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War mein Vater übergriffig?

Ich danke dir, ich werde mich einmal in meiner Nähe informieren nach solchen Beratungsstellen.
Hallo Finchen09,
es tut mir sehr Leid, was dir geschehen ist, vor allem, dass niemand deine Hilferufe gehört hat/hören wollte und du so allein damit warst, dass du dir selbst Briefe geschrieben hast. Sehr traurig.

Ich denke auch, dass es wichtig für dich ist, mal mit jemandem - einer Fachperson - darüber zu reden.
Ich kenne LARA, da kannst du auch anrufen. Ansonsten gibt es noch weitere Beratungsstellen, wie Wildwasser etc.
Hier mal der Link zu Lara:
Alles Gute Dir!
 
Das Verhalten geht mal überhaupt nicht

Zitat:
"Das sagt das Gesetz zur elterlichen Aufsichtspflicht
Einerseits haben Kinder gemäß UN-Konvention das Recht auf elterliche Fürsorge. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist klar definiert, dass Eltern die Pflicht haben, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen (§§ 1626 ff. BGB). Andererseits sollen Eltern Kinder zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln erziehen; auch das steht im BGB. Erziehung ist rechtlich also nicht eindeutig geregelt und bewegt sich zwischen Kontrolle und Loslassen, zwischen Aufsichtspflicht und Selbstständigkeit der Kinder."
 

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