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Was hat man für rechtliche Möglichkeiten wenn man wem Geld leiht?

A

aquadive

Gast
Hallo!

Angenommen man leiht jemanden Geld weil man dazu in einer SMS drum gebeten wurde und die Person einem sehr nahe steht.
In der SMS geht klar hervor um welche Summe es sich handelt und es sich um eine Rechnung von einem Versandhaus mit der Kundennr. der Person handelt.
Als Antwort schreibt man dann dass man es der Person auslegt.
Nun nach einiger Zeit steht einem die Person doch nicht mehr so nahe und kommt mit dem Geld nicht rüber. Die SMS sind noch vorhanden.

Reicht sowas als Beweis? Was kann man für rechtliche Schritte einleiten? Sagen wir es handelt sich um einen Betrag von 125 € um den es geht.
 
hallo,

geh zum anwalt und frag den,
kommt ja drauf an,was in den sms steht und wie ,aber das endzieht sich meiner kenntnisse in wie fern sowas als beweis dient.

im bürohandel gibt es mahnbescheide kosten zwischen 1-2 euro,füll den aus und bezahle beim gericht eine gebühr dafür.

schicke dieses per einschreiben zum schuldner und der muß den dann ausfüllen und in einer gewissen zeitspanne zurückschicken ,damit hast du dann was in der hand,sollte er reinschreiben,daß er dIR NICHTS SCHULdet,(was ja nicht der wahrheit endspricht) hast du ihn trotzdem am A....,dann kannst du auch vor gericht.

und wenn er es auf dem zettel zugibt,dir das geld zu schulden....dann hast du was schriftliches

ich verleih höchstens 5 euro. ansonsten geb ich allen an,ich habe kein geld.....dann fragt dich auch keiner mehr nach geld

freund hin oder her,immer alles schriftlich festlegen incl.rückzahlungsvereinbarung

es gibt 3 dinge die man NIE verleiht

mann /frau,auto,geld
 
Hm, ob die SMS als Beweise gelten, weiß ich nicht genau. Theoretisch könnte ja jemand anders sein Handy genommen haben und um das Geld gebeten haben. Wie realistisch das ist, weiß ich nicht. Eine gütliche Regelung wäre aber wohl empfehlenswert, weil bei der relativ geringen Summe kostet ein Rechtsstreit am Ende mehr als das Ganze wert ist.
 
Geh zum Anwalt und lasse von Ihm die ausstehende Zahlung offiziell abmahnen.
Wenn der Mahnbescheid im Briefkasten der Zielperson liegt, gibt es genau zwei Möglichkeiten die passieren können.
Entweder Sie ist dumm, lacht Sich über deine Anmahnung kaputt und schmeißt den Brief weg: Sehr gut. Wird bis zum Ende der Frist dem Mahnbescheid nicht wiedersprochen, schuldet die Person dir das Geld offiziell. Du brauchst eigentlich keine Schritte mehr zu unternehmen, außer das Geld einzuklagen, per Inkasso, Gericht, sonstwas.
Oder Möglichkeit 2: Die Zielperson wiederspricht dem Mahnbescheid, dann musst du vor einem Zivilgericht beweisen das du Anspruch auf die Zahlung hast. Auch mit den löcherigen Beweisen könnte das funktionieren.

Aber zu aller Erst: Verabschiede dich von dem Gedanken, das du das Geld innerhalb eines halben Jahres wiedersiehst.
 
Hallo!

Angenommen man leiht jemanden Geld weil man dazu in einer SMS drum gebeten wurde und die Person einem sehr nahe steht.
In der SMS geht klar hervor um welche Summe es sich handelt und es sich um eine Rechnung von einem Versandhaus mit der Kundennr. der Person handelt.
Als Antwort schreibt man dann dass man es der Person auslegt.
Nun nach einiger Zeit steht einem die Person doch nicht mehr so nahe und kommt mit dem Geld nicht rüber. Die SMS sind noch vorhanden.

Reicht sowas als Beweis? Was kann man für rechtliche Schritte einleiten? Sagen wir es handelt sich um einen Betrag von 125 € um den es geht.

SMS als Beweismittel kannst Du vergessen, denn erstens kann ich von jedem Account und auch anonym Dir eine SMS senden.
Und zweitens was noch viel wichtiger ist)
Im Streitfall muss der Absender beweisen, dass die E-Mail oder die SMS auch tatsächlich angekommen ist – und das ist derzeit so gut wie unmöglich.

Desweiteren würde ich das aber mit dem gerichtlichen Mahnbescheid so versuchen wie es Grauzone gut beschrieben hat.
 
Überrumpelung oder Beweis oder Glaubwürdigkeit

Der Mahnbescheid ist
OHNE ANWALT und OHNE FORMULAR am einfachsten "online" auslösbar!

Würde folgende Wege vorschlagen:
1.Anschreiben des Schuldners (Übergabeeinschreiben o.Einschreiben RS ---oder Überbringung durch verläßlichen Boten )


"Lieber Otto Robbe,
am soundsovielten Sooten 😎 habe ich Dir für den Kauf Deines Planschbeckens 99,99 Euro geliehen ,bestätigend habe ich ja hier Deine Mitteilungen .....und als Zeugen unseren gemeinsamen Freund Rudi Rüstig,der Dir beim Aufbau und Anplanschen half...

Du versprachst mir,das Geld innerhalb der Sommerferien bis zum 8.8. an mich zurückzuzahlen.

🙁 Leider hast Du dies vergessen aus VERSEHEN 🙁 .

Ich fordere Dich hiermit auf,bis Ende des übernächsten Monats,also bis zum X.X. die Summe KOMPLETT an mich zurückzuzahlen.
Kontoverbindung: XXXXXXXX.

Bei fruchtlosem Verstreichen oder unvollständiger RZ werde ich ohne weitere Korrespondenz gerichtliche Schritte einleiten,deren Kosten ich Dir hiermit schon jetzt als auferlegt erkläre nebst den üblichen Verzugszinsen ab dem X.X. in Höhe von 5% über dem jw.Basiszins.

Mit freundlichen Grüßen!

Deine Heidi Hilfreich ,Datum,Unterschrift
"

2. Wenn er reagiert--hast Du mit etwas Glück ein "Anerkenntnis".

3.Wenn er nicht reagiert oder es bestreitet,füllst Du den Mahnbescheidsantrag aus : z.B. dieser link oder hier

online Mahnantrag

Dann steht es Dir frei,wenn er ankreuzt "Anspruch komplett abgelehnt",zum Amtsgericht zu gehen es einzuklagen.

"Beweis" kann dabei DEINE AUSSAGE sein oder das Zeugnis eines Freundes...oder sein verhaspelter Auftritt...

AUCH DAFÜR BRAUCHST DU KEINEN ANWALT!

Wenn Du Glück hast,reagiert er GAR NICHT auf Deinen Antrag---dann hättest Du den vollstreckbaren Titel.

Versuch es einfach!
 

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