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Voladung während des Mutterschutzes

  • Starter*in Starter*in Naddi77
  • Datum Start Datum Start
N

Naddi77

Gast
Hallo,

Passiert ist folgendes:
Ich bin ein Zeuge (es gibt noch mindestens 2 weitere) bei einem Vekehrsdelikt und als solche zum zur Verhandlung vorgeladen.
Ich habe aber vor 3 Wochen mein 2. Kind bekommen und bin auch zum Gerichtstermin noch im Mutterschutz.
Nun hätte ich kein Problem damit zum Termin zu erscheinen, wenn das Gericht bei uns am Ort wäre. Allerdings ist die Verhandlung ca. 400 km weg. Ich müßte mit meinem Sohn jeweils ca. 4 Stunden mit dem Zug fahren, Busse usw. zum und vom Zug zum Gericht gar nicht mitgerechnet. Da der Termin früh morgens ist, müßte ich ggfs. sogar am Tag vorher fahren, mir eine babygerechte Unterkunft suchen usw.
Außerdem stille ich mein Kind ca. alle 3 Stunden. Wickeln usw. natürlich auch.
Meiner Meinung nach darf man das einem gerade geborenen Kind nicht zumuten.
Nun hab ich dem Amtsgericht geschrieben und gebeten, aus den oben genannten Gründen auf meine Zeugenaussage zu verzichten.
Als Antwort bekam ich: Zitat:"... Reine Bequemlickeit oder ein nach der Ladung beantragter Erholungsurlaub stellen keine Entschuldigung dar. Bereits jetzt wird für den Fall des unentschuldigten Fernbleibens ein Ordnungsgeld von 250,- EUR angeordnet. ..."

Es geht hier um das Kindeswohl und nicht um meine Bequemlichkeit. Glaubt dieser Richter denn, der Mutterschutz ist ein Erholungsurlaub?
Ich weiß nicht, was ich noch tun kann. Ich kann nicht mit meinem neugeborenem Kind eine Reise von 2 Tagen antreten.
Was kann ich noch tun?

Viele Grüße
Naddi
 
Unterschied Zivilgericht/Strafgericht!

Das kann klappen--muß aber nicht!

Da es sich um ein Strafverfahren(?) handelt ,gelten da "verschärfte"
Bestimmungen.
Das weiß ich JETZT.

Gültig und wohl anzuerkennen wäre
" nur das Attest des AMTSARZTES" ,so wurde mir das mal gesagt.

Bei extremem Krankheitsschub und rechtzeitigem Einsenden per Einschreiben der AU-Bescheinigung UND eines Attestes meines Spezialarztes wegen meiner " absoluten Verhandlungsunfähigkeit"

wurde dem Anwalt,der diese Zeugenentbindung korrekt für mich klären sollte per Fax eine Stunde vor Verhandlungsbeginn von einem SEHR AGGRESSIVEN Richter mitgeteilt,
man beabsichtige,mich per Polizei zwangsvorzuführen und zusätzlich ein Ordnungsgeld von mindestens 1000 Euro zu bestimmen.
SCHOCK!

Ich war NICHT 😀 der Täter (Wirtschaftsverbrechen),
nur eine VERMUTLICHE Zeugin.
Man hoffte auf Belastungsaussage gegen den Täter.

Über die Sache konnte ich dann auch nichts sagen! 😎
LEIDER! Die Anklage war berechtigt.

((Ich hätte sogar gern dem Recht geholfen!))

Habe mich mit hohem Fieber und völlig kreislauf-instabil von meinem RA als " Zeugenbegleitanwalt" zum Gericht und wieder nach Hause fahren lassen, da ich dann lieber einen Kollaps im Gericht

als noch den Gang zu irgendeinem (völlig unparteiischen,nicht wahr *grins*) Amtsarzt in Kauf nahm.

Ich war sichtlich malade,bekam kaum ein Wort raus...hohes Fieber wie gesagt...das zählte nicht.

*********************************
Also: selbst ,wenn Dein Kind krank ist,wird das nicht gelten!

Du hast aber das Recht,Zusatzaufwendungen (eine mitgenommene Kinderfrau/ Fahrtkosten ) unter Vorlage der Quittungen Dir erstatten zu lassen.

Da Du schon versucht hast,Dich entbinden zu lassen von der Erscheinungspflicht---wird der Richter besonders genau auf ein Attest gucken.
 
Normal erstattet dir das zuständige gericht , alle entstandenen Kosten. Ruf dort doch einfach mal an und frage nach, wie es sich verhält. Ansonsten mal eine Anwalt aufsuchen und sich schlau machen.
 

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