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Vorstrafe unwichtig?

eval

Neues Mitglied
Ich habe am Donnerstag endlich eine Anzeige aufgegeben wegen mehrfache sexuelle Missbräuche (fällt unter Vergewaltigung)
in meiner Kindheit durch einen Verwandten.

Ich weiß dass der Täter bereits mindestens zwei mal im Gefängnis war. Einmal weil er Autos aufgebrochen hat um Elektronik daraus zu stehlen und einmal weil er glaube ich eine Geldstrafe nicht gezahlt hat.

Er ist also Vorbestraft oder? Ich kenne mich leider gar nicht aus. Übt sich eine Vorstrafe auch wenn sie aufgrund ganz anderer Taten vollhängt wurde auf den kommenden Prozess aus? Oder ist die Vorstrafe unwichtig weil dabei keine Person direkt zu Schaden gekommen ist?

Ich komme aus Österreich aber das macht hoffentlich keinen Unterschied. Habe sonst keine passende Seite gefunden um meine Frage zu stellen.

Danke
 
N

NaseHH

Gast
vorstrafen zählen meist mit rein.

und wen es eine geldstrafe war kommt es auf die höhe der geldstrafe an um als vorgestraft zu zählen
aber wie viel das sein muss weiss ich nicht
 

strandstuermer

Aktives Mitglied
Ab 90 tagessätze in deutschland, ab 30 in österreich.

Sei froh, dass dein fall in österreich spiel, da sind die strafen wegen sexualdelikten deutlich höher als in deutschland mit seinen strafunwilligen richtern.
 

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