man dir keine schlüssigen Antworten auf all diese Fragen gibt!
Solange keine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, gehört ein Kind zu seinen Eltern bzw. einem Elternteil - Punkt. Das ist dein gutes Recht, und das gute Recht deines Kindes, das der Gesetzgeber besonders geschützt hat und ausdrücklich als absolut erste Wahl bei solchen Entscheidungen nennt. Nur, wenn es gute Gründe für die Annahme gibt, dass dein Kind bei dir gefährdet ist, und dass man der Gefährdung nicht anders begegnen kann, ist eine Trennung des Kindes von den Eltern gerechtfertigt. Und wenn die Vernachlässigung widerlegt ist, und eine Gefahr durch den gewalttätigen Vater nicht mehr besteht - wo bitte soll dann noch eine Gefährdung bestehen???