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Verspätete Zahlung von Gehalt....

B

BloodyFace

Gast
Hallo,

am 30.09.2005 lief mein Vertrag bei meiner Teilzeitstelle aus. Für September bekomme ich allerdings nochmal das volle Gehalt. Im Vertrag steht wir bekommen den Lohn immer am 7. eines Monats. Es war die letzten Monate eigentlich nie wirklich am 7. da, sondern meistens am 8. oder es kam auch 1 oder 2 Monate schonmal vor, dass ich das Geld erst am 11. auf dem Konto hatte. Die Firma nimmt es da leider nicht so genau.

Sooo, heute ist der 10.10. und das Geld für September ist noch immer nicht auf meinem Konto. Also rief ich soeben bei der Firma an und fragte, ob sie irgendwann mal vorhaben zu zahlen.
Man sagte mir dann, dass der Oktober ja eigentlich erst richtig am 3.10. angefangen hätte und das ja direkt ein Feiertag gewesen wäre. Ausserdem dürfte ich die Wochenenden nicht mitzählen, also wäre für diesen Monat nicht der 7.10. Zahltag sondern erst der 12., ich hätte das Geld dann am 13. oder 14. auf dem Konto, sagte die Frau mir. In dem Moment wäre ich am liebsten ausgerastet und wollte sie zuerst fragen ob so eine Ausrede bei ihrem Vermieter auch funktionieren würde. Wenn sie ihm sagen würde, sie würd die Miete aber erst nächste Woche zahlen, immerhin hat der Oktober ja erst richtig am 04.10. begonnen wegen dem Wochenende und Feiertag.

Naja, ok, meine Mum sagte mir jetzt, dass die Firma eigentlich Verzugszinsen zahlen muss. Hat jemand eine Ahnung ob das richtig ist und wie ich sowas machen kann? Per Brief? Oder wie oder was? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit der Firma wegen der verspäteten Zahlung einen reinzuwürgen?? Bin ja nicht mehr bei der Firma beschäftigt, sehe es aber nicht ein mich so verarschen zu lassen!!

LG

Bloody
 
Hi,

wenn Dir durch die verspätete Zahlung Kosten (Verzugszinsen) entstanden sind, kannst Du diese Kosten von Deinem Arbeitgeber einfordern.

Es kann Dir allerdings passieren, dass Du sie vor Gericht einfordern musst, was den Aufwand nicht wert sein dürfte.

Also sei froh, wenn Du Dein Geld überhaupt bekommst und schluck den Ärger runter.

Gerhard
 
Hallo,

das kommt drauf an, ob es wirklich genau am 7. auf dem Konto sein soll oder erst am 7. Werktag. Das wäre dann erst am 12.10.. Das würde auch erklären, warum seitens der Firma bzgl. des Feiertages etc. so argumentiert wurde. Dann arbeitet die Bank noch so für ein oder zwei Tage mit deinem Geld. Somit käme die Aussage 13. oder 14. Oktober hin.

Glaube kaum, dass du mit dem Reinwürgen irgendetwas positives für dich herausholen könntest. Da müsstest du dir u.U. einen Anwalt nehmen, um zu deinem Recht zu kommen. Was aber bei der o.g. Argumentation völlig aussichtlos wäre. Somit würdest du auf den Kosten sitzen bleiben.
 

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