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rubberduck94129
Gast
AW: hartz 4 und arbeitsaufnahme
Hallo zusammen
ich habefolgendes problem
nach 14 tätiger arbeitlosigkeit habe ich letztes jahr im oktober eine neue stelle
angenomen dies wurde von mir 1tag vor beginn des arbeitsvertrages an das arbeitsamt sowie
der arge persönlich gemeldet da die netten herschaften sich sowohl beim arbeitsamt wie
auch der arge sich nicht wirklich einigen konnten wer den für mich zuständig sei ,sogar
bei verschiedenen personen und abteilungen durch einen dummen unfall war ich 2wochen
später diesen job
wieder los wärend meiner 14 tätigen arbeitsaufnahme habe ich wiederum an drei tagen pro
woche verzweifelt versucht auch unter zuhilfe nahme meines arbeitsvertrages irgend
jemandem im hause begreiflich zu machen das ich wieder arbeit aufgenomen habe was mir
wiederum nicht gelungen war
3 monate später flattert mir dann ein bitterböses briefchen ins haus in welchem mir
vorgeworfen wird eine überzahlung von 395€ erhalten zu haben
da ich mir keiner schuld bewußt bin habe ich dagegen wiederspruch eingelegt
mit dem erfolg das ich einen noch böseren brief erhalten habein dem ich aufgefordert werde
eben diesen betrag bis zum 14 febr. umgehend zu über weisen was bei ner alhi in höhe von
708€ ges. ein riesen prob. für mich ist
da ich mich meiner meinung nach vorschriftsmäsig verhalten habe und die überzahlung meiner
meinung nach ein verschulden des arbeitsa.bzw.der arge
war lautet meine frage nun ob ich diesen betrag zurückzahlen muß oder gibt es eine
möglichkeit dies zu umgehen
über eine baldige antwort wäre ich sehr dankbar
mfg rubberduck
Hallo zusammen
ich habefolgendes problem
nach 14 tätiger arbeitlosigkeit habe ich letztes jahr im oktober eine neue stelle
angenomen dies wurde von mir 1tag vor beginn des arbeitsvertrages an das arbeitsamt sowie
der arge persönlich gemeldet da die netten herschaften sich sowohl beim arbeitsamt wie
auch der arge sich nicht wirklich einigen konnten wer den für mich zuständig sei ,sogar
bei verschiedenen personen und abteilungen durch einen dummen unfall war ich 2wochen
später diesen job
wieder los wärend meiner 14 tätigen arbeitsaufnahme habe ich wiederum an drei tagen pro
woche verzweifelt versucht auch unter zuhilfe nahme meines arbeitsvertrages irgend
jemandem im hause begreiflich zu machen das ich wieder arbeit aufgenomen habe was mir
wiederum nicht gelungen war
3 monate später flattert mir dann ein bitterböses briefchen ins haus in welchem mir
vorgeworfen wird eine überzahlung von 395€ erhalten zu haben
da ich mir keiner schuld bewußt bin habe ich dagegen wiederspruch eingelegt
mit dem erfolg das ich einen noch böseren brief erhalten habein dem ich aufgefordert werde
eben diesen betrag bis zum 14 febr. umgehend zu über weisen was bei ner alhi in höhe von
708€ ges. ein riesen prob. für mich ist
da ich mich meiner meinung nach vorschriftsmäsig verhalten habe und die überzahlung meiner
meinung nach ein verschulden des arbeitsa.bzw.der arge
war lautet meine frage nun ob ich diesen betrag zurückzahlen muß oder gibt es eine
möglichkeit dies zu umgehen
über eine baldige antwort wäre ich sehr dankbar
mfg rubberduck