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Wann ist man als psychisch Kranker bekannt bei den Behörden?

Sbiggy

Mitglied
Hallo,
wenn in Deutschland jemand andere Menschen verletzt oder tötet dann hört man oft "Der Täter trat bislang polizeilich nicht in Erscheinung, war den Behörden aber wegen psychischer Auffälligkeiten bekannt" oder "Der Täter ist nicht vorbestraft, war dem städtischen Gesundheitsamt aber wegen einer psychischen Erkrankung bekannt".

Aber wie wird man denn eigentlich als psychisch Kranker bekannt bei den Behörden, wenn man polizeilich bislang nicht in Erscheinung getreten ist?

Bin ich behördlich bereits bekannt, wenn mein Hausarzt einen positiven Hepatitis Test an das Gesundheitsamt meldet? Oder wenn ich mich wegen Depressionen und drohender Arbeitsunfähigkeit an den Sozialpsychiatrischen Dienst wende?

MfG
 
Ich bin kein Jurist, aber für mich wird das wohl interessant, wenn jemand aus psychischen Gründen in der Gemeinschaft auffällt, evtl. eine Gefahr droht und das bei der Polizei protokolliert/aufgenommen wird.

Siehe auch: ->
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt darauf an, wie man "behördlich bekannt" definiert. Also bei WELCHER Behörde man "bekannt" ist und warum.
In dem Kontext, den Du zitierst, geht es ja um Strafverfolgungsbehörden im Allgemeinen.
Also hatte man schon mal Kontakt mit Polizei, Justiz oder auch Ordnungsamt?
Es kann ja durchaus sein, dass man mit der Polizei in Kontakt war und entsprechend personalien aufgenommen wurden, es aber zu keiner Anzeige kam.
Also es geht nicht darum, ob Du zB mit dem Gesundheitsamt in irgendeiner Weise interagiert hast.
 
@Hajoo: Wann fällt man denn aus psychischen Gründen in der Gemeinschaft auf? Wenn man sich benimmt wie ein Trump(el)? Dann muss ja trotzdem irgendwie eine Behörde involviert sein.

@Violetta Valerie: Hatte nicht jeder schon mal Kontakt zu Polizei, Justiz oder Ordnungsamt?
 
Wenn man vielleicht auf Grund schwerer psychischer Auffälligkeit schonmal Polizeieinsätze verursacht hat, dann ist man in dem Sinne nicht "polizeilich in Erscheinung getreten" (also man wurde noch nie mit Straftaten in Verbindung gebracht), aber durchaus polizeilich bekannt.
Zum Beispiel haben wir im Nachbarhaus einen Mann, der in seinen schweren psychotischen Episoden tagelang die ganze Umgebung zusammenschreit, so dass schon mehrere Male die Polizei kam und am Ende die Tür geöffnet werden musste, um ihm medizinische Hilfe zukommen lassen zu können.

Wenn Du Dich an den sozialpsychiatrischen Dienst wendest, ist der erst einmal an die Schweigepflicht gebunden. Diese Informationen werden erst dann über den Dienst hinaus bekannt, wenn es einen schwer wiegenden Grund (wie eben eine Straftat oder eine drohende Straftat oder eine begründete Annahme von Selbst- oder Fremdgefährdung) gibt.

Allein eine Diagnose oder ein Verdacht ist ja nicht meldepflichtig und Hepatitis wird nicht namentlich gemeldet, nur dass es einen Fall gibt.
 
Wenn man vielleicht auf Grund schwerer psychischer Auffälligkeit schonmal Polizeieinsätze verursacht hat, dann ist man in dem Sinne nicht "polizeilich in Erscheinung getreten" (also man wurde noch nie mit Straftaten in Verbindung gebracht), aber durchaus polizeilich bekannt.
Zum Beispiel haben wir im Nachbarhaus einen Mann, der in seinen schweren psychotischen Episoden tagelang die ganze Umgebung zusammenschreit, so dass schon mehrere Male die Polizei kam und am Ende die Tür geöffnet werden musste, um ihm medizinische Hilfe zukommen lassen zu können.

Wenn Du Dich an den sozialpsychiatrischen Dienst wendest, ist der erst einmal an die Schweigepflicht gebunden. Diese Informationen werden erst dann über den Dienst hinaus bekannt, wenn es einen schwer wiegenden Grund (wie eben eine Straftat oder eine drohende Straftat oder eine begründete Annahme von Selbst- oder Fremdgefährdung) gibt.

Allein eine Diagnose oder ein Verdacht ist ja nicht meldepflichtig und Hepatitis wird nicht namentlich gemeldet, nur dass es einen Fall gibt.


Da möchte ich anschließen. Bin die Tage über diese Doku gestolpert:



Kleiner Zusammenfassung:

 
Oder jemand behauptet bei den Behörden und in der Umgebung man sei psychotisch, um seinen eigenen A**** retten zu wollen und von seinen Schandtaten abzulenken. Das steht dann erstmal in den Akten, ob man es ist oder nicht.
 
@Schutzhuette:
Ist ne schlechte Ausrede, denn wer eine Psychose hat merkt das nicht, sondern hält die anderen für verrückt.

@Hajoo:
Ich möchte gerne meinen Horizont erweitern. Und ich finde, dass ist schon recht politisch mittlerweile in Deutschland. Arbeite selber mit psychisch kranken Menschen die definitiv auffällig sind. Aber nur weil man vielleicht mal nackt nach Aldi einkaufen geht ist man nicht gleich bei den Behörden bekannt. Außer man wird von mir betreut, dann ist man ja schon irgendwie behördlich bekannt. Nur habe ich eine Schweigepflicht.
 
Bei einer schweren Straftat oder zur Gefahrenabwehr wird die Polizei von Amts wegen aktiv. Es muss ihr also keiner sagen, dass sie irgendwas aufklären oder verhindern sollen, sie tun es sowieso, da es ihre Pflicht ist. Anzeige also auch nicht erforderlich.

Diese Bearbeitung von Amts wegen ist genau geregelt. Wenn einer messerschwingend durch die Fussgängerpassage läuft müssen sie wissen, warum er das macht. Denn das spielt für die Strafzumessung später eine Rolle. Und man will Wiederholungen verhindern, dafür muss das Motiv bekannt sein.

Also setzt sich Polizeihauptmeister Müller ans Telefon und kontaktiert alle Stellen, wo so jemand bekannt sein könnte. Allgemeinärzte, Psychiatrie, Gesundheitsamt, Jobcenter, Finanzamt usw. usf. Natürlich schaut er auch in interne Datenbanken, das Bundeszentralregister etc.

Und am Ende wissen sie einfach was über einen Täter, weil jeder irgendwo bekannt ist. Die Polizei darf das aber auch-in gewissen Grenzen- abfragen und verknüpfen.
 

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