Ganz sicher nicht!
1. Der (neue) Kühlschrank (KS) von jetzt ist so gut, dass Du keine Jahresgarantie brauchst.
Er fällt im Preis um die MWSt, die Du als Privatfrau nun mal in den Sand setzt. Es sei denn; Du verlangst sie und führst sie ab.
2.Der "ältere" ist nicht zwingend ein Energieverschwender.
Er führt seine Wärme - wohin ab??
Denke - in Deine Wohnung. Wohin sonst, wenn er nicht draussen steht.
Also heizt Du mit seinem Verbrauch "teuer" die Wohnung mit Strom, aber der Kühlschrank läuft kostenlos...... Macht physikalisch Sinn, richtig?
Dass da im KS was ab gebrochen ist, kannst Du vergessen. Denn es liegt nur an Deinem Geschick, den KS bis ans Ende zu befüllen.
Übrigens entweicht so natürlich auch keine Kaltluft mehr ins Zimmer.
Weniger Luft im KS bedeutet weniger Feuchtigkeit, weniger Eis.
Klingt logisch, oder?
Also KS bis an die Grenze mit "nix" befüllen, weniger Abtauen, weniger Energieverlust beim Öffnen, bei dem kalte gegen warme Luft getauscht wir.
Warm eingebrachte gegen kalte Speisen sind allerdings nicht zu vermeiden.