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Vorgehensweise des Strafgerichts

S

SAMUZ

Gast
Hallo
Ich habe da eine Frage. Wie ist die Vorgehensweise des Gerichts. Schicken sie auch eine Gerichtsurkunde mit der Einladung des Täters an das Gericht auch an das Opfer.
Ich müsste eigentlich nicht als Zeuge vorgeladen worden sein. Da der Täter die Straftat schon vor der Polizei gestanden hat. Kann es trotzdem sein, dass ich als Zeuge vorgeladen worden bin.
Die Gerichtsurkunde kam eingeschrieben an der alten Adresse an. Da Wochenende ist, konnte ich den Brief nicht bei der Post abholen.
Als Zeuge vorgeladen zu werden gefällt mir nicht, da ich den Versöhnungsversuch schon durch den Friedensrichter sistierte.
 
S

SAMUZ

Gast
Danke. Dies werde ich tun.
Sistieren heisst, dass der Friedensrichter die Sachlage ad acta gelegt hat. Es kam zu keinem Sühneversuch.
 
S

SAMUZ

Gast
Also wurde der Prozess eingestellt oder nicht?!?
Nein, zuerst bekam ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief, dass ich durch den Friedensrichter ein Sühneverfahren innerhalb von drei Monaten machen muss. Dann ging ich zum Friedensrichter. Wir machten aus, dass er die Sache sistiert. Ich meinte, eine Gebührenverlangung kommt nicht mehr. Jedoch die Gerichtsgebührforderung des Staatsanwalten kam. Sie schrieben, dass bei einer Bezahlung das Strafverfahren aufgenommen wird. Wenn ich kein Strafverfahren will, wird die Gebühr der Staatskasse zugespielt und die Sache wäre erledigt. Ich verlangte dann Klärung des Falls schriftlich. Ich ging davon aus, dass der Staatsanwalt und das Gericht mit dem Täter die Sache verhandeln würden, ohne Mitteilung an mich. Ich wünschte es durch das Schriftliche Protokoll der Polizei z.H. der Staatsanwalts so. Ich konnte es ankreuzen. Jetzt ist es vor Strafgericht. Aber nicht mehr vor dem Friedensrichter.
 

Missis

Aktives Mitglied
Irgendwie ergibt das ganze so keinen Sinn. Wenn die Staatsanwaltschaft tätig wird, bzw. eine Straftat anklagt, muss das Opfer definitiv keinen Gerichtskostenvorschuss zahlen, damit es zur Verhandlung kommt. Die anfallenden Kosten trägt im Falle einer Verurteilung der Täter, im Falle eines Freispruchs die Staatskasse.

Zu deiner Eingangsfrage, wenn du eine Ladung als Zeuge erhalten hast, musst du im Termin zur Zeugenvernehmung erscheinen.
 
S

SAMUZ

Gast
Irgendwie ergibt das ganze so keinen Sinn. Wenn die Staatsanwaltschaft tätig wird, bzw. eine Straftat anklagt, muss das Opfer definitiv keinen Gerichtskostenvorschuss zahlen, damit es zur Verhandlung kommt. Die anfallenden Kosten trägt im Falle einer Verurteilung der Täter, im Falle eines Freispruchs die Staatskasse.

Zu deiner Eingangsfrage, wenn du eine Ladung als Zeuge erhalten hast, musst du im Termin zur Zeugenvernehmung erscheinen.
Haben die von der Rechtsschutzversicherung auch gesagt.

Meine Frage ist jedoch, ob in diesem Brief auch einfach die Bestätigung und der Gerichtstermin bekanntgegeben wird.
 
T

Tyra

Gast
Hallo,

die Frage darüber was in dem Brief steht kann dir wohl niemand beantworten außer dir selber, indem du ihn am Montag einfach abholst und reinschaust!

Gruß
Tyra
 
T

Tyra

Gast
Keine Ahnung...ich kann dir nur raten: mach dir Keine Gedanken drüber, mach dich net verrückt, mach dir nen schönen Sonntag und warte es einfach ab.
Du solltest keine Angst vor gar nix und solchen Kinkerlitzchen haben..kannst ja morgen gucken und dich dann rechtsberaten lassen von FAchleuten, die was davon verstehen.

Gruß
Tyra
 

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