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was dürfen inkassomitarbeiter?

hallo.
ich habe bei meinem ehemaligen vermieter schulden und nun droht er mir russische oder polnische inkassomitarbeiter auf den hals zu hetzen. welche rechte haben die wenn ich net zahlen kann . und ich muß sie doch nicht ins haus lassen oder?.
 

Rhenus

Urgestein
hallo.
ich habe bei meinem ehemaligen vermieter schulden und nun droht er mir russische oder polnische inkassomitarbeiter auf den hals zu hetzen. welche rechte haben die wenn ich net zahlen kann . und ich muß sie doch nicht ins haus lassen oder?.
Musst du nicht.
Kannst du die Drohung deines Vermieters beweisen, dann ist dies Nötigung.
Mache ihn unter Zeugen darauf aufmerksam, dass du ihn anzeigen wirst, wenn dir irgendwelche Leute drohen werden.
 
G

Gast

Gast
hallo.
ich habe bei meinem ehemaligen vermieter schulden und nun droht er mir russische oder polnische inkassomitarbeiter auf den hals zu hetzen. welche rechte haben die wenn ich net zahlen kann . und ich muß sie doch nicht ins haus lassen oder?.
Daß Du Schulden bei Deinem ehem. Vermieter hast, ist die eine Sache, wie hoch sind denn die Schulden von wieviel Monaten?
Aber das mit der Androhung Inkassoleute vorbeizuschicken, das soll Dir Angst einjagen verbunden mit der Hoffnung, daß Du schnell zahlst. Ich meine auch, Du mußt die nicht ins Haus laßen, was die wohl dürfen ist durch ihre Person, meist sind es glatzköpfige Schränke, Furcht und Schrecken zu verbreiten und 'freundlich' sich nach dem Zahlungswillen zu erkundigen, aber da läuft wohl oft viel mehr im Hintergrund, hinter verschloßenen Türen .. , natürlich inoffiziell, sonst wäre es illegal. Jedenfalls ist die Drohung durch Deinen Vermieter das Allerletzte aber Du könntest auch mal verraten, wie hoch die Schulden bei ihm sind, Vermieter sind normalerweise auch auf die Gelder ihrer Mieter angewiesen, das vergeßen viele Leute leider immer wieder.
Das rechtfertigt natürlich nicht seine Drohung. Und wenn Du keinen Zeugen für die Drohung hast, hat es sozusagen nie eine gegeben.
Gruß Thomas
 
C

chrismas

Gast
Druck durch Inkassobüros und seine Grenzen

Inkassounternehmen üben durch ihre Aktivitäten immer natürlich einen gewissen Druck auf die jeweiligen Schuldner aus, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Tonfall dabei ist sicherlich nicht immer der feinste. In einem gewissen Maß jedoch muss man ihn hinnehmen. Aber die Ausübung von Druck hat seine Grenzen.

Wenn Inkassounternehmen Mahnschreiben versenden, die wie Haftbefehle aufgemacht sind oder Schuldner telefonisch unter Druck setzen, sie würden Arbeitgeber, Verwandte der Nachbarn vom Zahlungsrückstand informieren (oder gar den „Schwarzen Mann“ vor die Haustüre stellen) oder Ausländern die Einschaltung der Ausländerbehörde androhen, sind die Grenzen zur Nötigung erreicht. Man sollte im Einzelfall prüfen lassen, ob hier der Straftatbestand der Nötigung bereits vorliegt und gfs. eine Strafanzeige stellen, zumindest jedoch eine Beschwerde beim Gerichtspräsidenten einlegen.

Außendienstmitarbeiter von Inkassobüros versuchen häufig mit Tricks, in Ihre Wohnung zu gelangen und eine sofortige Barzahlung zu erwirken. Oder aber nicht zahlungsverpflichtetete Angehörige des Schuldners werden zu Unterschriften unter Schriftstücke genötigt, die angeblich eine Ratenzahlungs- oder Vergleichsvereinbarung enthalten, tatsächlich jedoch auch diese Personen zur Rückzahlung der Forderung verpflichten. Inkassobüros sind keine Gerichtsvollzieher. Sie besitzen kein Recht, sich Einlass in Wohnungen zu verschaffen! Sie haben jederzeit das Recht, sie zum sofortigen Verlassen der Wohnung aufzufordern und - wenn der Inkasso-Mitarbeiter der Aufforderung nicht Folge leistet - die Polizei zu rufen. Erstatten Sie in derartigen Fällen Anzeige wegen Hausfriedensbruch und geben Sie den Vorgang in Form einer Beschwerde beim zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten bekannt.
FAQ Inkasso
 

Simone_1979

Mitglied
Inkassomitarbeiter haben absolut keine Rechte. Sobald Du Dich bedrängt fühlst, einfach die Polizei rufen. Der Gläubiger ist übrigens (nach zahlreichen Gerichtsurteilen) für die Vorgehensweise der von ihn beauftragten Inkassomitarbeiter, haftbar. Du musst diesen nicht die Tür öffnen, noch irgendwelche Auskünfte mitteilen.
NUr der Gerichtsvollzieher hat Rechte, ein Inkassomitarbeiter nicht. Wendet er Gewalt an (auch durch Wörter, etc.) kannst Du sowohl ihn als auch den Gläubiger rechtlich belangen.
 

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