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EuFrank
Gast
Lesenswert! Danke Gast 🙂!Also klingt schon sehr nach Datenhandel! Bankkarte, Krankenkassenkarte, SV-Ausweis, Personalausweis würde ich einem Arbeitgeber niemals zum Kopieren überlassen und vor allem nicht im Voraus! Wenn ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wurde, kann man die Daten dem Arbeitgeber immer noch mitteilen, wenn dieser die Angaben nicht glaubt kann man die Dokumente auch vorzeigen! Ein Recht die Ausweise zu kopieren hat ein Arbeitgeber nicht. Passt da vor allem bei Zeitklitschen und privaten Arbeitsvermittlern auf, die wollen auch alles im Voraus wissen und betreiben dann Handel mit den Datensätzen! Solche Fragen in Bewerberfragebögen einfach wegstreichen!