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Hallo 57-55,
schau mal hier: Verständnisfrage zu einem Mini-Job. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Tut sie. Minijobs wirken sich steigernd auf die Rentenpunkte aus, auch ohne das der AN etwas einzahlt. Der AG trägt hier über eine Pauschale die ganze Sozialabgabenlast.@CAT, bitte nachfragen, ob die Beiträge bei KK und RV wirklich eingehen.
Ich kenne das so nicht, wenn der AN mit Minijob über die Familienversicherung versichert ist, werden keine Beiträge an die KK fällig.
Wenn Beiträge an die RV stattfinden, muss auch die Rente steigen.
Aber hinterfragen kann man es trotzdem.In den großen Topf. Das wurde halt mal so festgelegt und ist jetzt so.
Da gibt es nicht viel zu verstehen.
Natürlich kann man es hinterfragen , nur nützt es nichts.Aber hinterfragen kann man es trotzdem.
Genauso den (Un-)Sinn der immer wieder neu geplanten Bekämpfung der Steuerprogression, welche unsterblich erscheint im Gegensatz zu manchen bereits ins Jenseits umgesiedelten Politikern.
Oder die für den privaten Vernögensaufbau absolut unbrauchbaren - obwohl gigantischen - Sondervermögen.
Wobei der Beitrag für die U1-Abgabe nicht besonders hoch ist.Das sehe ich überhaupt nicht so und mein Einwand mit der Krankenkasse wurde offensichtlich nicht deutlich.
Es geht nicht um die Allgemeinheit, sondern darum das eine familienversicherte Person, die plötzlich arbeitet, höhere Kosten für die Krankenkasse bedeutet, als jemand der ohne Tätigkeit ist und nur zu Hause rumhängt.
Man zahlt also sein eigenes Versicherungsrisiko, bzw. der AG. Und nicht wie hier dargestellt wird, Almosen für die Allgemeinheit.
Wenn es darum ginge den Job weniger Attraktiv für AGs zu machen, hätte der Gesetzgeber eine höhere pauschale für die Lohnsteuer drauf gehauen.
Das ist ein Pauschalbetrag.Kann mir jemand erläutern, warum der Arbeitgeber Krankenkassenbeiträge bezahlt
und auch Rentenbeiträge?
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