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Was tun??

  • Starter*in Starter*in Blacky2006
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Blacky2006

Gast
Meine Eltern haben sich am 18. März 1986 scheiden lassen (4 Jahre Ehe-Hölle für meine Mutter). Am 29. April 1986 wurde mein Vater verurteilt, monatlich an meine Mutter für mich 258,00 DM (131,91 €) zu zahlen. Er hat aber, laut meiner Mutter, niemals für mich gezahlt. Meine Mutter hat auch Unterhaltsvorschuss damals beantragt. Sie hat es auch bekommen. Das waren damals (schon umgerechnet in Euro) 6362,50 € auf drei Jahre. Ich habe, da ich gedacht habe er sei verschollen o. ä., am 11.06.2007 angefangen, ihn zu suchen. Er ist zwischenzeitlich dreimal umgezogen. Jetzt wohnt er mittlerweile in Hamburg. Ich habe kein Bock, zu ihm hinzufahren und ihm mit seinen Unterhaltsschulden an mich zu nerven. Also habe ich diesbezüglich eine Anwältin eingeschalten. Diese wollte die vollstreckbare Ausfertigung des Urteil vom 29.04.1986. Dieses sollte ich damals von meiner Mutter anfordern, sie hat es aber nicht mehr gehabt. Ich schrieb und schrieb meiner Anwältin, die in Frankenthal ist (ziemlich weit weg von mir), dass meine Mutter dieses nicht mehr hat. Meine Anwältin wollte darauf eine eidesstattliche Versicherung von meiner Mutter diesbezüglich. Ich rief wiederum meine Mutter an, schilderte dies ihr, sie sagte darauf, sie schreibt es und schickt es zu mir. Gekommen ist nie etwas. Seit Weihnachten/Sylvester 2007 habe ich absolut keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter. Ich versuchte sie an Weihnachten anzurufen, aber sie legte wieder auf. An Sylvester das gleiche Spiel. Und das alles nur wegen der e.V. Nun gut. Ich habe darauf hin wieder meine Anwältin angerufen und ihr gesagt, dass ich keinerlei Kontakt mehr zu meiner Mutter habe. Ein ewiges hin und her begann. Mittlerweile habe ich mein Mandat bei der Anwältin gekündigt (per Brief), wollte die ganzen Unterlagen von ihr haben, aber bisher kein Brief von meiner Ex-Anwältin. Ich brauche diese Unterlagen aber dringendst. Ich habe darauf hin einen Brief an ein Amtsgericht (wo sich meine Eltern haben scheiden lassen) geschrieben, wegen dem Scheidungsurteil. Dieses habe ich zwei Wochen später bekommen. Ich hatte damals falsch gedacht, ich habe das Unterhalts-Urteil vom 29.04.1986 gebraucht. Dieses habe ich in Kopie bekommen. Da mir aber eine Kopie von diesem Urteil nichts bringt, habe ich am 31.03.2008 eine zweite vollstreckbare Ausfertigung beantragt. Da dieses aber auf den Namen meiner Mutter gelaufen ist, habe ich am 15.04.2008 die Umschreibung auf meinem Namen beantragt. Heute ist die zweite vollstreckbare Ausfertigung gekommen. Das Urteil umfasst im Original zwei DIN A4 - Seiten. Zwei DIN A4 - Seiten hängen noch extra dran, und zwar mit folgendem Inhalt: Vorstehende, mit Urschrift übereinstimmende 2. vollstreckbare Ausfertigung wird der Antragstellerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt (1. Blatt)
Vorstehende Ausfertigung wird ...... als Rechtsnachfolger der Antragstellerin bezüglich Ziffer 2. des Beschlusses des Amtsgerichts ...... vom 29.04.1986 und nur dort bezüglich des ehelichen Kindes ......., geb. ********, zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt. Die Rechtsnachfolge ist nachgewiesen durch Volljährigkeit (2. Blatt). Wie gehe ich jetzt weiter gegen meinem Vater vor? Ich wollte heute zu einer Anwältin für Familienrecht hier bei mir im Ort, aber diese hat heute geschlossen. Morgen ist Feiertag, also kann ich erst am Freitag wieder. Wie geht die Anwältin vor? Kann ich dieses auch auf einen Beratungshilfeschein laufen lassen, da die Suche nach meinem Vater auch auf einen Beratungshilfeschein gelaufen ist? Und wird der Unterhaltsvorschuss in Höhe von 6362,50 € von dem Unterhalt, der mir zusteht, abgezogen? Ach ja, ich vergas: Die Unterhaltsschulden an mich von meinem Vater belaufen sich bis zu meinem 18. Geburtstag auf 27306,05 €.

Ich danke fürs Lesen und im Voraus fürs Helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Blacky2006,

schau mal hier: Was tun??. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Blacky20006,

wenn du eine vollstreckbare Ausfertigung hast, brauchst du keinen Anwalt mehr. Du kannst direkt beim Gericht einen Gerichtsvollzieher beauftragen, für dich tätig zu werden.

Sollte allerdings bei deinem Vater nichts zu holen sein, könnte es sein, dass die Gebühren für den Gerichtsvollzieher von dir verlangt werden. Soweit ich informiert bin, ist das allerdings nicht sehr viel. Sinnvollerweise solltest du dich mit einem Gericht am Wohnort deines Vaters in Verbindung setzen, da dann der Weg für den Gerichtsvollzieher nicht so weit ist.

Am besten ist, du suchst im Internet nach dem zuständigen Gericht und wendest dich dort an die Rechtsantragsstelle. Dort kann man dir sagen wie du vorgehen musst.

Viel Erfolg
Sisandra
 
Glückwunsch! Es freut mich,daß es genau so geklappt hat!

Na fein..da hast Du alles,was Du brauchst.

Du kannst nun SELBST versuchen,gegen den Vater zu vollstrecken.

Vom Gesamttitel gehen die Unterhaltsvorschußzahlen ab--so diese Dir bekannt sind....
Die Gelder stehen Dir nicht mehr zu. Naja...das wird überall unterschiedlich gehandhabt...aber..warum sollst Du fürs JA tätig werden.

Es ist aber AUCH möglich,insgesamt zu pfänden...wenn Dir nicht genau bekannt ist, wie hoch der "an das JA abgetretene Betrag" ist.
Das JA dann wäre berechtigt, zuviel gepfändete Zahlungen von Dir (als Drittschuldner im Verhältnis zum JA) zu fordern.

Mein Vorschlag --Du brauchst zum Pfänden KEINEN RA .
Es geht oft schneller,wenn man alles allein macht.

Es kostet ca.15 Euro in der Rechtsantragstelle Deines AG .
Die Kosten für den Gerichtsvollzieher mußt Du am besten GLEICH als vom Schuldner zu tragen angeben! Es ist zwar nicht so viel..aber..auch 58Eu oder so sind Geld..

Du brauchst dieses kostbare Papier--den Titel--- der unbedingt auch so zusammengesiegelt bleiben muß 😎 --
und Du könntest vor dem Pfänden auch recherchieren,ob Dein Vater Grundbesitz hat. Mit dem Titel in der Hand muß jedes Grundbuchamt Dir Auskunft geben...eine Grundbuchnummer wäre halt RICHTIG gut und eine gute Absicherung Deiner Rechte.

Du schriebst ja schon mal hier...allerdings hab ich die Einzelheiten schon wieder vergessen.

Die genaue Forderungehöhe (Schulden minus Unterhaltsvorschuß plus Zinsen ) errechnet Dir der Rechtspfleger--oder guck im internet nach .

Dann mußt Du halt genau überlegen,wohinein Du alles pfänden willst.

Wenn Du vermutest,daß er ein gefülltes Konto hat,bietet sich Drittschuldnerpfändung bei der Bank an.
Du kannst beim Arbeitgeber jeweils den pfändbaren Lohnanteil vollstrecken lassen...
kannst auch eine Sachpfändung in ein vorhandenes Auto tätigen.

Wenn er Grundbesitz hat,ist eine Zwangssicherungshypothek sinnvoll.
Dort aber mußt Du bedenken,daß der Titel nur einmal vorliegt--und Du
geraume Zeit den titel aus der Hand gibst und der beim Grundbuchamt vor sich hindümpelt....bis die Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist.

Erst dann wäre ein anderer Pfändungsversuch möglich--s.o.

Ich würde NICHT den Gerichtsvollzieher DIREKT zum Schuldner schicken
( Taschenpfändung),was ein RA sehr oft macht...da dann der Schuldner "gewarnt" ist...und Zeit hat,Werte beiseite zu bringen.

Vorher würde ich alles andere (Konten/Grundstück/FA-RZ..)versuchen.

Deinen laufenden Unterhalt kannst Du zusätzlich als "Dauerpfändung" in den Lohn des Vaters direkt beim Arbeitgeber realisieren.Wenn Dein Vater nicht gegen den Titel klagt (auf Abänderung/Aufhebung...) könnte es sein,daß Dir vorerst weiter monatlich diese Summe zusteht.

Du selbst kannst aber ebenso auf aktuelle Auskunft/Unterhaltsanpassung klagen..bzw.je nach Deinem Bedarf versuchen, den Titel abändern zu lassen.

Falls Du sicher weißt,daß Du Anspruch hast,die Mutter nicht überm Selbstbehalt liegt ,der Vater genug verdient,würde ich damit (Aufforderung /in Verzugsetzung) nicht so lange warten,bis Du erfolgreich vollsteckt hast...
Als Auszubildender in erster Ausbildung steht Dir bei Volljährigkeit ca.640Eu zu. Hast Du die Differenz bis 130Eu aus eigenem Einkommen?

Hm..ich glaube,ich hatte Dir schon Tips gegeben...

Du kannst natürlich auch zur RA ...nur...ob Du angesichts des nun vorliegenden Titels noch Beratungskosten/PKH bekommst ...wäre mir zu riskant..

Der Schuldner aber trüge die Kosten--so Du erfolgreich vollstreckst..
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Private Anmerkung:

Was ich ziemlich schlimm finde insgesamt --- ein Kind ist mit 130 Eu im Monat niemals sattzubekommen.
Selbst bei vollständiger Schuldbegleichung kommt Dein "Vater" peinlich billig aus der Elternpflicht!🙁

Laß Dir bloß nie einreden,Du seiest hier "das schwarze Schaf".

Er sollte vor Scham im Boden versinken---weil Du zu diesen Mitteln greifen mußt. Dies gilt für alle ähnlichen Fälle!:mad::mad::mad:

Seit dem Urteilsspruch gab es offenbar noch nicht mal eine einzige Anpassung an Deine realen Bedürfnisse und das AKTUELLE Einkommen des "Vaters" .

Laut BGB wirst Du später nicht verschont ,wenn Dein "Vater" pflegebedürftig ist...und Du genug Einkommen hast.

Schon dadurch können sehr viel mehr Jahre Pflicht und wesentlich höhere fällige Geldbeträge Deinerseits zusammenkommen---als SEIN geschuldeter Minderjährigen-+Ausbildungsunterhalt für Dich.

Ich wünsche Dir deshalb Erfolg beim Pfänden und ... eine andere Einstellung im Leben bezüglich Verantwortung, Kindeswohl und Familiensinn--als der "Erzeuger" zeigte. 🙂

Viel Glück...und sag mal ,was Du erreicht hast...
Micky 😎




 
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So, nun läuft alles übers Gericht. Denn ich war heute bei Gericht in meinem Ort, der Rechtspfleger hat ein Schreiben verfasst und dieses Schreiben inkl. der "zweiten vollstreckbaren Ausfertigung" des Titels wird nun nach Hamburg geschickt, und von dort aus läuft dann alles. Also Zwangsvollstreckung, evtl. eidesstattliche Versicherung von meinem Vater und dgl. Danke an alle, die mir bis jetzt geholfen haben.
 
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