B
Blacky2006
Gast
Meine Eltern haben sich am 18. März 1986 scheiden lassen (4 Jahre Ehe-Hölle für meine Mutter). Am 29. April 1986 wurde mein Vater verurteilt, monatlich an meine Mutter für mich 258,00 DM (131,91 €) zu zahlen. Er hat aber, laut meiner Mutter, niemals für mich gezahlt. Meine Mutter hat auch Unterhaltsvorschuss damals beantragt. Sie hat es auch bekommen. Das waren damals (schon umgerechnet in Euro) 6362,50 € auf drei Jahre. Ich habe, da ich gedacht habe er sei verschollen o. ä., am 11.06.2007 angefangen, ihn zu suchen. Er ist zwischenzeitlich dreimal umgezogen. Jetzt wohnt er mittlerweile in Hamburg. Ich habe kein Bock, zu ihm hinzufahren und ihm mit seinen Unterhaltsschulden an mich zu nerven. Also habe ich diesbezüglich eine Anwältin eingeschalten. Diese wollte die vollstreckbare Ausfertigung des Urteil vom 29.04.1986. Dieses sollte ich damals von meiner Mutter anfordern, sie hat es aber nicht mehr gehabt. Ich schrieb und schrieb meiner Anwältin, die in Frankenthal ist (ziemlich weit weg von mir), dass meine Mutter dieses nicht mehr hat. Meine Anwältin wollte darauf eine eidesstattliche Versicherung von meiner Mutter diesbezüglich. Ich rief wiederum meine Mutter an, schilderte dies ihr, sie sagte darauf, sie schreibt es und schickt es zu mir. Gekommen ist nie etwas. Seit Weihnachten/Sylvester 2007 habe ich absolut keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter. Ich versuchte sie an Weihnachten anzurufen, aber sie legte wieder auf. An Sylvester das gleiche Spiel. Und das alles nur wegen der e.V. Nun gut. Ich habe darauf hin wieder meine Anwältin angerufen und ihr gesagt, dass ich keinerlei Kontakt mehr zu meiner Mutter habe. Ein ewiges hin und her begann. Mittlerweile habe ich mein Mandat bei der Anwältin gekündigt (per Brief), wollte die ganzen Unterlagen von ihr haben, aber bisher kein Brief von meiner Ex-Anwältin. Ich brauche diese Unterlagen aber dringendst. Ich habe darauf hin einen Brief an ein Amtsgericht (wo sich meine Eltern haben scheiden lassen) geschrieben, wegen dem Scheidungsurteil. Dieses habe ich zwei Wochen später bekommen. Ich hatte damals falsch gedacht, ich habe das Unterhalts-Urteil vom 29.04.1986 gebraucht. Dieses habe ich in Kopie bekommen. Da mir aber eine Kopie von diesem Urteil nichts bringt, habe ich am 31.03.2008 eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Da dieses aber auf den Namen meiner Mutter gelaufen ist, habe ich am 15.04.2008 die Umschreibung auf meinem Namen beantragt. Heute ist die zweite vollstreckbare Ausfertigung gekommen. Das Urteil umfasst im Original zwei DIN A4 - Seiten. Zwei DIN A4 - Seiten hängen noch extra dran, und zwar mit folgendem Inhalt: Vorstehende, mit Urschrift übereinstimmende 2. vollstreckbare Ausfertigung wird der Antragstellerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt (1. Blatt)
Vorstehende Ausfertigung wird ...... als Rechtsnachfolger der Antragstellerin bezüglich Ziffer 2. des Beschlusses des Amtsgerichts ...... vom 29.04.1986 und nur dort bezüglich des ehelichen Kindes ......., geb. ********, zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Die Rechtsnachfolge ist nachgewiesen durch Volljährigkeit (2. Blatt). Wie gehe ich jetzt weiter gegen meinem Vater vor? Ich wollte heute zu einer Anwältin für Familienrecht hier bei mir im Ort, aber diese hat heute geschlossen. Morgen ist Feiertag, also kann ich erst am Freitag wieder. Wie geht die Anwältin vor? Kann ich dieses auch auf einen Beratungshilfeschein laufen lassen, da die Suche nach meinem Vater auch auf einen Beratungshilfeschein gelaufen ist? Und wird der Unterhaltsvorschuss in Höhe von 6362,50 € von dem Unterhalt, der mir zusteht, abgezogen? Ach ja, ich vergas: Die Unterhaltsschulden an mich von meinem Vater belaufen sich bis zu meinem 18. Geburtstag auf 27306,05 €.
Ich danke fürs Lesen und im Voraus fürs Helfen.
Vorstehende Ausfertigung wird ...... als Rechtsnachfolger der Antragstellerin bezüglich Ziffer 2. des Beschlusses des Amtsgerichts ...... vom 29.04.1986 und nur dort bezüglich des ehelichen Kindes ......., geb. ********, zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Die Rechtsnachfolge ist nachgewiesen durch Volljährigkeit (2. Blatt). Wie gehe ich jetzt weiter gegen meinem Vater vor? Ich wollte heute zu einer Anwältin für Familienrecht hier bei mir im Ort, aber diese hat heute geschlossen. Morgen ist Feiertag, also kann ich erst am Freitag wieder. Wie geht die Anwältin vor? Kann ich dieses auch auf einen Beratungshilfeschein laufen lassen, da die Suche nach meinem Vater auch auf einen Beratungshilfeschein gelaufen ist? Und wird der Unterhaltsvorschuss in Höhe von 6362,50 € von dem Unterhalt, der mir zusteht, abgezogen? Ach ja, ich vergas: Die Unterhaltsschulden an mich von meinem Vater belaufen sich bis zu meinem 18. Geburtstag auf 27306,05 €.
Ich danke fürs Lesen und im Voraus fürs Helfen.
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