Und das Familiengericht sorgt dann dafür das mein Sohn mich wieder sehen möchte…?
Das Familiengericht ist verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Sorgerecht und Umgang sind sogenannte unechte Antragsverfahen. Das Gericht kann darum auch Dimge beschließen, die keine Partei beantragt hat. Und es kann eigene Ermittlungen anstellen. Es ist nicht an den Vortrag der Parteien gebunden.
Neben dem Jugendamt wird als Regelfall auch ein Verfahrensbeistand beteiligt. Dieser soll ausdrücklich die Interessen des Kindes, nicht der Elternteile vertreten. Der spricht mit beiden Eltern separat, spricht auch getrennt nur mit dem Kind und macht oft einen Hausbesuch, und zwar bei beiden Eltern.
Schliesslich ist im Verfahren (der Verhandlung) ausdrücklich das Kind zu hören. Der Richter spricht mit deinem Sohn, da ist oft nur der Verfahrensbeistand noch dabei.
Das Jugendamt gibt im Verfahren eine Stellungnahme ab, und dabei arbeiten sie mit dem, was auch du (und nicht nur die Mutter) ihnen sagst.
Wenn das alles passiert, weisst du über die Lage deines Sohnes hundertmal mehr als jetzt, egal wie es ausgeht.
Du sprichst unverdrossen vom Willen deines Sohnes, den du aber nicht kennst. Wenigstens DAS ließe sich beim Gericht aufklären.
Du kannst alle Infos zum Umgangsverfahren auch nachlesen. Aber kümmere dich doch endlich!