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Verschulden der Arge

  • Starter*in Starter*in rubberduck94129
  • Datum Start Datum Start
R

rubberduck94129

Gast
AW: hartz 4 und arbeitsaufnahme

Hallo zusammen
ich habefolgendes problem
nach 14 tätiger arbeitlosigkeit habe ich letztes jahr im oktober eine neue stelle

angenomen dies wurde von mir 1tag vor beginn des arbeitsvertrages an das arbeitsamt sowie

der arge persönlich gemeldet da die netten herschaften sich sowohl beim arbeitsamt wie

auch der arge sich nicht wirklich einigen konnten wer den für mich zuständig sei ,sogar

bei verschiedenen personen und abteilungen durch einen dummen unfall war ich 2wochen

später diesen job
wieder los wärend meiner 14 tätigen arbeitsaufnahme habe ich wiederum an drei tagen pro

woche verzweifelt versucht auch unter zuhilfe nahme meines arbeitsvertrages irgend

jemandem im hause begreiflich zu machen das ich wieder arbeit aufgenomen habe was mir

wiederum nicht gelungen war
3 monate später flattert mir dann ein bitterböses briefchen ins haus in welchem mir

vorgeworfen wird eine überzahlung von 395€ erhalten zu haben
da ich mir keiner schuld bewußt bin habe ich dagegen wiederspruch eingelegt
mit dem erfolg das ich einen noch böseren brief erhalten habein dem ich aufgefordert werde

eben diesen betrag bis zum 14 febr. umgehend zu über weisen was bei ner alhi in höhe von

708€ ges. ein riesen prob. für mich ist
da ich mich meiner meinung nach vorschriftsmäsig verhalten habe und die überzahlung meiner

meinung nach ein verschulden des arbeitsa.bzw.der arge
war lautet meine frage nun ob ich diesen betrag zurückzahlen muß oder gibt es eine

möglichkeit dies zu umgehen
über eine baldige antwort wäre ich sehr dankbar
mfg rubberduck
 

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