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Vorauszahlung bei Prozesskostenhilfe?

T

Tramnovi

Gast
Hallo!
Hatte gestern einen Anwaltstermin wegen der Kontoauflösung des Kontos meiner Mutter. Hatte das schon in einem anderen beitrag erwähnt. Meine Mutter war 2009 gestorben, aber ich kann ihr Konto nicht auflösen, da meine Schwester da mit gehen müsste und sie das nicht tut. da mir so jeden Monat Kosten entstehen, für die ich nichts kann, möchte ich Klage erheben.
Nun war ich egstern mit Beratungsschein beim Anwalt. Und der meinte, da er ja nicht wüsste, ob Beratungshilfe gewährt werden würde, will er erst Klage erheben, wenn ich jeden Monat eine rate von 50,- € anzahle bis genug Geld da ist. Denn er würde sich ja nicht stundenlang hinsetzen und eine Klageschrift ausarbeiten und dann wird keine Prozesskostenhilfe gewährt und er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Ist das denn so rechtens? Ich hatte mal einen Arbeitsgerichtstermin, da wollte der Annwalt auch kein Geld vorher und da habe ich auch PKH bekommen.
Hätteich das vorher gewusst, wäre ich nie zu diesem Anwalt gegangen, sondern hätte mir einen anderen gesucht. Jetzt hat er aber meinen Beratungsschein und ich kriege für diesselbe sache nicht nochmal einen.
Was soll ich hier tun?
Ich habe keine 50,- € um jeden Monat diese Rate zu bezahlen.

LG, Ivonne
 
Hallo,

Beratungsschein = Beratungshilfe.

"Die anwaltlichen Leistungen, für die der Schein gilt, umfassen neben der Beratung die Vertretung, den Schriftverkehr und die komplette außergerichtliche Regelung von Streitfällen"

Also somit ist die Beratungshilfe ja schon gewährt. Warum sollte denn sofort Klage eingereicht werden.

Es wäre doch der Sache dienlich, wenn der Anwalt erstmal auf dem Schriftwege die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft.

Denn was er in seiner Klageschrift ausführen würde kann er ja auch erstmal der Bank im Wege des Schriftverkehrs mitteilen.

Mit freundlichem Gruß
Margret
 
Hallo!

Nein, der Bank gibt es nichts mitzuteilen, da das Konto nur zusammen mit meiner Schwester aufzulösen ist.
Schriftverkehr mit meiner Schwester gibt es auch schon über Anwalt, auch da keine Einigung. Es steht jetzt wirklich nur die Klage, ja oder nein. Und ich bin der meinung, das man da schon eine Chance auf Erfolg hat, da ich nichts dafür kann,das ich das Konto nicht auflösen kann.

LG, Ivonne
 
Hallo,

ich bin der Meinung, dass auch ein Haus zum Erbe gehört.

Vielleicht hilft Dir das weiter:

Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft - Szary Blog

Naja, Du hast schon so lange gewartet. Ich vermute mal, dass Du den Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht gestellt hast. Solange wird es ja nicht dauern.

Das hier nochmal als Info:
Prozesskostenhilfe umfasst nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren. Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlen, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Das Prozessrisiko bleibt deshalb in diesem Umfang bestehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
die Prozesskostenhilfe greift leider nur, wenn man auch einen Prozess führt, der Beratungsschein nur für die Erstberatung. Daher fällt das Außergerichtliche unfinanziert, würde ich mir überlegen.

Der Anwalt kann doch Deinen Anspruch selbst prüfen, ob das Gericht ganz genauso rechnet, steht auf einem anderen Blatt, aber zur Orientierung sollte er das vorab tun und Dior realistisch mitteilen, wie die Chancen stehen.

Klingt irgendwie unseriös.
 
Der Anwalt sagt eben, er müsste erst eine Klageschrift einreichen und dann wird geprüft, ob man Prozesskostenhilfe bekommt oder nicht. Finanziell gesehen habe ich Anspruch auf PKH, aber der Prozess muss auch Aussicht auf Erfolg haben. Ich bin der Meinung, das hat er, weilich nichts dafür kann, das meine Schwester das Konto nicht auflösen will und mir jeden Monat Kosten entstehen.
Und für das Schreiben der Klageschrift würden dem Anwalt Kosten entstehen und er denkt, die kriegt er nicht wieder, wenn PKH abgelehnt wird und ich kein Geld hätte.
Ich habe sowas auch noch nie erlebt, das ein Anwalt vorneweg Geld haben will.
Aber wenn ich nochmal zu einem andren Anwalt gehe, habe ich ja keinen Beratungsschein mehr.
Ich weiß auch nicht, was ich machen soll.

LG, Ivonne
 
Der Anwalt sagt eben, er müsste erst eine Klageschrift einreichen und dann wird geprüft, ob man Prozesskostenhilfe bekommt oder nicht. Finanziell gesehen habe ich Anspruch auf PKH, aber der Prozess muss auch Aussicht auf Erfolg haben. Ich bin der Meinung, das hat er, weilich nichts dafür kann, das meine Schwester das Konto nicht auflösen will und mir jeden Monat Kosten entstehen.
Und für das Schreiben der Klageschrift würden dem Anwalt Kosten entstehen und er denkt, die kriegt er nicht wieder, wenn PKH abgelehnt wird und ich kein Geld hätte.
Ich habe sowas auch noch nie erlebt, das ein Anwalt vorneweg Geld haben will.
Aber wenn ich nochmal zu einem andren Anwalt gehe, habe ich ja keinen Beratungsschein mehr.
Ich weiß auch nicht, was ich machen soll.

LG, Ivonne

aber das der anwalt nicht umsonst für dich arbeitet ist dir schon klar?
PKH ist ein läppischer betrag und macht die oft mühseilige arbeit gar nicht wett, mal ganz nebenbei 😉
du gehst ja auch nicht in die apotheke und verlangst medikamente,bezahlen möchtest aber erst,wenn die medikamente erst wirken....gg
 
Ein versuch. Vielleicht kommst Du hier etwas weiter.

Stadt Erfurt:
Erfurt.de - Beratungs- und Prozesskostenhilfe


Hier musst Du Dich mal durchlesen. Vielleicht kannst Du da eine Hilfe bekommen.

Bürgerservice | Erfurter Anwaltverein e.V.

Antrag auf Prozesskostenhilfe ( Stadt Erfurt )
Wer einen Rechtsstreit führen will oder selbst verklagt wird, kann von den entstehenden Kosten - und zwar den Gerichtskosten einschließlich den Kosten für Zeugen und Sachverständige und den Kosten des eigenen Rechtsanwalts - ganz oder teilweise befreit werden.



Ob Sie diese Hilfe bekommen, richtet sich nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, aber auch danach, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die Prozesskostenhilfe ist ein ent-sprechender Antrag beim Gericht zu stellen, den auch Ihr Rechtsanwalt einreichen kann.


Siehe blau: Im Umkehrschluss müsste das ja heißen, dass auch Du den Antrag stellen kannst.



Mit freundlichem Gruß

Margret
 
aber das der anwalt nicht umsonst für dich arbeitet ist dir schon klar?
PKH ist ein läppischer betrag und macht die oft mühseilige arbeit gar nicht wett, mal ganz nebenbei 😉
du gehst ja auch nicht in die apotheke und verlangst medikamente,bezahlen möchtest aber erst,wenn die medikamente erst wirken....gg

Das heißt also, das Menschen, die kein Geld haben, keinen Prozess führen können, weil der Anwalt eben nur für Geld arbeitet.
Dann häte er mir ja gleich sagen können, dass er für PKH nicht arbeitet, dann wäre ich woanders hin gegangen. Aber den Beratungsschein wollte er noch abkassieren.
 
aber das der anwalt nicht umsonst für dich arbeitet ist dir schon klar?
PKH ist ein läppischer betrag und macht die oft mühseilige arbeit gar nicht wett, mal ganz nebenbei 😉
du gehst ja auch nicht in die apotheke und verlangst medikamente,bezahlen möchtest aber erst,wenn die medikamente erst wirken....gg

Das heißt also, das Menschen, die kein Geld haben, keinen Prozess führen können, weil der Anwalt eben nur für Geld arbeitet.
Dann hätte er mir ja gleich sagen können, dass er für PKH nicht arbeitet, dann wäre ich woanders hin gegangen. Aber den Beratungsschein wollte er noch abkassieren.
 

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