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Was heißt auf Rechnung arbeiten?

kasiopaja

Urgestein
Nur über diesen Weg bekommst du eine gültige Steuernummer, die ist Voraussetzung um eine gültige Rechnung schreiben zu können.
Das stimmt so nicht. Eine Steuernummer bekommt man automatisch mit dem Einreichen der ersten Steuererklärung.
Eine Rechnung als Kleinunternehmer, kann man auch ohne Steuernummer schreiben.

Für das Finanzamt machst du deine Einkommenserklärung für Selbständige neben der für Angestellte noch mal extra ,was nur über Elster noch geht.
Es geht auch noch in Papierform. Die Unterlagen dafür kann man sich herunterladen oder beim Finanzamt abholen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Das stimmt so nicht. Eine Steuernummer bekommt man automatisch mit dem Einreichen der ersten Steuererklärung.
Eine Rechnung als Kleinunternehmer, kann man auch ohne Steuernummer schreiben.

............

Es geht auch noch in Papierform. Die Unterlagen dafür kann man sich herunterladen oder beim Finanzamt abholen.
Das ist jeweils aber auch nur die halbe Wahrheit.

zu 1)
Die Steuernummer erhältst du bei dem für dein Unternehmen zuständigen Finanzamt,
wenn du eine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit anmeldest
oder
nachdem du das erste Mal eine Einkommensteuererklärung eingereicht hast.
Quelle: https://debitoor.de/gruenderlounge/handel-europa/muss-die-umsatzsteuer-id-oder-die-steuernummer

Ich habe die nach der Anmeldung bekommen. Kann daher auch nur aus eigener Erfahrung sprechen.

zu 2)
Ab einem Gewinn von 410 € sind Sie zur elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärungen verpflichtet.
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/steuertipps-fuer-existenzgruenderinnen-und-existenzgruender

Genau das Argument haben die bei mir auch angebracht. Die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Überschussrechnung geht nur über Elster bzw. über das Formular, der Rest geht auch noch in Papierform.
 

kasiopaja

Urgestein
Als Kleinunternehmer braucht man nicht zwingend eine Umsatzsteuer-Nummer, weil man nicht zwingend eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben muss.

Jedenfalls ist es im vorliegenden Fall nicht ratsam auf Rechnung zu arbeiten und ein Gewerbe anzumelden, da dies eine Scheinselbstständigkeit darstellt.
 

carrot

Aktives Mitglied
Als Kleinunternehmer braucht man nicht zwingend eine Umsatzsteuer-Nummer, weil man nicht zwingend eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben muss.
Von der Umsatzsteuer-Nummer habe ich ja auch nicht gesprochen. Die habe ich auch nicht sondern die Steuernummer, (welche ja auch auf die Rechnungen angegeben werden muss)
Die habe ich nach dem anmelden der selbständigen Tätigkeit vom Finanzamt bekommen.

Als Kleinunternehmerin muss du auch eine Einnahme-Überschussrechnung machen sofern du was verdienst bzw. einen Gewinn (Jahresgewinn von über 420 € ) hast.
So wie im Link beschrieben, seit 2 Jahren geht das dann auch über Elster bzw. nur noch über den elektronischen Weg.
 

kasiopaja

Urgestein
Von der Umsatzsteuer-Nummer habe ich ja auch nicht gesprochen. Die habe ich auch nicht sondern die Steuernummer, (welche ja auch auf die Rechnungen angegeben werden muss)
Die habe ich nach dem anmelden der selbständigen Tätigkeit vom Finanzamt bekommen.
Die hat man als Arbeitnehmer normalerweise ja sowieso.
Als Kleinunternehmerin muss du auch eine Einnahme-Überschussrechnung machen sofern du was verdienst bzw. einen Gewinn (Jahresgewinn von über 420 € ) hast.
So wie im Link beschrieben, seit 2 Jahren geht das dann auch über Elster bzw. nur noch über den elektronischen Weg.
Dann ist das so.

Spielt aber in diesem Fall keine Rolle, weil die TE nicht als Gewebetreibende gilt und nur auf Minijob-Basis arbeiten kann.

Alles andere stellt eine Scheinselbstständigkeit dar und ist nicht zulässig.
 

carrot

Aktives Mitglied
Die hat man als Arbeitnehmer normalerweise ja sowieso.

Dann ist das so.

Spielt aber in diesem Fall keine Rolle, weil die TE nicht als Gewebetreibende gilt und nur auf Minijob-Basis arbeiten kann.

Alles andere stellt eine Scheinselbstständigkeit dar und ist nicht zulässig.
Nein, nein, das ist eine andere Steuernummer, nicht die vom Arbeitgeber, die bekommst du vom Finanzamt nach der Anmeldung des Freiberufes oder des Gewerbes, daher das Missverständnis.


Minijob ist natürlich ein ganz anderes Thema. Klar für eine (legale) Selbständigkeit ist die Voraussetzung für mehre Kunden zu arbeiten.
 

kasiopaja

Urgestein
Nein, nein, das ist eine andere Steuernummer, nicht die vom Arbeitgeber, die bekommst du vom Finanzamt nach der Anmeldung des Freiberufes oder des Gewerbes, daher das Missverständnis.

Bist jetzt gibt es nur eine Steuernummer für alle Steuerarten und die Steuer-ID-Nummer.
Alles andere ist Zukunft.
Minijob ist natürlich ein ganz anderes Thema. Klar für eine (legale) Selbständigkeit ist die Voraussetzung für mehre Kunden zu arbeiten.
So ist es.
 

carrot

Aktives Mitglied
Bist jetzt gibt es nur eine Steuernummer für alle Steuerarten und die Steuer-ID-Nummer.
Alles andere ist Zukunft.

So ist es.
Auf jeden Fall habe ist zwei verschiedene Nummern, eine für Angestelltenverhältnisse bzw. für Arbeitgeber und eine für die selbständige Tätigkeit.

Geht auch nicht anders :

Das wird auch jeder Steuerberater so bestätigen.
 
0

0815t

Gast
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, dann kommt das für mich schonmal nicht in Frage auf Rechnung zu arbeiten.

Ich weiß echt nicht was ich tun soll, ich muss das Auto 300 euro monatlich abzahlen und dann kommt das tanken 200 Euro dazu. Und bei der miniJobsuche läuft es auch nicht, ich denke weil die der Meinung sind das ich einen guten Arbeitgeber habe:/

Meint ihr ich soll es ansprechen, weswegen ich einen mini Job suche?:/
 

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