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Was jezz?

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A

Ann-Katrin

Gast
Hey.

Ich hab mal ´ne Frage. Ich bin jahrelang von meiner Muddha geschlagen und verprügelt worden. Jetzt wohne ich seit einem halben Jahr bei meinem Vadda und muss aber trotzdem jedes erste WE im Monat und jeden Montagabend von 19:00-21:30 zu ihr. Ich habe jedes Mal wenn ich da bin echt total Panik!!! Ab wann kann ich sagen, dass ich da nicht mehr hingehe??

Liebe Grüße
 
A

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Re: Was jezz?
Hallo Ann-Katrin,

schau mal hier:
Was jezz?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Hi Ann-Kathrin, das kannst du sofort. Suche dir Unterstützung durch Freunde, Bekannte, Schule. Niemand hat das Recht dich zu schlagen. Lass dir helfen rede darüber was dich bedrückt. Ich wünsche dir viel Kraft und Mut dabei.
 
Hey. Danke für deine Antwort. Meine Freunde und meine Familie wissen es alle und in der Schule meine Klassenlehrerin, Freunde und Klassenkameraden. Ich wollte jetzt mit 14 aufhören dahinzugehen, aber die Anwältin von meinem Papa meinte, dass ich das mit 14 noch nicht selbst entscheiden darf. (Es ist gerichtlich festgelegt, dass ich dahin muss) Ab wann darf ich es selbst entscheiden?

Liebe Greetz
 
Hi Ann-Katrin,

es stimmt schon, dass du alleine nichts dagegen machen kannst, aber dein Vater kann was dagegen unternehmen. Er muss bei Gericht anstreben, dass das Umgangsrecht ausgesetzt wird. Du wirst dazu angehört und dein Wille ist in diesem Fall ausschlaggebend. Verstehe die Rechtsanwältin nicht ganz. Der Sohn meiner Freundin musste schon mit 9 Jahren nicht mehr zu seinem Vater, da dort die Probleme genauso waren, wie bei dir.

Besprich das Ganze nochmal mit deinem Vater und bitte ihn drum, dass er handelt. Bei dieser Vorgeschichte musst du bestimmt nicht zu deiner Mutter, wenn du es nicht selber willst. Wenn er partout nichts unternehmen will, geh und sprich beim Jugendamt vor. Die können dir bestimmt auch ein Stück weiterhelfen.
 
Hey.

Ich habe mit meinem Pa geredet. Er hat gesagt, dass er Kontakt mit seiner Anwältin aufgenommen hat...ma schauen...

LG
 
Hi Ann-Katrin,

das hört sich doch schon mal gut an. Drücke die Daumen, dass ihr erreicht, dass du nicht mehr dorthin gehen musst. Wenn du konsequent bei deiner Meinung bleibst, wirst du sehen, dass das Jugendamt und dann auch die Richter so etwas sehr ernst nehmen.

Alles Gute.
 
Hey

Ich muss weiterhin zu meiner Mutter!!! Sie meinten, was von wegen, dass mein kleiner Bruder mich braucht und er mit mir großgeworden ist (er ist jetzt 2) und dass sie mir nicht glauben, weil meine Muddha Polizistin ist und sie meinten, dass sie soetwas daher nicht machen würde...Ich habe sie die ganze Zeit vollgeheult, dass es stimmt und ich es nicht mehr aushalte, aba sie meinten, ich soll nach Hause gehen und mich beruhigen...

LG
 
Hi Ann-Kathrin,

das ist ja nicht so toll. Vielleicht sollte dann dein Vater auch einen Kinder- und Jugendpsychologen oder einen Schulpsychologen einschalten. Dem ist es völlig wurscht, was deine Mutter von Beruf ist. Auch das Gericht und das Jugendamt können an einem solchen Gutachten nicht vorbei. Da müssen sie schon reagieren.

Sprich mal mit deinem Vater. Ansonsten fällt mir leider auch nichts ein, wie du an diesen Besuchen vorbeikommen könntest.
 
ein weg wäre natürlich auch einfach nicht hinzugehen,mit wissen deines papas natürlich.lasst euch eine ausrede einfallen um den besuch nicht "absolvieren" zu müssen.dann wäre deine mama gezwungen sich an das gericht zu wenden und dort kannst du dann deine meinung äussern.
wenn du aber nur nicht hingehen willst weil du besseres vorhast,dann solltest du alles nochmal überdenken.
liebe grüsse wuschl die dir und papa kraft wünscht
 
Hallo Ann-Kathrin;

also wie ist es passiert, daß Du zur Mudda MUST ?
Als meine Tochter vor vier Jahren zur mir kam, war die Situation fast genauso wie bei Dir. Sie wurde dort beschimpft und geschlagen. Seitdem sie bei mir war (sie ist jetzt nach Berlin abgehauen, aber das ist andere Sache) wurde sie nicht gezwungen die Mudda zu besuchen obwohl dort meine jüngere Tochter lebt (damals 10 Jahre alt).

Gruß
Andy

P.S.
Hat Dein Vadda das Aufenthaltsbestimmungsrecht ?
 
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