Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Was kann ich tun???

G

Gast

Gast
Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand von euch einen Rat geben.

Im März vor zweiJahren habe ich meinen Kollegen wegen Vergiftung und sex. Nötigung angezeigt. Im Juni 2005 war dann endlich die Verhandlung und mein Kollege wurde auch verurteilt. Doch jetzt kommt´s: das schriftliche Urteil liegt uns bislang immer noch nicht vor ( ist einfach noch nicht geschrieben). Im Januar 07 haben wir beim Amtsgericht Beschwerde eingereicht und der Leiter des Amtsgerichtes sicherte und schnellste Bearbeitung zu. Mittlerweile ist Mitte Februar und wir haben immer noch kein Urteil vorliegen. Da mein Kollege jedoch schon Berufung eingereicht hat wäre es für mich doch auch wichtig, dass es langsam mal voran geht.
Hat noch jemand eine Idee wie man das ganze etwas beschleunigen könnte??

Über Antworten würde ich mich freuen

LG Su
 
Meines Wissens - Irrtum ist sicher möglich - kann doch nur Berufung eingelegt werden, wenn ein Urteil vorliegt.

Welches Gericht ist es denn?

Vergiss auch nicht, unabhängig von dem Strafverfahren, Deine zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern.

Hast Du einen Anwalt bzw. bist Du Nebenkläger?
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben