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verprügelt

G

Gast

Gast
hey ich versuchs mal in kürze zusammenzufassen. ich wurde vor ungefähr 5 jahren von meinem onkel zusammengeschlagen, ich kann mich nicht mehr genau erinnern, wann es war, aber an den ablauf noch leider sehr gut...
es wurde nichts unternommen, ich hab es verdrängt und ging meinem normalen leben nach.
vor ca. nem jahr hat mein vater das gleiche mit mir gemacht, jetzt bin ich 22. seitdem ist alles wieder da, die erinnerungen, was ich so gut verdrängt hatte... ich habe so einen innerlichen hass und eine wut in mir. hauptsächlich gegen meinen onkel, den ich gern anzeigen würde, aber da ich nicht mehr genau weiß, wann es passiert ist, könnte es sein, dass es schon verjährt ist. zeugen hätte ich, meine tante und..mein vater. aber ich weiß nicht, ob sie für mich aussagen würden, glaube eher nicht. und wegen meiner oma, als deren sohn er ist, bruder meiner mutter... damit würd ich den ganzen schein zusammenstürzen lassen.

gegen meinen vater hält sich der hass in grenzen, manchmal ist er extrem da, an anderen tagen macht mir es nicht so viel aus und ich steh einfach drüber. ihn anzuzeigen könnte ich nicht, denn er bezahlt mir meine schule, wo ich das abitur nachmache. damit bin ich erst in 1,5 jahren fertig und alleine könnte ich mir das niemals leisten. vor allem, wenn ich dann ausziehen würde und ne eigene wohnung hätte plus schuldgeld, kann ich vergessen.

warum ich das jetzt schreibe... mein vater hat mir grad erzählt, dass er mit meinem onkel, also der mich geschlagen hatte, eine motorradtour diesen nachmittag macht. ich bin halber ausgerastet, wie er es wagen könnte, mit ihm wegzugehen, hab ihn daran erinnert, dass sie beide waren, die mich zusammengeschlagen hatten.
jo jetzt fühl ich mich mal so richtig hilflos, innerlich rasend, wütend, und resigniere gleichzeitig.
 

Hallo Gast,

schau mal hier: verprügelt. Hier findest du vielleicht was du suchst.

ohja super lösung, wenns nur so einfach im leben wäre, was?
ey... meine eltern arbeiten beide im familienbetrieb, so wie er auch. sie sind ihm wohl nicht "böse", was er mir angetan hat. ja eingedroschen, ich red hier nicht von ner ohrfeige, er hat auf meinen kopf eingeschlagen, als ich am boden lag!!!!!! "EINFACHE LÖSUNG" guter witz!

ich hab den mann seit n paar jahren nicht mehr gesehn, seit letztem jahr wieder, als er beim Geburtstag meiner schwester aufgetaucht ist. ich muss nur dran denken, und das tu ich täglich!, was passiert ist(sowas nennt man trigger), und dass keine konsequenzen gefolgt haben! dass er einfach wie ein unbescholtener mann durchs leben geht und keiner ihn dafür belangt, DAS macht mich SO WÜTEND!

Gast
 
Die Anzeige kannst Du immer noch machen--auch direkt schriftlich zu Händen der Staatsanwaltschaft.

Ob es dann verjährt ist--oder überhaupt verfolgt wird oder er sogar
wirklich zur Verantwortung gezogen wird,entscheidet letztendlich die Justiz.

Ich würde es aus verschiedenen Gründen unbedingt machen:

~Du trägst diese Last sonst immer --und sie zerstört weiter Dich,evl. Deine EIGENE Familie (weil Du nix verarbeitet hast!)
~ es ist keine Bagatelle--warum soll er ungestraft sowas tun dürfen?
~ Du verhinderst vielleicht,daß er noch krasser andere schädigt (später mal dein Kind?)
~vielleicht hat er noch weitere Opfer,denen dadurch geholfen wird
~er bekommt durch Deine Anzeige..die Chance, umzudenken

Letzterer Grund..naja...ist Ironie.

Red nicht lange--schreib es auf. Zeig ihn an.
Du mußt Dich nicht rechtfertigen--er hatte die Wahl,es nicht zu tun.

Gruß!
Micky
 
Eine Anzeige wegen Körperverletzung muß innerhalb 3 Monaten gestellt werden! Danach ist es nicht mehr möglich ! Das sind ja Verhältnisse, denke auch das beste ist den Kontakt zu unterlassen, warum hast Du Dich eigentlich nicht gewehrt ? Mit 21 Jahren dürfte das doch wohl kein Problem sein ??? PMD
 
Hallo Gast,

was die Verjährung angeht, hast du noch etwas Zeit. Solange du noch Jungendlicher warst, war die Verjährung ausgesetzt. Erst seit du 18 bist, laufen die Fristen.Was dein Onkel und dein Vater getan haben, wird wohl Körperverletzung sein. Da müsste es Verjährungsfristen von 5 oder von 10 Jahren geben - aber ich bin kein Jurist.
Davon abgesehen, kannst du privatrechtlich klagen und Schadensersatz und Unterhalt verlangen. So könntest du wahrscheinlich auch deine Schule finanziert bekommen.
Wenn du willst, hast du Möglichkeiten dich zu wehren - du kannst auch dort mal gucken: WEISSER RING :: Opferhilfe ::

Aber vor Allem: Lass dir sowas nicht nochmal mit dir machen !





PS:
Eine Anzeige wegen Körperverletzung muß innerhalb 3 Monaten gestellt werden!
😕 Warum schreibst du hier eigentlich so einen Quatsch rein, Marcel ?
 
Die einfache Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. [ § 78, Abs. 3, Nr. 4 StGB]. Haben verjährungsunterbrechende Maßnahmen [§ 78c StGB] stattgefunden, beginnt die Verjährung von neuem, solange bis die "absolute Verjährung" eingetreten ist.

Die absolute Verjährungsfrist bei "einfacher Körperverletzung" beträgt 10 Jahre. [ §§ 78, Abs. 3, Nr. 4 iVm. 78c, Abs. 3 StGB].
 
Eine Anzeige wegen Körperverletzung muß innerhalb 3 Monaten gestellt werden! Danach ist es nicht mehr möglich ! Das sind ja Verhältnisse, denke auch das beste ist den Kontakt zu unterlassen, warum hast Du Dich eigentlich nicht gewehrt ? Mit 21 Jahren dürfte das doch wohl kein Problem sein ??? PMD

Schon mal von Schock gehört ?
 
Von Schock habe ich schon mal gehört, aber wenn ich bedroht werde stehe ich nicht unter Schock. Und sich zu wehren ist eigentlich das normalste der Welt und wenn man es nicht kann, kann man ja wenigstens HILFE holen! Wiederstand ist das einzigste Mittel was bei so was hilft, so was sollte ja normaler weise gar nicht erst vorkommen. PMD
 

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