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Wann gilt das Trennungsjahr?

  • Starter*in Starter*in HolzimKopf
  • Datum Start Datum Start
H

HolzimKopf

Gast
Hallo,
wenn man verheiratet ist und beide Parteien sich scheiden lassen wollen, muss man dann trotzdem das Trennungsjahr einhalten? Gibt es Ausnahmen? Ab wann zählt das Trennungsjahr? Behält man erstmal den Namen des Partners?

Danke für die Auskunft.

Liebe Grüße,
HolzimKopf
 
A

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Re: Wann gilt das Trennungsjahr?
Bei einer Scheidung herrscht Anwaltszwang. Das kann durchaus ein gemeinsamer Anwalt sein. Die Fragen, die Du hier stellst, wären genau dort an der richtigen Adresse.

Es gibt einen Unterschied, wie Dinge geregelt sind und wie sie geregelt werden können.
 
Man hört immer wieder das es keine gute Idee ist, nur einen Anwalt zu konsultieren. Da ein Anwalt immer nur 1 Seite vernünftig vertreten kann.

Das Trennungsjahr beginnt mit Trennung von Tisch und Bett. Kann also auch zu Hause vollzogen werden. Wenn man sich also auf ein rückwirkendes Datum einigen möchte, damit es schneller geht, muss dies glaubhaft dargelegt werden können und die Aussagen beider müssen übereinstimmen.

Wenn man also nach der Ernährung gefragt wird und Er antwortet dann, nee kochen kann ich gar nicht. Wenn sie sich eh was macht kocht sie natürlich für mich mit - dann seid ihr durchgefallen! 😉
Nur als Beispiel. So ist es auch mit der Schmutzwäsche, etc.!
 
Soweit ich weiß, kann man sich auch früher scheiden lassen, sofern man sich auf das Datum des Trennungsjahres einigt.
 
Wenn ihr euch einig seid, liegt es an euch, welches Datum, das Datum der Trennung von Tisch und Bett ist. Ich würde das Datum aber nicht vorziehen. Dieses Jahr der Trennung hat seinen Grund darin, dass man sich über das weitere Vorgehen Gedanken machen kann und auch noch überraschende Eventualitäten berücksichtigt werden können.

Den "Mädchennamen" kann man direkt nach dem Rechtskräftigwerden des Scheidungsurteils beim Standesamt beantragen.
 
Ja, das Trennungsjahr muss eingehalten werden. Nur, wann die Trennung begann, können nur die Scheidungswilligen bestimmen. Ausnahmen gibt es z.B. bei häuslicher Gewalt. Da geht es auch früher. Zum Namen nach der Scheidung kann ich nichts Sagen. Habe immer noch den Geburtsnamen.
 
Beim Trennungsjahr im selben Hausstand kann natürlich sein, dass einer der beiden dann doch keine Scheidung möchte und sagt, dass das Trennungsjahr nicht eingehalten wurde. Mir passiert.

Zum vorverlegten Trennungsjahr sollte man auf jeden Fall sich auch informieren, da es Nachteile haben kann für einen der Partner.

 
Im Optimalfall der Tag des Auszuges. Ansonsten müsste der Hausstand doppelt vorhanden sein, oder ihr müsstet -rein theoretisch- mit einer Kordel alles ab- und durchteilen. Lieber nicht. Ich gehe mal nicht von einer sogenannten Härtefallscheidung aus. Aber auch dieses Jahr geht schnell vorbei. Wenn einer von beiden im entscheidenden Moment NEIN sagen sollte, kann es sogar in die zweite oder dritte Runde gehen. Seid euch lieber einig.
LG Jogi
 

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