Druck durch Inkassobüros und seine Grenzen
Inkassounternehmen üben durch ihre Aktivitäten immer natürlich einen gewissen Druck auf die jeweiligen Schuldner aus, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Tonfall dabei ist sicherlich nicht immer der feinste. In einem gewissen Maß jedoch muss man ihn hinnehmen. Aber die Ausübung von Druck hat seine Grenzen.
Wenn Inkassounternehmen Mahnschreiben versenden, die wie Haftbefehle aufgemacht sind oder Schuldner telefonisch unter Druck setzen, sie würden Arbeitgeber, Verwandte der Nachbarn vom Zahlungsrückstand informieren (oder gar den „Schwarzen Mann“ vor die Haustüre stellen) oder Ausländern die Einschaltung der Ausländerbehörde androhen, sind die Grenzen zur Nötigung erreicht. Man sollte im Einzelfall prüfen lassen, ob hier der Straftatbestand der Nötigung bereits vorliegt und gfs. eine Strafanzeige stellen, zumindest jedoch eine Beschwerde beim Gerichtspräsidenten einlegen.
Außendienstmitarbeiter von Inkassobüros versuchen häufig mit Tricks, in Ihre Wohnung zu gelangen und eine sofortige Barzahlung zu erwirken. Oder aber nicht zahlungsverpflichtetete Angehörige des Schuldners werden zu Unterschriften unter Schriftstücke genötigt, die angeblich eine Ratenzahlungs- oder Vergleichsvereinbarung enthalten, tatsächlich jedoch auch diese Personen zur Rückzahlung der Forderung verpflichten. Inkassobüros sind keine Gerichtsvollzieher. Sie besitzen kein Recht, sich Einlass in Wohnungen zu verschaffen! Sie haben jederzeit das Recht, sie zum sofortigen Verlassen der Wohnung aufzufordern und - wenn der Inkasso-Mitarbeiter der Aufforderung nicht Folge leistet - die Polizei zu rufen. Erstatten Sie in derartigen Fällen Anzeige wegen Hausfriedensbruch und geben Sie den Vorgang in Form einer Beschwerde beim zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten bekannt.