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sheldoncooper
Gast
Wenn die Vermieterin den Hauptmietvertrag aus Datenschutzgründen nicht an dich herausgeben will, kann sie eine Kopie ja direkt an die ARGE schicken. Oder sie soll dir halt eine Kopie geben, in der alle datenschutzrechtlich relevanten Daten gestrichen sind. Relevant sind ja nur der Name des Mieters (der sich auch aus deinem Untermietvertrag ergeben sollte), Bezeichnung der Wohnung, Beginn des Mietzeitraums, Höhe der Miete etc. Wo da jetzt großartig datenschutzrechtliche Bedenken bestehen sollen, ist mir nicht klar. Ansonsten wäre es ziemlich einfach, mit einem fingierten Untermietverhältnis und irgendwelchen Phantasiemieten das Amt unberechtigt in Anspruch zu nehmen. Dass es sich dagegen schützen will, ist ja eigentlich nachvollziehbar. Sich auf Datenschutz zu berufen und dem Auskunftsinteresse der Behörde sonstige "clevere" Einwände entgegenzuhalten, ist dein gutes Recht. Ob es dich irgendwie weiterbringt, ist eine andere Frage. Schließlich willst du ja was vom Amt und nicht andersrum.