A
aquadive
Gast
Hallo!
Angenommen man leiht jemanden Geld weil man dazu in einer SMS drum gebeten wurde und die Person einem sehr nahe steht.
In der SMS geht klar hervor um welche Summe es sich handelt und es sich um eine Rechnung von einem Versandhaus mit der Kundennr. der Person handelt.
Als Antwort schreibt man dann dass man es der Person auslegt.
Nun nach einiger Zeit steht einem die Person doch nicht mehr so nahe und kommt mit dem Geld nicht rüber. Die SMS sind noch vorhanden.
Reicht sowas als Beweis? Was kann man für rechtliche Schritte einleiten? Sagen wir es handelt sich um einen Betrag von 125 € um den es geht.
Angenommen man leiht jemanden Geld weil man dazu in einer SMS drum gebeten wurde und die Person einem sehr nahe steht.
In der SMS geht klar hervor um welche Summe es sich handelt und es sich um eine Rechnung von einem Versandhaus mit der Kundennr. der Person handelt.
Als Antwort schreibt man dann dass man es der Person auslegt.
Nun nach einiger Zeit steht einem die Person doch nicht mehr so nahe und kommt mit dem Geld nicht rüber. Die SMS sind noch vorhanden.
Reicht sowas als Beweis? Was kann man für rechtliche Schritte einleiten? Sagen wir es handelt sich um einen Betrag von 125 € um den es geht.