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Versäumnisurteil

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Gast

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habe demnächst einen Termin auf dem Arbeitsgericht ich gehe davon aus dass der AG nicht vor Gericht erscheint. Daher wird es wohl ein Versäumnisurteil geben. HAbe gehört, das ich einen Vollstreckungsbescheid betreiben kann, egal ob der AG Einspruch einlegt oder nicht. Was kostet mich das und was brauche ich dazu??? Wie geht es dann weiter???
 
habe demnächst einen Termin auf dem Arbeitsgericht ich gehe davon aus dass der AG nicht vor Gericht erscheint. Daher wird es wohl ein Versäumnisurteil geben. HAbe gehört, das ich einen Vollstreckungsbescheid betreiben kann, egal ob der AG Einspruch einlegt oder nicht. Was kostet mich das und was brauche ich dazu??? Wie geht es dann weiter???


Hallo,

Ein Versäumnisurteil wird erstellt, wenn der Beklagte keine Stellungnahme abgibt, bzw. versäumt, auf die Klage zu erwidern. Das Urteil ist dann vollstreckbar, sobald es rechtsgültig wird. D.h. nach 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist hat der Beklagte noch Zeit, seine Sichtweise darzulegen. Es kann auch innerhalb der 14 Tage bereits vollstreckt werden. Es empfiehlt sich jedoch, diese Zeit abzuwarten.

Wenn der Beklagte nicht zum Termin erscheint, dann führt das nicht unbedingt zu einem Versäumnisurteil. Es gibt dann ein Urteil.... mit der normalen Widerspruchsfrist. Vollstreckung dann nach der vom Gericht angegebenen Rechtsgültigkeit.

ich wünsch dir viel Erfolg
Standhafter
 
Wie vorrausgesagt ist der AG nicht bei dem Gerichtstermin erschienen und es kam zum Versäumnisurteil. Dagegen hat die Gegenseite Einspruch eingelegt (gRUND WAR KEINER ANGEGEBEN). Nun gibt es einen neuen Termin. Was passiert wenn dann wieder niemand erscheint???
 
das geht dann endlos so weiter ...
ne, im Ernst, eine zweite Chance gibts dann nicht. Wie wurde denn der Einspruch begründet? Nur so, keine Zeit bla bla , oder einfach nur Einspruch? Ich hätte mit dem Richter am Termin gesprochen und gefragt, was denn weiter wird ..... die beissen nicht und sind während der Wartezeit durchaus gesprächig. Also beim nächsten mal, fragen fragen fragen ....
viel Erfolg weiterhin
Standhafter
 
es wurde einfach nur Einspruch eingelegt, ohne Begründung!!! Komischerweise einen Tag nach Erhalt des Versäumnisurteils, obwohl ja 2 Wochen Zeit gewesen wären. Frage mich warum die Antwort so schnell kam, denn Anfangs dachte ich die wollen Zeitschinden und dann wäre es ja logischer erst kurz vor Ablauf der Frist Einspruch zu erheben. Das ganze Spiel treiben die mit zig Kollegen und scheinbar kommen die einfach so durch. Da alle Lohnnebenkosten bezahlt wurden, nur die Nettolöhne halt noch nicht, haben Krankenkasse, Rentenvers, usw. kein Grund der Fa. Druck zu machen (Insolvenzantrag).
Als Angestellten haben wir bis jetzt offiziel nichts in der Hand (ohne Beweis dass die Zahlungsunfähig sind) und müssten bei einem Insolvenzantrag noch drauflegen.
Wieso wird den AG in Deutschland Tür und Tor geöffnet, wo hingegen der AN auf der Strecke bleibt??? Unverständlich!!!!
 
Gutes Ende..........

Habe nun endlich mein gefordertes Geld erhalten. Nach dem Versäumnisurteil und der Frage ob Gerichtsvollzieher oder direkt zahlen war der AG nun bereit direkt zu zahlen. Bin froh mich nicht auf einen Lohnverzicht eingelassen zu haben. Das Kämpfen hat sich bezahlt gemacht, fehlen nur noch die Papiere.

@Standhafter

Danke fürs Daumen drücken und natürlich den Tipps!!! ;-)
 

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