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Vertrag aufsetzen

Ostergesetz

Aktives Mitglied
Hallo,

mir gehört eine Wohnung und ich würde die gern (unter-)vermieten, wenn ich ins Ausland gehe.
Also meine Sachen drin lassen und die an mehrere Studenten vermieten, die dann halt mein Bett, meine Kücheneinrichtung usw. benutzen dürfen.
Darf man den Vertrag dazu einfach selbst schreiben? Oder muss der irgendwie beglaubigt werden, damit er rechtskräftig ist?

LG
Ostergesetz
 
H

Heike 69

Gast
Hallo,

mir gehört eine Wohnung und ich würde die gern (unter-)vermieten, wenn ich ins Ausland gehe.
Also meine Sachen drin lassen und die an mehrere Studenten vermieten, die dann halt mein Bett, meine Kücheneinrichtung usw. benutzen dürfen.
Darf man den Vertrag dazu einfach selbst schreiben? Oder muss der irgendwie beglaubigt werden, damit er rechtskräftig ist?

LG
Ostergesetz
In jedem guten Scheibwarengeschäft gibt es fertige Mietverträge / Untermietverträge zu kaufen.
Beglaubigt muss der nicht werden...
 

19Sara75

Mitglied
Ich würde nicht gerade einen aus dem Schreibwarenladen nehmen, schließlich soll er Rechtssicherheit bieten. Ich würde einen von einen Vermieterverband nehmen, wie z.B. Haus und Grund.
Beglaubigung brauchst du nicht, ist mit normaler Unterschrift gültig. Informiere dich aber darüber wie es ist wenn mehrere Personen den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben. Könnte sein dass es einen unterschied macht, als wenn nur eine Person der Mieter ist.
 

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
KLar ist das ein Unterschied steht einer drin , ist einer verantwortlich und haftbar.
Bei meinem Bekannten ist ähnliches passiert , bietet leerstehenden Wohnraum an , der möbliert ist und bekommt , tja , das wars dann , einen Haufen Müll und einen mittelschweren Schlag , wenn man wieder nach Hause kommt . Der war 1 Jahr weg.

Nachher Stress mit der Eigentümergemeinschaft, weil Schäden entstanden sind , Flur, Waschkeller etc , na das Ende vom Lied , bei den Mietern gabs nix zu holen, die Mieteinnahmen sind nachher für die Repararuren draufgegangen und er hat sogar noch draufgezahlt .

Erkundige Dich lieber , wie Du so etwas vermeiden kannst oder den Schadenfall begrenzen kannst , ggf . Kaution o.ä.
 

mikenull

Urgestein
Obiges ist sicher alles richtig. Ich würde aber auf jeden Fall eine Person des Vertrauens ( vielleicht ein Familienmitglied ) einsetzen, die in regelmäßigen Abständen nach der Wohnung sieht. Vertraglich läßt sich das auch mit einem Mieter aushandeln.
 

Ostergesetz

Aktives Mitglied
Ja gut, es müsste ja eh jemand regelmäßig meine Post holen, dann kann derjenige ja auch nach der Wohnung sehen.
Ich dachte daran die Eltern bürgen zu lassen, weil es ja Studenten sein werden, die das mieten.
Kaution ist auch eine gute Idee.
 

Ostergesetz

Aktives Mitglied
Klar kriegen die ihre Post dann auch an die Adresse :)
Aber ich möchte ja nicht wildfremde Studenten meine Post öffnen lassen. Das finde ich dann nicht so gut.
Hmh okay, ich werde mal im Internet nachsehen, ob es da Verträge gibt.
 

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