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Naddi77
Gast
Hallo,
Passiert ist folgendes:
Ich bin ein Zeuge (es gibt noch mindestens 2 weitere) bei einem Vekehrsdelikt und als solche zum zur Verhandlung vorgeladen.
Ich habe aber vor 3 Wochen mein 2. Kind bekommen und bin auch zum Gerichtstermin noch im Mutterschutz.
Nun hätte ich kein Problem damit zum Termin zu erscheinen, wenn das Gericht bei uns am Ort wäre. Allerdings ist die Verhandlung ca. 400 km weg. Ich müßte mit meinem Sohn jeweils ca. 4 Stunden mit dem Zug fahren, Busse usw. zum und vom Zug zum Gericht gar nicht mitgerechnet. Da der Termin früh morgens ist, müßte ich ggfs. sogar am Tag vorher fahren, mir eine babygerechte Unterkunft suchen usw.
Außerdem stille ich mein Kind ca. alle 3 Stunden. Wickeln usw. natürlich auch.
Meiner Meinung nach darf man das einem gerade geborenen Kind nicht zumuten.
Nun hab ich dem Amtsgericht geschrieben und gebeten, aus den oben genannten Gründen auf meine Zeugenaussage zu verzichten.
Als Antwort bekam ich: Zitat:"... Reine Bequemlickeit oder ein nach der Ladung beantragter Erholungsurlaub stellen keine Entschuldigung dar. Bereits jetzt wird für den Fall des unentschuldigten Fernbleibens ein Ordnungsgeld von 250,- EUR angeordnet. ..."
Es geht hier um das Kindeswohl und nicht um meine Bequemlichkeit. Glaubt dieser Richter denn, der Mutterschutz ist ein Erholungsurlaub?
Ich weiß nicht, was ich noch tun kann. Ich kann nicht mit meinem neugeborenem Kind eine Reise von 2 Tagen antreten.
Was kann ich noch tun?
Viele Grüße
Naddi
Passiert ist folgendes:
Ich bin ein Zeuge (es gibt noch mindestens 2 weitere) bei einem Vekehrsdelikt und als solche zum zur Verhandlung vorgeladen.
Ich habe aber vor 3 Wochen mein 2. Kind bekommen und bin auch zum Gerichtstermin noch im Mutterschutz.
Nun hätte ich kein Problem damit zum Termin zu erscheinen, wenn das Gericht bei uns am Ort wäre. Allerdings ist die Verhandlung ca. 400 km weg. Ich müßte mit meinem Sohn jeweils ca. 4 Stunden mit dem Zug fahren, Busse usw. zum und vom Zug zum Gericht gar nicht mitgerechnet. Da der Termin früh morgens ist, müßte ich ggfs. sogar am Tag vorher fahren, mir eine babygerechte Unterkunft suchen usw.
Außerdem stille ich mein Kind ca. alle 3 Stunden. Wickeln usw. natürlich auch.
Meiner Meinung nach darf man das einem gerade geborenen Kind nicht zumuten.
Nun hab ich dem Amtsgericht geschrieben und gebeten, aus den oben genannten Gründen auf meine Zeugenaussage zu verzichten.
Als Antwort bekam ich: Zitat:"... Reine Bequemlickeit oder ein nach der Ladung beantragter Erholungsurlaub stellen keine Entschuldigung dar. Bereits jetzt wird für den Fall des unentschuldigten Fernbleibens ein Ordnungsgeld von 250,- EUR angeordnet. ..."
Es geht hier um das Kindeswohl und nicht um meine Bequemlichkeit. Glaubt dieser Richter denn, der Mutterschutz ist ein Erholungsurlaub?
Ich weiß nicht, was ich noch tun kann. Ich kann nicht mit meinem neugeborenem Kind eine Reise von 2 Tagen antreten.
Was kann ich noch tun?
Viele Grüße
Naddi