T
Tramnovi
Gast
Hallo!
Hatte gestern einen Anwaltstermin wegen der Kontoauflösung des Kontos meiner Mutter. Hatte das schon in einem anderen beitrag erwähnt. Meine Mutter war 2009 gestorben, aber ich kann ihr Konto nicht auflösen, da meine Schwester da mit gehen müsste und sie das nicht tut. da mir so jeden Monat Kosten entstehen, für die ich nichts kann, möchte ich Klage erheben.
Nun war ich egstern mit Beratungsschein beim Anwalt. Und der meinte, da er ja nicht wüsste, ob Beratungshilfe gewährt werden würde, will er erst Klage erheben, wenn ich jeden Monat eine rate von 50,- € anzahle bis genug Geld da ist. Denn er würde sich ja nicht stundenlang hinsetzen und eine Klageschrift ausarbeiten und dann wird keine Prozesskostenhilfe gewährt und er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Ist das denn so rechtens? Ich hatte mal einen Arbeitsgerichtstermin, da wollte der Annwalt auch kein Geld vorher und da habe ich auch PKH bekommen.
Hätteich das vorher gewusst, wäre ich nie zu diesem Anwalt gegangen, sondern hätte mir einen anderen gesucht. Jetzt hat er aber meinen Beratungsschein und ich kriege für diesselbe sache nicht nochmal einen.
Was soll ich hier tun?
Ich habe keine 50,- € um jeden Monat diese Rate zu bezahlen.
LG, Ivonne
Hatte gestern einen Anwaltstermin wegen der Kontoauflösung des Kontos meiner Mutter. Hatte das schon in einem anderen beitrag erwähnt. Meine Mutter war 2009 gestorben, aber ich kann ihr Konto nicht auflösen, da meine Schwester da mit gehen müsste und sie das nicht tut. da mir so jeden Monat Kosten entstehen, für die ich nichts kann, möchte ich Klage erheben.
Nun war ich egstern mit Beratungsschein beim Anwalt. Und der meinte, da er ja nicht wüsste, ob Beratungshilfe gewährt werden würde, will er erst Klage erheben, wenn ich jeden Monat eine rate von 50,- € anzahle bis genug Geld da ist. Denn er würde sich ja nicht stundenlang hinsetzen und eine Klageschrift ausarbeiten und dann wird keine Prozesskostenhilfe gewährt und er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Ist das denn so rechtens? Ich hatte mal einen Arbeitsgerichtstermin, da wollte der Annwalt auch kein Geld vorher und da habe ich auch PKH bekommen.
Hätteich das vorher gewusst, wäre ich nie zu diesem Anwalt gegangen, sondern hätte mir einen anderen gesucht. Jetzt hat er aber meinen Beratungsschein und ich kriege für diesselbe sache nicht nochmal einen.
Was soll ich hier tun?
Ich habe keine 50,- € um jeden Monat diese Rate zu bezahlen.
LG, Ivonne