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Vorstellungsgespräch: Fragen zum Ex-Vorgesetzten -> Zum Lügen verdammt?

Vielen Dank auch bird on the wire.

Ja, ich finde es ausgesprochen gut, wenn Personalentscheider auch Authentizität zu schätzen wissen.

Ich selber fühle mich auch wohler, wenn ich mich authentisch geben darf.

Wenn ein Mitarbeiter von selber geht, tut er dies meistens ja nicht, wenn er mit allem super zufrieden war.

Es kann vielleicht sein, dass ein MA neue Herausforderungen sucht.

Doch die meisten Gründe, warum ein MA ein Unternehmen aus eigenen Stücken verlässt, sind meistens Perspektivlosigkeit innerhalb der Firma, Mangel an Wertschätzung, Ärger mit dem Vorgesetzten und einer daraus resultierten anhaltenden inneren Kündigung.

Wenn mir in einem VG die Frage gestellt werden würde...

"Welche 3 Dinge schätzen Sie an Ihrem ehemaligen Vorgesetzten am meisten?"

...dann müsste ich auch authentisch antworten:

1) Er war in Pünktlichkeit stets ein Vorbild
2) Er wusste seine Standpunkte energisch zu vertreten
3) Seinen Humor


Letztendlich ist es dann natürlich wieder schwer einzuschätzen, wie ein Personalentscheider eine solche Antwort aufnehmen und einordnen würde.

Der geschilderte Mittelweg, sich weiterentwickeln zu wollen und neue Perspektiven zu suchen, die sich eben in der alten Firma nicht angeboten hatten, gefällt mir sehr gut, da man so auch das Gesicht seines alten Arbeitgebers wahren kann.
 
Wenn mir in einem VG die Frage gestellt werden würde...

"Welche 3 Dinge schätzen Sie an Ihrem ehemaligen Vorgesetzten am meisten?"

...dann müsste ich auch authentisch antworten:

1) Er war in Pünktlichkeit stets ein Vorbild
2) Er wusste seine Standpunkte energisch zu vertreten
3) Seinen Humor


Letztendlich ist es dann natürlich wieder schwer einzuschätzen, wie ein Personalentscheider eine solche Antwort aufnehmen und einordnen würde.

Mein Verständnis der drei Punkte wäre:
1) Ausser Pünktlichkeit gibt es keine nennenswerte positive Eigenschaft
2) er hat seine Machtposition als Argument mißbraucht
3) mit Humor hat er seine Fehler überspielt oder 3) zumindest hatte er noch Humor
 
Mein Verständnis der drei Punkte wäre:
1) Ausser Pünktlichkeit gibt es keine nennenswerte positive Eigenschaft
2) er hat seine Machtposition als Argument mißbraucht
3) mit Humor hat er seine Fehler überspielt oder 3) zumindest hatte er noch Humor


Sehr scharfsinnig erkannt!

Zu Punkt 3 ist Humor zu nennen, wenn einem kein dritter Punkt mehr einfällt.

Tatsächlich kann es auch bedeuten, dass er eigentlich keinen Humor hatte oder eben ungewollt komisch war.

Dies als Humor zu kategorisieren ist da lediglich die diplomatischste Art und Weise, die mir dazu einfiele.

Dass der jeweilige Belegschaftsvorgesetzte selber keinen Facharbeiter, keinen Meisterbrief oder eine vergleichweise Qualfikation besitzt und lediglich als Nutznießer einer Günstlingswirtschaft an seinen Posten gelang, dürfte man in einem Vorstellungsgespräch schon nicht sagen.

Wenn der selbe VG gleichzeitig in einem Beurteilungsgespräch einem MA, der sowohl über eine abgeschlossene Ausbildung, einen abgeschlossenen Meisterlehrgang und weitere Bildungsnachweise verfügt, diesem mangelnde Fachkenntnisse, mangelnde Eigeninitiative und mangelnde Leistungsbereitschaft bescheinigt, dann muss man das sicherlich ebenfalls in die Kategorie "Humor" einordnen.
 
Wenn das so ist, dass der Vorgesetzte fachlich gering bis Null qualifiziert ist, dann würde ich ganz besonders auf einem sehr guten Zeugnis bestehen und ggf. dazu einen Anwalt einschalten.

Und wenn Du noch beim alten AG beschäftigst und zum Wechsel des AG gewillt bist, dann lass Dir ein Zwischenzeugnis ausstellen.

LG, Nordrheiner
 
Also durch das Studium bin ich bereits schon seit 1,5 Jahren bei der Arbeitsstelle weg.

Natürlich wird häufig geraten, im Notfall ein angemessenes Zeugnis über dem gerichtlichen Weg zu erzwingen.

Eine Korrektur des Arbeitszeugnisses hatte ich ja bereits über eine Kanzlei veranlasst und die Korrektur wurde nicht zu meiner Zufriedenheit erfüllt.

Auch wenn gesagt wird, dass etwa 80% aller Arbeitszeugnisse der Note gut bis sehr gut entsprechen, reicht dies nicht als Argument für einen Anspruch auf ein Zweier- oder Einser-Zeugnis.

Im Klartext bedeutet das:
Wenn unterm Strich ein mittelmäßiges Dreier-Zeugnis herauskommt, hat der Arbeitgeber damit seine Schuldigkeit getan und der Arbeitnehmer wäre in der Beweispflicht, dass er besser war, wie im Zeugnis dargestellt.
Nur welche Beweise will ein AN da schon anführen? Am Ende stünden da nur Aussage gegen Aussage und Behauptungen im Raum, die nicht handfest belegbar wären.

Diese Ausgangslage würde man nahezu von jedem Anwalt im Arbeitsrecht oder jeder Rechtberatung ebenso bestätigt bekommen.


Zum anderen empfinde ich den gerichtlichen Weg auch aus anderen Gründen nicht als ratsam:

Einmal hat man ja ohnehin einige Jahre mit dem AG zusammengearbeitet und man hat in der Zeit auch gegenseitig voneinander profitiert.
Zum anderen läuft man noch Gefahr, als Bewerber gleich doppelt zu verlieren.
Denn die meisten Unternehmer werden die ehemaligen Arbeitgeber ihrer Bewerber kontaktieren und wenn der Ex-Arbeitgeber dann noch ausplaudert, dass der Bewerber einen Rechtsstreit gegen seinen alten AG angezettelt hat, werden sich die Personalentscheider wohl mehr als zweimal überlegen, ob sie einen Mitarbeiter einstellen, der damit praktisch schon als illoyaler Arbeitgeberverklager gebrandmarkt ist.

Dann lieber in ein starkes Bewerbungsprofil und in einen überzeugenden Lebenslauf investieren. Wenn der Ersteindruck schon überzeugt, dann kann so manches, mittelmäßiges Zeugnis auch mal hinten überfallen, insbesondere, wenn es in keinster Hinsicht zum Bewerber passt.

Und auch Unternehmer sind sich untereinander nicht immer grün und teils auch mißtrauisch zueinander.
 

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