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Von den Eltern rausgeworfen - wohin

Levit

Neues Mitglied
Hallo
Ich wurde von meinen Eltern nach einem Streit rausgeworfen. Ich weiß nicht wo ich hin soll, wo ich die Nacht verbringen soll. Ich bin über 18. Irgendwelche Tipps?
LG Levit
 
P

Pianofan

Gast
Hallo Levit, das ist ein schöner Name, so heißt auch ein sehr guter Pianist! :) Deine Eltern können dich nicht so ohne weiteres hinauswerfen, sie sind dazu verpflichtet, dich bei sich wohnen zu lassen, bis du selbständig bist, grob gesagt.
Bis die erste Wut verraucht ist, könntest du vielleicht bei Verwandten unterschlüpfen. Und dann sollten ihr in Ruhe miteinander reden.
Vielleicht kann ja auch ein Verwandter bei diesem Gespräch vermitteln.
 
K

kasiopaja

Gast
Hallo
Ich wurde von meinen Eltern nach einem Streit rausgeworfen. Ich weiß nicht wo ich hin soll, wo ich die Nacht verbringen soll. Ich bin über 18. Irgendwelche Tipps?
LG Levit
Du könntest zum Jugendamt gehen.

Warum haben Dich Deine Eltern rausgeschmissen? Was ist passiert?
 

Herr Flug

Aktives Mitglied
Deine Eltern dürfen dich nicht so einfach vor die Türe setzen. Sie müssen solange für dich sorgen, bis du es selbst kannst, oder 25 Jahre alt bist.
Geh einfach mal zum Jugendamt, die werden dir helfen
 

weidebirke

Urgestein
Naja, sie können schon.

Aber es ist nicht gerade hilfreich, ein Problem so lösen zu wollen. Was ist denn passiert?

Wo bist Du gerade? Das Jugendamt könnte Dir helfen, das kommt darauf an, wie weit Du über 18 bist.

Jetzt sollte jemand vermitteln. Du könntest auch zu einer Familienberatungsstelle gehen, die finden mit Dir eine Lösung und nehmen Kontakt zu deinen Eltern auf, können vermitteln.
 

Herr Flug

Aktives Mitglied
weidebirke


Ich habe mal einen Link mit reingepackt der erklärt wieso es GESETZLICH halt doch nicht geht, vielleicht hilft es ja auch den User weiter

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=46&t=35538
 

Herr Flug

Aktives Mitglied
Ganz unten stand doch der Paragraph, das WENN ein "Kind" (u18) aus dem Elternhaus geworfen wird, dieses Unterhalt verlangen kann/darf

Ich denke mal schon das dieser Aspekt helfen wird, welche Eltern haben schon lust ihre Familie kaputt zu machen UND dafür zu zahlen ?
 

weidebirke

Urgestein
Unterhaltspflichtig sind Eltern bis zur Volljährigkeit und ab da während Schule und während Ausbildungszeit des ersten Berufsabschlusses.

Der TE ist volljährig. Geht er zur Schule oder macht er eine Ausbildung, sind ihm die Eltern zu Unterhalt verpflichtet. Wenn nicht, dann nicht.

Unterhaltspflicht meint nicht zwingend Unterbringung im eigenen Haushalt.

Das alles sind Aspekte, die später zu klären sind. jetzt ist die Frage: wohin kann der TE und was ist dafür zu tun?
 
G

Gelöscht 69940

Gast
Ganz unten stand doch der Paragraph, das WENN ein "Kind" (u18) aus dem Elternhaus geworfen wird, dieses Unterhalt verlangen kann/darf

Ich denke mal schon das dieser Aspekt helfen wird, welche Eltern haben schon lust ihre Familie kaputt zu machen UND dafür zu zahlen ?
Unterhalt erfordern bestimmte Voraussetzungen. Weidebirke hat schon welche genannt. Krankheit oder Behinderung kommen da noch dazu.

Und zahlen müssen sie nur wenn sie solvent genug sind. Und bis man welchen erhält dauert das unter Umständen sehr sehr lange.

Kurzfristig wäre mein Rat zu erstmal entweder bei Freunden unterzukommen. Oder im Obdachlosenasyl.
Wie es weiter gehen kann kommt auf dein Alter an. Evtl. ist das Jugendamt noch zuständig. Falls nicht gehe zur Caritas oder dem Sozialamt und bitte dort um Rat und Hilfe. Evtl. wäre auch die Bahnhofsmission ein guter Anlaufpunkt, die können meistens Adressen geben, wo du dich hinwenden kannst.
 

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