Moonlight
Aktives Mitglied
Hallo Ronny,
folgendes habe ich hier gefunden und kopiere es Dir rein, weil es sehr schön erklärt ist ... M.E stimmt auch die Aussage :
also: schufa einträge muss man unterscheiden.
ein schufaeintrag eines schufamitglieds bleibt in der schufa bis die entsprechende frist abgelaufen ist. z.b. "vertragswidriges verhalten" (handyrechnung erst über inkasso) am ende des dritten vollen jahres, wenn in der zwischenzeit bezahlt wurde. beispiel: eintrag juni 2002, bezahlt jetzt, austragung zum 31.12.2005, ab 01.01.2006 ist davon nichts mehr zu sehen. macht die schufa auomatisch, aber nachfragen ist besser ;-). ausnahmen sind schwierig, aber in jedem fall muss sofort gelöscht werden, wenn der eintrag nicht rechtens war.
etwas anderes sind sogenannte einträge aus öffentlichen verzeichnissen, also eidesstattliche versicherungen etc. wenn der grund für die ev oder den haftbefehl erledigt wurde, bekommt man mit einem entsprechenden nachweis (schreiben gläubiger, rechtsanwalt o.ä.) vom amtsgericht einen schriftlichen nachweis über die löschung, wer warten kann u.u. sogar sofort. damit dann ab zur schufa, denn die muss den eintrag nun ebenfalls sofort löschen! davon ist einen tag später nichts mehr zu sehen...
wer also nur einen solchen eintrag in seiner schufa hat - und keinen eintrag eines mitglieds - hat gute chancen, nach bezahlung seiner schulden sofort eine saubere schufa zu bekommen.
folgendes habe ich hier gefunden und kopiere es Dir rein, weil es sehr schön erklärt ist ... M.E stimmt auch die Aussage :
also: schufa einträge muss man unterscheiden.
ein schufaeintrag eines schufamitglieds bleibt in der schufa bis die entsprechende frist abgelaufen ist. z.b. "vertragswidriges verhalten" (handyrechnung erst über inkasso) am ende des dritten vollen jahres, wenn in der zwischenzeit bezahlt wurde. beispiel: eintrag juni 2002, bezahlt jetzt, austragung zum 31.12.2005, ab 01.01.2006 ist davon nichts mehr zu sehen. macht die schufa auomatisch, aber nachfragen ist besser ;-). ausnahmen sind schwierig, aber in jedem fall muss sofort gelöscht werden, wenn der eintrag nicht rechtens war.
etwas anderes sind sogenannte einträge aus öffentlichen verzeichnissen, also eidesstattliche versicherungen etc. wenn der grund für die ev oder den haftbefehl erledigt wurde, bekommt man mit einem entsprechenden nachweis (schreiben gläubiger, rechtsanwalt o.ä.) vom amtsgericht einen schriftlichen nachweis über die löschung, wer warten kann u.u. sogar sofort. damit dann ab zur schufa, denn die muss den eintrag nun ebenfalls sofort löschen! davon ist einen tag später nichts mehr zu sehen...
wer also nur einen solchen eintrag in seiner schufa hat - und keinen eintrag eines mitglieds - hat gute chancen, nach bezahlung seiner schulden sofort eine saubere schufa zu bekommen.