1. Eine Diagnose stellt ein Therapeut amhand standarts, welche diese Diagnose ausmachen. Dafür braucht es eine Diagnostik.
Die hat dein Bruder nicht gemacht, daher hat er gar keine Diagnose erstellt. Diese Aussage von dir ist also schonmal nicht richtig.
2. Dein Bruder hat den Verdacht ausgesprochen, dass du unter dieser Störung leiden könntest. Das darf er, denn das sind ganz normale Gedankengänge, welche natürlicherweise gerade bei Menschen in Ausbildung zu therapeutischen Berufen sehr sensibilisiert sind, da sie sich andauernd damit beschäftigen. Da fallen einem viele Dinge auf, die anderen Menschen ohne diese Ausbildung nicht auffallen würden. Da er aber nur in einem Gespräch mit deinem Ex die Vermutung geäußert hat, du könntest unter dieser Störung leiden, hat er sich einfach nur geäußert zu etwas, was er wahrgenommen hat und keine Diagnose gestellt. Auch das darf er. Denn auch das ist niemandem verboten. Auch keinem Therapeuten. Was er ja noch nicht einmal war, weil er noch in Ausbildung war.
3. Und eine Schweigepflicht hat er nicht verletzt, weil ein Therapeut keine generalisierte Schweigepflicht gegenüber der Weltbevölkerung hat sondern nur gegenüber seinen Patienten, mit denen er eine Art Behandlungsvertrag hat, welche also bei ihm in Behandlung sind oder über Dinge, welche er in Team- oder Helferbesprechungen erfahren hat von anderen Therapeuten. Solche Infos fallen unter die Schweigepflicht. Aber nicht, wenn man einen Verdacht der Schwester gegenüber hat. Ist nicht nett, sowas dann dem Ex unter die Nase zu reiben, aber strafbar hat er sich damit nicht gemacht. Er hat sich entschuldigt, mehr kannst du nicht erwarten.
4. Es ist nicht verboten, auch Familienangehörige zu behandeln. In bestimmten Situationen sollte man davon als Therapeut abstand nehmen, da es manchmal wirklich schwierig sein kann, da man emotional zu sehr eingebunden sein kann und es dadurch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Aber eine Ärztin darf ohne sich falsch zu verhalten ihrer Familie durch Krankheiten helfen, bei dem Verdacht auf Blindarmentzündung durchaus sogar entsprechend untersuchen und gegebenenfalls den Krankenwagen rufen. Auch dürfen Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten angehörige behandeln und bekommen das sogar von der Kranjenkasse bezahlt. In der Psychotherapie sollte davon jedoch Abstand genommen werden. Verboten ist es aber nicht.
Alles in allem hat dein Bruder sich zwar blöd geäußert, aber dafür hat er sich entschuldigt. Mehr kann er nicht tun. Willst du, dass er auf Knien vor dir Abbitte leistest oder was erwartest du jetzt von ihm? Was soll er jetzt tun?
Ich denke mal, du solltest mit deiner Therapeutin nochmal besprechen, wie genau sie das meinte, dass du dir das nicht gefallen lassen musst. Ich denke, du hast da was falsch verstanden. Natürlich hat dich das verletzt, aber dafür kannst du deinen Bruder nicht weiter in die Pflicht nehmen. Er hat sich entschuldigt. Selbst wenn er das nur getan hat um endlich ruhe vor dir zu haben, er kann das nicht wieder rückgängig machen. Ich denke, deine Therapeutin meint, du musst für dich damit einen Abschluss finden, nicht bei deinem Bruder. Sprich noch einmal mit ihr.