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Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?

Wenn die Vermieterin den Hauptmietvertrag aus Datenschutzgründen nicht an dich herausgeben will, kann sie eine Kopie ja direkt an die ARGE schicken. Oder sie soll dir halt eine Kopie geben, in der alle datenschutzrechtlich relevanten Daten gestrichen sind. Relevant sind ja nur der Name des Mieters (der sich auch aus deinem Untermietvertrag ergeben sollte), Bezeichnung der Wohnung, Beginn des Mietzeitraums, Höhe der Miete etc. Wo da jetzt großartig datenschutzrechtliche Bedenken bestehen sollen, ist mir nicht klar. Ansonsten wäre es ziemlich einfach, mit einem fingierten Untermietverhältnis und irgendwelchen Phantasiemieten das Amt unberechtigt in Anspruch zu nehmen. Dass es sich dagegen schützen will, ist ja eigentlich nachvollziehbar. Sich auf Datenschutz zu berufen und dem Auskunftsinteresse der Behörde sonstige "clevere" Einwände entgegenzuhalten, ist dein gutes Recht. Ob es dich irgendwie weiterbringt, ist eine andere Frage. Schließlich willst du ja was vom Amt und nicht andersrum.
 
Zitat Sheldoncooper:

Das ist die grundsätzliche Rechtslage. Der von dir zitierte § 553 BGB, der Untervermietung angeblich erlaubt, beschränkt dies ausdrücklich auf Fälle eines "berechtigten Interesses", das vom Mieter erst mal nachgewiesen werden muss. Und die Vorschrift ergänzt auch gleich, dass Untervermietung trotz berechtigten Interesses unzulässig ist, wenn die Wohnung dadurch überbelegt wird,
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Darauf hatte ich zum einen hingewiesen, und für das "berechtigte Intresse" liegen die Hürden ziemlich niedrig.
Ich empfehle Dir das Buch "der neuen Rechtsirrtümer" von R.Höcker. Dort ist es gut erklärt. -
 
Darauf hatte ich zum einen hingewiesen
Wo? Du hattest auf eine Nutzerin, die die Rechtslage richtig dargestellt hat, mit der Frage geantwortet, wo das geregelt sein soll. Dann hast du es nochmals unzutreffend dargestellt und als Quelle "siehe BGB" angegeben.

Ich empfehle Dir das Buch "der neuen Rechtsirrtümer" von R.Höcker. Dort ist es gut erklärt. -
Sicher lesenswert, aber im Zweifel belasse ich es bei meiner Erfahrung aus der anwaltlichen Praxis.
 
Stimmt leider nicht.

Ein solches berechtigtes interesse wird von den gerichten sehr selten angenommen. Ich bin als student mal erfolgreich gekündigt worden weil ich trotz abmahnung ein zimmer untervermietet habe.

Hätte ich damals bis zum richterspruch auch nicht gedacht, der mieterverein hatte auch was anderes gesagt....war vor gericht dann aber ganz still.

Das kann ich bestätigen, ich bin auf diese Tour einen sehr nervigen Mieter losgeworden. Dass die Hürde niedrig liegt, stimmt nicht, sie liegt sogar recht hoch. Grundsätzlich ist es eben erstmal verboten und nur in seltenen Ausnahmen erlaubt.
 

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