Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wann darf ein Hausmeister eine Wohnung betreten?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 129821
  • Datum Start Datum Start
Bei einem Wasserschaden sollten alle zusammen arbeiten, damit der Schaden so schnell wie möglich behoben werden kann. Da auf sein Recht zu pochen hilft bei dem Schaden nicht. Das Wasser wartet nicht so lange, bis alles erledigt ist.
Vielleicht ist die Wohnung nicht aufgeräumt oder sogar total chaotisch. Dann kann und wird der Mieter niemanden herein lassen können....., ,vielleicht gibt es auch noch andere Gründe, warum er niemanden reinlassen will ( nicht angemeldeter Untermieter, Haschplantage😂, Tierhaltung oder sonstiges).
 
Leute, geht nicht immer nur von eurem Verhalten aus, wie ihr euch verhalten würdet, wenn jemand bei euch an der Tür klingelt. Viele Menschen können und wollen nicht spontan öffnen, erst recht nicht bei " offiziellen Personen". Dafür kanns viele Gründe geben, sogar Panikattacken, Angsstörungen, Klingelphobie, Angst vor Bewertung der Wohnung und das der Vermieter Wind davon bekommt, Geheimnisse wie unerlaubte, nicht angemeldete Mitbewohner bis hin zu selbst verschuldetem Wasserschaden und Angst davor, dass man den Schaden selber bezahlen muss, die Kündigung bekommt. Messie- Wohnung oder einfach minimum 2 Tage Zeit zum Aufräumen benötigt. Bei Millionen Menschen in Deutschland sieht es in der Wohnung chaotisch aus. Tendenz steigend. Weiterhin jedoch ein schambehaftetes Tabuthema. Kaum jemand outet sich freiwillig ( aus gutem Grund).
 
Der Hausmeister ist zunächst zuständig und versucht die Probleme zu lösen. Vermieter haben oftmals ne längere Anreise, keine Zeit und viele Mieter sind froh, wenn sie sich erstmal nur mit dem Hausmeister absprechen können.

Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig (bin Immobilienkauffrau). Hausmeister sind für kleine Reparaturen und Arbeiten zuständig. Ein (möglicher) Wasserschaden ist keine kleine Sache. Hier muss der Eigentümer/die Hausverwaltung aktiv werden und einen Profi/Sachverständigen schicken und nicht einfach den Hausmeister. Auch sollte der Hausmeister kein Ansprechpartner sein, was weitere Vorgänge/Lösungen etc. angeht, auch das liegt beim Eigentümer/Verwaltung.

Von daher ist der Beitrag nicht unberechtigt und an Stelle der Mieterin würde ich mich an den Eigentümer/die Verwaltung wenden und auf einen Experten bestehen, der sich das anschaut. Vielleicht kann der TE sie da etwas unterstützen.

Es liegt dann übrigens auch beim Eigentümer/der Verwaltung, sich Zugang zur Wohnung darüber zu verschaffen.
 
Der Hausmeister ist zunächst zuständig und versucht die Probleme zu lösen. Vermieter haben oftmals ne längere Anreise, keine Zeit und viele Mieter sind froh, wenn sie sich erstmal nur mit dem Hausmeister absprechen können.

Ja, ich bin super froh, weil ich einen total netten, kompetenten und immer erreichbaren Hausmeister habe. Er ist im guten Kontakt mit der Hausverwaltung, entscheidet alles alleine und regelt das super.

Wenn aber, wie in diesem Beitrag, der Hausmeister nichts macht, dann muss man den nächsten Schritt gehen und sich direkt an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden. Hier geht es um große Schäden, die so gut wie möglich abgewendet werden sollten.
 
Leute, geht nicht immer nur von eurem Verhalten aus, wie ihr euch verhalten würdet, wenn jemand bei euch an der Tür klingelt. Viele Menschen können und wollen nicht spontan öffnen, erst recht nicht bei " offiziellen Personen". Dafür kanns viele Gründe geben, sogar Panikattacken, Angsstörungen, Klingelphobie, Angst vor Bewertung der Wohnung und das der Vermieter Wind davon bekommt, Geheimnisse wie unerlaubte, nicht angemeldete Mitbewohner bis hin zu selbst verschuldetem Wasserschaden und Angst davor, dass man den Schaden selber bezahlen muss, die Kündigung bekommt. Messie- Wohnung oder einfach minimum 2 Tage Zeit zum Aufräumen benötigt. Bei Millionen Menschen in Deutschland sieht es in der Wohnung chaotisch aus. Tendenz steigend. Weiterhin jedoch ein schambehaftetes Tabuthema. Kaum jemand outet sich freiwillig ( aus gutem Grund).

Alles schön und gut, aber das ist nicht Problem des Vermieters. Und hier leidet eine 88-Jährige Frau unter einem Wasserschaden und Schimmel. Sollte es berechtigte Hinweise darauf geben, dass die Quelle in der Wohnung des Mieters ist, muss er Zutritt gewähren. Und sollte es persönliche Gründe geben, kann er auch auf den VM zugehen anstatt alles einfach zu verweigern.
 
Das ist meiner Meinung nach so nicht richtig (bin Immobilienkauffrau). Hausmeister sind für kleine Reparaturen und Arbeiten zuständig. Ein (möglicher) Wasserschaden ist keine kleine Sache. Hier muss der Eigentümer/die Hausverwaltung aktiv werden und einen Profi/Sachverständigen schicken und nicht einfach den Hausmeister. Auch sollte der Hausmeister kein Ansprechpartner sein, was weitere Vorgänge/Lösungen etc. angeht, auch das liegt beim Eigentümer/Verwaltung.

Von daher ist der Beitrag nicht unberechtigt und an Stelle der Mieterin würde ich mich an den Eigentümer/die Verwaltung wenden und auf einen Experten bestehen, der sich das anschaut. Vielleicht kann der TE sie da etwas unterstützen.

Es liegt dann übrigens auch beim Eigentümer/der Verwaltung, sich Zugang zur Wohnung darüber zu verschaffen.
Es wird aber häufig so gehandhabt, weil der Hausmeister eben vor Ort ist, nicht selten selber Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen im Haus ist und vom Vermieter den Auftrag bekommt, sich zu kümmern.
 
Es wird aber häufig so gehandhabt, weil der Hausmeister eben vor Ort ist, nicht selten selber Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen im Haus ist und vom Vermieter den Auftrag bekommt, sich zu kümmern.

"Häufig" ist aber uninteressant für diesen Fall hier.

Leider ist der/die TE nicht willens oder in der Lage, der alten Nachbarin zu helfen, es wird nur theoretisiert.
 
... dass die Quelle in der Wohnung des Mieters ist, muss er Zutritt gewähren. Und sollte es persönliche Gründe geben, kann er auch auf den VM zugehen anstatt alles einfach zu verweigern.
Nein, das stimmt leider nicht, er muss keinen Zutritt gewähren, wenn keine Gefahr im Verzug ist und eben das ist noch immer nicht geklärt, denn @Maxim macht keine näheren Angaben. Der Mieter muss aber mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn sich der "Schaden" als wesentlich, als durch ihn verursacht und als abwendbar erweist. Und dann kommt es darauf an, wie schnell er "geräumt" werden kann. Die Annahmen des gesunden Menschenverstandes stimmen da nicht mit der Gesetzeslage überein. Eine schimmelige Wand ist erst einmal kein Kündigungsgrund für den Mieter über der alten Dame. Also nu ma langsam mit den jungen Gäulen! 🙂

Nähere Details bekommt man z.B. bei den Anwälten des Mieterschutzbundes, denn es kommt vielleicht auch eine Mietminderung in Frage, wenn sich niemand darum richtig kümmert. Aber zu aller erst kommt die Ursachenforschung und da kommt es scheinbar nicht auf einen oder zwei Tage an. Oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird aber häufig so gehandhabt, weil der Hausmeister eben vor Ort ist, nicht selten selber Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen im Haus ist und vom Vermieter den Auftrag bekommt, sich zu kümmern.

Also die meisten Immobilien die ich kenne, werden entweder vom Eigentümer direkt betreut der sich dann auch um sowas kümmert oder es gibt eine Hausverwaltung. Das da ein Hausmeister sozusagen im Alleinauftrag erstmal schaltet und waltet kenne ich so eher nicht.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben