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Fragezeichen
Gast
Hi!
Ich versteh gar nicht warum ihr so auf ihr rumhackt...Vielleicht hatt sie ihrem freund lediglich angeboten mal im Internet zu schauen wie ihm geholfen werden kann...
Also nun zum rechtlichen.
Meiner Meinung nach hat der Vater ein anrecht die Vaterschaft anzufechten innerhalb von einem Jahr nachdem ihm akute Zweifel an der Vaterschaft kommen, sprich nachdem jemand plötzlich äußert...du bist nicht der Papa.die Vaterschaftstestkosten muss er erstmal selbst zahlen, bekommt sie aber zurück falls sich seine Zweifel vor Gericht bestätigen.
Ebenso ist die betroffende Mutter verpflichtet ihm den Unterhalt zurückzuerstatten.
Aber am besten weiß das ein Anwalt.
Nur darf er nicht länger warten...
Ich versteh gar nicht warum ihr so auf ihr rumhackt...Vielleicht hatt sie ihrem freund lediglich angeboten mal im Internet zu schauen wie ihm geholfen werden kann...
Also nun zum rechtlichen.
Meiner Meinung nach hat der Vater ein anrecht die Vaterschaft anzufechten innerhalb von einem Jahr nachdem ihm akute Zweifel an der Vaterschaft kommen, sprich nachdem jemand plötzlich äußert...du bist nicht der Papa.die Vaterschaftstestkosten muss er erstmal selbst zahlen, bekommt sie aber zurück falls sich seine Zweifel vor Gericht bestätigen.
Ebenso ist die betroffende Mutter verpflichtet ihm den Unterhalt zurückzuerstatten.
Aber am besten weiß das ein Anwalt.
Nur darf er nicht länger warten...