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Hallo,
ich bin in folgender Situation:
Verheiratet mit einem Nicht-Europäer, 1 Kind (3 Monate alt, nicht in Deutschland geboren), ich arbeite momentan nicht (war vor der Geburt meines Kindes Studentin in Deutschland) und mein Mann hat grade seinen Job verloren und ist arbeitssuchend. Wir leben im Ausland (Europa). Allerdings möchte ich gerne für 3-6 Monate nach Deutschland und mit dem Kind bei meinen Eltern leben, da hier die wirtschaftliche Lage momentan sehr schlecht ist und mein Mann ohne uns flexibler ist und dadurch leichter Arbeit findet.
Habe ich Ansprüche auf irgendwelche Leistungen? Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte nicht nach Deutschland gehen, um Geld abzusahnen, sondern damit meine Eltern ein bisschen Zeit mit ihrem Enkel verbringen können und mein Mann bessere Chancen auf einen Job hat. Aber falls uns irgend etwas zusteht, würde ich das gerne wissen.
Vielen Dank!
T.
 
Allerdings möchte ich gerne für 3-6 Monate nach Deutschland und mit dem Kind bei meinen Eltern leben, da hier die wirtschaftliche Lage momentan sehr schlecht ist und mein Mann ohne uns flexibler ist und dadurch leichter Arbeit findet.
Habe ich Ansprüche auf irgendwelche Leistungen?
Da dein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland liegt, sondern du nur zu Besuch bei deinen Eltern bist, hast du keine Ansprüche. Besuche sind Privatsache, also werden deine Eltern sicherlich für Essen und Bett aufkommen, bis du den Besuch beendest.
 
Da dein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland liegt, sondern du nur zu Besuch bei deinen Eltern bist, hast du keine Ansprüche. Besuche sind Privatsache, also werden deine Eltern sicherlich für Essen und Bett aufkommen, bis du den Besuch beendest.


Einen gewöhnlichen Aufenthalt kann man auch aufgeben, das ist nicht das Problem. Und so wie das geschildert wurde, spricht das für eine Aufgabe des sogenannten g.A. Zumindest hatten dies die Entscheidungen der Spruchstelle für Fürsorgestreitigkeiten zu Zeiten des Abschnitt 9 BSHG so definiert.

Frage ist, welche Staatsangehörigkeit hat die TE?

Falls sie sich tatsächlich irgendwann in der BRD aufhält, hat sie die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen gewöhnlichen Aufenthalt kann man auch aufgeben, das ist nicht das Problem. Und so wie das geschildert wurde, spricht das für eine Aufgabe des sogenannten g.A.
Die TE spricht von Besuch! Natürlich kann man einen gewöhnlichen Aufenthalt aufgeben, aber davon habe ich im EP nichts gelesen und dann wäre es eine ganz andere Fragestellung.

Falls sie sich tatsächlich irgendwann in der BRD aufhält, hat sie die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch.
Wenn ich als im Ausland lebende Deutsche ( und das tue ich ) für 3 oder 6 Monate meine Verwandten in Deutschland besuchen will ( genau das schreibt die TE), darf ich staatliche Hilfe erwarten? Wußte ich nicht, aber : Super, dann werde ich in Zukunft so meinen Aufenthalt in Deutschland finanzieren. Vielen Dank für die Info.
 
Die TE spricht von Besuch! Natürlich kann man einen gewöhnlichen Aufenthalt aufgeben, aber davon habe ich im EP nichts gelesen und dann wäre es eine ganz andere Fragestellung.

Wenn ich als im Ausland lebende Deutsche ( und das tue ich ) für 3 oder 6 Monate meine Verwandten in Deutschland besuchen will ( genau das schreibt die TE), darf ich staatliche Hilfe erwarten? Wußte ich nicht, aber : Super, dann werde ich in Zukunft so meinen Aufenthalt in Deutschland finanzieren. Vielen Dank für die Info.

Das kannst Du tun.

Gibt kein Gesetz, das es Dir verweigert, sofern die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.

Einfach mal ein wenig in SGB II und XII schmökern.
 
Anspruchsvoraussetzung fehlt aber bei der TE: Wenn ich jemanden lediglich besuche ( siehe 1. Posting O-Ton TE ), melde ich mich nicht beim Einwohnermeldeamt an, stimmt`s? Alles andere nenne ich Umzug – in welch kleinem Rahmen auch immer. Aber genau das hat die TE nicht geschrieben und nicht danach gefragt, denn dann begründe ich meinen Besuch und die Frage nach Unterstützung auch nicht damit, dass die Großeltern mit dem Enkelkind ein wenig Zeit verbringen können. Und ohne Anmeldung an einem deutschen Wohnort gibt es auch für Deutsche keine staatliche Unterstützung – egal aus welchem Topf.

Reicht das Arbeitslosengeld deines Mannes nicht aus, um über die Runden zukommen? Auch im europäischen Ausland könnt ihr finanzielle Unterstützung bei den Behörden bekommen. Warum beantragt ihr das nicht? Habt ihr keinen Anspruch?
 
Anspruchsvoraussetzung fehlt aber bei der TE: Wenn ich jemanden lediglich besuche ( siehe 1. Posting O-Ton TE ), melde ich mich nicht beim Einwohnermeldeamt an, stimmt`s? Alles andere nenne ich Umzug – in welch kleinem Rahmen auch immer. Aber genau das hat die TE nicht geschrieben und nicht danach gefragt, denn dann begründe ich meinen Besuch und die Frage nach Unterstützung auch nicht damit, dass die Großeltern mit dem Enkelkind ein wenig Zeit verbringen können. Und ohne Anmeldung an einem deutschen Wohnort gibt es auch für Deutsche keine staatliche Unterstützung – egal aus welchem Topf.

Reicht das Arbeitslosengeld deines Mannes nicht aus, um über die Runden zukommen? Auch im europäischen Ausland könnt ihr finanzielle Unterstützung bei den Behörden bekommen. Warum beantragt ihr das nicht? Habt ihr keinen Anspruch?

Halte Dich doch nicht mit solchen lächerlichen Formalitäten auf. Wer sagt, dass sie sich nicht anmelden darf?
 
ich muss gestehen, ich finde das ganze auch etwas undurchsichtig. für mich persönlich stellt sich die frage, warum dein mann ohne dich besser dran ist, inwiefern behindern ihn seine frau und das kind? auch die 3-6 monate irritieren mich ein wenig, aber wiegesagt dass ist ja nicht die eigentliche frage.
meiner meinung nach steht dir relativ wenig bis gar nichts zu.

hier ein auszug ALG II

Wer bekommt keine Leistungen?


Das Gesetz, genauer § 7 SGB II, definiert einige Personengruppen, die nicht zum Erhalt von Leistungen des ALG II Berechtigt sind, da diese dem Arbeitsmarkt in der Regel nicht zur Verfügung stehen.
Personen unter 15 und über 65 Jahren

Als nicht erwerbsfähig angesehen werden Personen, die unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarkts auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können. Ebenfalls keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.
All diesen Personen stehen gegebenenfalls Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), der so genannten Sozialhilfe, zu.
gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland

Dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen auch Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben.
Demnach steht auch diese Personengruppen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hat daher auch keinen Anspruch auf Leistungen des ALG II. Diese Regelung gilt sowohl für Deutsche, als auch für Ausländer, die in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben oder bekommen könnten.

EU Bürger, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen haben ebenfalls keinen Anspruch auf Leistungen des ALG II. Kurzfristige Abwesenheit aus Deutschland (z.B. Urlaub) steht einem Anspruch allerdings nicht entgegen. Ebenfalls keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben Asylbewerber. Diese erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

warum suchst du dir nicht, während du hier urlaub machst, einen 400€ job? evtl können ja die großeltern des kindes aufpassen und können so, wie du es ja auch gewollt hast, mehr zeit mit ihrem enkeln verbringen und du liegst niemandem auf der tasche.

4711
 
Halte Dich doch nicht mit solchen lächerlichen Formalitäten auf. Wer sagt, dass sie sich nicht anmelden darf?

Das sagt niemand. Diese "lächerliche Formalität" ist nur leider Voraussetzung dafür , dass sie überhaupt daran denken kann, mit Erfolgsaussicht ein Formular auszufüllen. Die deutsche Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz irgendwo in Europa reicht dafür nicht aus. Es wäre dann aber auch kein Besuch mehr und die gesamte Fragestellung der TE wäre eine völlig andere, bzw. es gäbe von Seiten der TE wohl keine Frage, weil der Weg klar vorgegeben ist.
 
Wenn die TE ganz normal nach Deutschland einreist, sich bei den Eltern anmeldet, stehen ihr alle Leistungen zu, die auch jeder andere Deutsche bekommen würde.
 

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