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Was machen, wenn man sich verrechnet hat?

Dreamfighter

Mitglied
Hallo,

ich habe ein finanzielles Problem. Daher bitte nur antworten, wenn es dem Sachverhalt dient. Die moralischen Anprangerungen mache ich mir selbst, daher brauche ich dahingehend bitte keine Äußerungen, Danke!

Also, vor einigen Jahren hatte ich finanzielle Probleme. Ein damaliger guter Freund bot mir an, mir finanziell unter die Arme zu greifen. Was ich annahm. Er lieh mir einen Betrag X. Wir setzten auch einen Vertrag auf, mit der genauen Summe. Ebenfalls veranschlagten wir eine Rückzahlung ab September 2009, welcher ich jedoch nicht nachkommen konnte. Zu dieser Zeit waren wir immer noch befreundet und es war in Ordnung.

Auch hatte er mir im Vertrag eingeräumt, dass die Höhe der Rate variabel ausfallen kann und ich wenn nötig Zahlungen auslassen darf.

Als ich dann im März 2012 erbte, habe ich ihm sofort einen Betrag X überwiesen. Zu dieser Zeit waren wir nicht mehr befreundet und hatten demnach auch keinen Kontakt.

Jener Vertrag war mir auch nicht vorliegend, was er nebenbei bemerkt bis heute nicht ist.

Deshalb war ich mir bezüglich der Höhe der Summe nicht sicher.

Kurze Zeit später erhielt ich dann eine Email, in welcher drin stand, meine Zahlung entspräche nicht der Forderung, es würden noch knapp 400 Euro fehlen.

Das konnte ich jedoch nicht nachvollziehen. Also war es ein hin und her. Jetzt bekam ich eine Zahlungsaufforderung von ihm mit einer Fristsetzung bis zum 15.08.2012, welcher ich nicht nachkommen kann, selbst wenn ich wollte.

Sie enthielt auch eine Drohung, bei Nichteinhaltung rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Meine Frage nun ist, was daran ist richtig. Muss ich mir Sorgen machen? Wird sowas vor Gericht gehen?

Zum Schluss muss ich noch erwähnen, dass der einstige Vertrag null und nichtig ist, da zahlreiche Formfehler in ihm enthalten sind.

Über jede hilfreiche Antwort würde ich mich freuen. Danke!
 
S

Sonnenwind

Gast
Selbstverständlich wirst Du den Forderungen nachkommen wenn es den Tatsachen entspricht.
Also lass Dir eine Kopie des Vertrages zusenden, den er ja sicher noch bei sich daheim hat.
 

Sisandra

Moderator
Ich würde auch sagen, dass er dir belegen soll, wie die geforderten 400,00 € zu Stande kommen. Du hättest Summe x in Erinnerung, die du ja bereits beglichen hast.

Wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass er im Recht ist, dann biete ihm Ratenzahlung an in einer Höhe, die du leisten kannst. Und wenn es nur 10 € monatlich sind. So beweist du deinen Zahlungswillen.
 
G

Gast.Antwort

Gast
Folgendes fällt mir dazu ein:
Ich bin der Meinung, dass diese Formfehler den Vertrag nicht zunichte machen, denn oft genug gilt bei solchen Sachen unter Privatpersonen sogar der Handschlag unter Zeugen. Meines Wissens reichen ein paar Zeilen, wenn es ums Verleihen von Geld geht zwischen zwei Privatpersonen geht (er ist ja keine Bank, an die werden ganz andere Anforderungen gestellt) .

Sehr aufpassen würde ich, wenn du einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen solltest. Wenn du dagegen nicht innerhalb der Frist Widerspruch einlegst, dann gilt das und du bekommst das nicht mehr vom Tisch, fast egal wie das nun zustande gekommen ist und ob die Forderungen noch berechtigt sind.

Bestehe doch darauf, eine Kopie des Vertrages zu bekommen. Das sollte doch möglich sein. Wenn er sich weigert, dann kannst du ja argumentieren, er hätte keinen und die Summe wäre abgegolten. Da wird er schon etwas vorweisen müssen.

Wenn nichts hilft, kannst du (kleine) Raten vereinbaren. Das kann nur im Sinne des Gläubigers sein, besser als dich irgendwie zu pfänden und mit nichts, aber noch mehr Kosten dazustehen.

Und es gibt auch die Verjährung von solchen Forderungen, allerdings kenne ich die Fristen nicht. Wenn man sich darauf berufen will, dann muss es aber auch juristisch sauber formuliert sein, also nur per Rechtsanwalt. Sprich, es kann gut sein, dass innerhalb der fast drei Jahre, in denen er nichts gemacht hat, seine Ansprüche verjährt sind.

Und außerdem: Du kennst die genaue Summe nicht mehr, weißt aber genau, dass zahlreiche Formfehler im Vertrag sind...Wieso?
 
G

Gastxyz

Gast
Hallo Dreamfighter!

Wie schon geschrieben wurde: Fordere eine Vertragskopie an und suche Dir alte (oder sind die auch weg?) Kontoauszüge mit Zahlungen an ihn raus! Wirklich traurig das die Freundschaft so derart gekippt ist :(. Erstmal spontan würde ich leider sagen: Du musst zahlen :(. Ist im ehemaligen Vertrag denn ein Enddatum benannt zu welchem der gesamte Betrag zurück gezahlt sein muss? Wenn nein kannst Du Dich ja immer noch auf die variablen Zahlungen und die Möglichkeit zum Aussetzen berufen.
 

Dreamfighter

Mitglied
Ich würde auch sagen, dass er dir belegen soll, wie die geforderten 400,00 € zu Stande kommen. Du hättest Summe x in Erinnerung, die du ja bereits beglichen hast.

Wenn sich tatsächlich herausstellen sollte, dass er im Recht ist, dann biete ihm Ratenzahlung an in einer Höhe, die du leisten kannst. Und wenn es nur 10 € monatlich sind. So beweist du deinen Zahlungswillen.
Das hatte ich ihm angeboten.

Er will jedoch 50 Eur im Monat, die bei mir einfach nicht drin sind...-.-
 

Dreamfighter

Mitglied
Folgendes fällt mir dazu ein:
Ich bin der Meinung, dass diese Formfehler den Vertrag nicht zunichte machen, denn oft genug gilt bei solchen Sachen unter Privatpersonen sogar der Handschlag unter Zeugen. Meines Wissens reichen ein paar Zeilen, wenn es ums Verleihen von Geld geht zwischen zwei Privatpersonen geht (er ist ja keine Bank, an die werden ganz andere Anforderungen gestellt) .

Sehr aufpassen würde ich, wenn du einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen solltest. Wenn du dagegen nicht innerhalb der Frist Widerspruch einlegst, dann gilt das und du bekommst das nicht mehr vom Tisch, fast egal wie das nun zustande gekommen ist und ob die Forderungen noch berechtigt sind.

Bestehe doch darauf, eine Kopie des Vertrages zu bekommen. Das sollte doch möglich sein. Wenn er sich weigert, dann kannst du ja argumentieren, er hätte keinen und die Summe wäre abgegolten. Da wird er schon etwas vorweisen müssen.

Wenn nichts hilft, kannst du (kleine) Raten vereinbaren. Das kann nur im Sinne des Gläubigers sein, besser als dich irgendwie zu pfänden und mit nichts, aber noch mehr Kosten dazustehen.

Und es gibt auch die Verjährung von solchen Forderungen, allerdings kenne ich die Fristen nicht. Wenn man sich darauf berufen will, dann muss es aber auch juristisch sauber formuliert sein, also nur per Rechtsanwalt. Sprich, es kann gut sein, dass innerhalb der fast drei Jahre, in denen er nichts gemacht hat, seine Ansprüche verjährt sind.

Und außerdem: Du kennst die genaue Summe nicht mehr, weißt aber genau, dass zahlreiche Formfehler im Vertrag sind...Wieso?
Weil wir immer vor hatten den Vertrag neu zu vereinbaren, eben wegen jener Formfehler.
 

Dreamfighter

Mitglied
Hallo Dreamfighter!

Wie schon geschrieben wurde: Fordere eine Vertragskopie an und suche Dir alte (oder sind die auch weg?) Kontoauszüge mit Zahlungen an ihn raus! Wirklich traurig das die Freundschaft so derart gekippt ist :(. Erstmal spontan würde ich leider sagen: Du musst zahlen :(. Ist im ehemaligen Vertrag denn ein Enddatum benannt zu welchem der gesamte Betrag zurück gezahlt sein muss? Wenn nein kannst Du Dich ja immer noch auf die variablen Zahlungen und die Möglichkeit zum Aussetzen berufen.
Sofern es eine Aufstellung für die Forderung gibt, möchte ich das auch zahlen!!!
Und nein, ein Enddatum gab es nicht.
Er hat mir grob gesagt seinerzeit ein lebenslanges Rückzahlrecht eingeräumt.

Und traurig finde ich es alle mal...
 
G

Gast

Gast
Sofern es eine Aufstellung für die Forderung gibt, möchte ich das auch zahlen!!!
Und nein, ein Enddatum gab es nicht.
Er hat mir grob gesagt seinerzeit ein lebenslanges Rückzahlrecht eingeräumt.

Und traurig finde ich es alle mal...
Traurig ist es,dass Du dich vorher überhaupt nicht gerührt hast.
Die Abzahlung sollte ab September 2009 beginnen.

Eine Frechheit ist es bei einer Hilfe aus der Klemme anschließend von Formfehlern zu schreiben.
Es ist schon richtig :Bei Geld hört die Freundschaft auf.
 

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