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Vollstreckung...

G

Gast

Gast
wer kann mir helfen und zwar ich muss meine wohnung räumen und wenn dies nicht geschieht will die genossenschaft meine wohnung räumen lassen... wie lange dauert es von dem datum wo ich es räumen soll bis zum vollstreckungsbescheid??? ich brauch noch ca 5 tage zeit, könnte ich es schaffen bevor die kommen???

danke
 
Hallo Gast,

bevor die Genossenschaft räumen lassen kann, muss es erst eine Räumungsklage gegeben haben. Sollte das bisher noch nicht geschehen sein, wollen sie nur Druck auf Dich ausüben.
Für den Fall, dass sie schon die Legitimation vom Gericht haben: Dir muss ein Räumungstermin mitgeteilt werden - die dürfen ebenso nicht einfach vor der Tür stehen.

Solltest Du die Lösung also schon in Sicht haben: 5 Tage sollten wohl locker drin sein.

Aber warum rufst Du die Genossenschaft nicht an (sofern wie gesagt schon die Räumungsklage erfolgreich war) und fragst, wann der termin sein soll?

Mücke
 
Hallo Gast,
hast Du schon mal Kontakt zum Amt für Grundsicherung aufgenommen? Falls nicht würde ich Dir das empfehlen (kenne das aus eigener Erfahrung).
Beate
 
Hallo Gast!

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen.Als ich aussergerichtlich
die fristlose Kündigung bekam,wußte ich erstmal auch nicht,was man
dagegen tun kann.Ich habe dann sämtliche Ämter kontaktiert,bis mir
eine Telefonnummer vom Wohnungsamt gegeben wurde.Habe gleich
nächsten Tag einen Termin bekommen.Die haben gleich mit dem
Vermieter kontakt aufgenommen,und nach 3Tagen war die Kündigung
vom Tisch.Die Mietrückstände hat das Amt sofort überwiesen,und
davon brauchte ich nur die Hälfte zurückzahlen.Ich weiß auch,das du
3Mon. zeit hast,die Rückstände auszugleichen.Dann muß der Vermieter
die Kündigung zurück nehmen.Allerdings mußt du selbst aktiv werden,
von selbst erledigt sich die Sache nicht.

Mit lieben Gruß Tinchen 🙄
 

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